• 01.12.2009, 15:49:13
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Beschämend: Kinderrechte als politischer Spielball!

Salzburg (OTS) - Heute tagt der Verfassungsausschuss des
Parlaments, um über die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes
über die Rechte von Kindern und Jugendlichen abzustimmen. Nach der
anfänglichen Freude über den Schritt, die UN-Kinderrechtskonvention
endlich in der Bundesverfassung zu verankern, ist bei den Kinder- und
Jugendanwaltschaften Österreichs und anderen KinderrechtsexpertInnen
diese in Enttäuschung und Kritik übergegangen:

Und zwar sowohl über den Inhalt des Entwurfs, das Zustandekommen
ohne Beteiligung von Kinderrechtsorganisationen, aber auch über das
nun angekündigte Abstimmungsverhalten. Wie bereits vom "Netzwerk
Kinderrechte", der auch alle neun Kinder- und Jugendanwaltschaften
angehören, in der Pressekonferenz vom 17.11.2008 geäußert, gilt die
wohl größte Kritik dem Gesetzesvorbehalt, mit dem nach dem Motto:
"Wer fürchtet sich vor Kinderrechten?" das geplante
Bundesverfassungsgesetz selbst gleich wieder relativiert würde.
Kindeswohl, Chancengleichheit für Benachteiligte, Partizipation oder
Gewaltschutz eignen sich nicht als Spielball!

Die KIJAs Österreichs sind zwar für eine Umsetzung dieses
wichtigen Schrittes, doch noch wesentlich wichtiger ist es, die
Kinderrechte auf eine solide Basis zu stellen und wie dies gelingen
kann, darüber kann man ruhig noch genau (statt überhastet)
nachdenken. Neben der Verankerung in der Bundesverfassung müssten
weitere legislative Schritte einhergehen, welche die Einhaltung von
Kinderrechten in Österreich gewährleisten. Mit einer sog.
Kinderverträglichkeitsprüfung sollen Indikatoren entwickelt werden,
um die Kinderrechte unmittelbar anzuwenden. Es soll bei allen
Gesetzesvorhaben und faktischen Maßnahmen geprüft werden, welche
mittel- und langfristigen Auswirkungen diese auf die Lebenswelten von
Kindern und Jugendlichen haben: sei es bei den Fremdengesetzen, beim
Bau von Autobahnen oder einer Verlängerung von Ladenöffnungszeiten.
Um die Rechte der Kinder auch wirklich zu wahren, braucht es starke
Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJAs), wie dies auch der
UN-Kinderrechteausschuss empfiehlt. Die unzureichend gesicherte
Unabhängigkeit der KIJAs und der fehlende Monitoringauftrag haben
dazu geführt, dass - für Österreich beschämend - die
Vollmitgliedschaft in der ENOC (European Network of Ombudspersons for
children) aberkannt wurde. Durch ein eigenes Kinder- und
Jugendanwaltschaftsgesetz könnte die derzeit mangelhafte rechtliche
Situation rasch behoben werden. Es ist im Sinne von Nachhaltigkeit an
der Zeit für mehr Verantwortung, Respekt und Toleranz zwischen den
Generationen!

Die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Österreichs

Rückfragehinweis:
Drin. Andrea Holz-Dahrenstaedt
Salzburger Kinder- und Jugendanwältin, kija Salzburg,
Tel. 0662/ 430 550-3230, 0664/8284242
andrea.holz@salzburg.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KIJ

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