Zum Inhalt springen

Beschämend: Kinderrechte als politischer Spielball!

Salzburg (OTS) - Heute tagt der Verfassungsausschuss des
Parlaments, um über die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern und Jugendlichen abzustimmen. Nach der anfänglichen Freude über den Schritt, die UN-Kinderrechtskonvention endlich in der Bundesverfassung zu verankern, ist bei den Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs und anderen KinderrechtsexpertInnen diese in Enttäuschung und Kritik übergegangen:

Und zwar sowohl über den Inhalt des Entwurfs, das Zustandekommen ohne Beteiligung von Kinderrechtsorganisationen, aber auch über das nun angekündigte Abstimmungsverhalten. Wie bereits vom "Netzwerk Kinderrechte", der auch alle neun Kinder- und Jugendanwaltschaften angehören, in der Pressekonferenz vom 17.11.2008 geäußert, gilt die wohl größte Kritik dem Gesetzesvorbehalt, mit dem nach dem Motto:
"Wer fürchtet sich vor Kinderrechten?" das geplante Bundesverfassungsgesetz selbst gleich wieder relativiert würde. Kindeswohl, Chancengleichheit für Benachteiligte, Partizipation oder Gewaltschutz eignen sich nicht als Spielball!

Die KIJAs Österreichs sind zwar für eine Umsetzung dieses wichtigen Schrittes, doch noch wesentlich wichtiger ist es, die Kinderrechte auf eine solide Basis zu stellen und wie dies gelingen kann, darüber kann man ruhig noch genau (statt überhastet) nachdenken. Neben der Verankerung in der Bundesverfassung müssten weitere legislative Schritte einhergehen, welche die Einhaltung von Kinderrechten in Österreich gewährleisten. Mit einer sog. Kinderverträglichkeitsprüfung sollen Indikatoren entwickelt werden, um die Kinderrechte unmittelbar anzuwenden. Es soll bei allen Gesetzesvorhaben und faktischen Maßnahmen geprüft werden, welche mittel- und langfristigen Auswirkungen diese auf die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen haben: sei es bei den Fremdengesetzen, beim Bau von Autobahnen oder einer Verlängerung von Ladenöffnungszeiten. Um die Rechte der Kinder auch wirklich zu wahren, braucht es starke Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJAs), wie dies auch der UN-Kinderrechteausschuss empfiehlt. Die unzureichend gesicherte Unabhängigkeit der KIJAs und der fehlende Monitoringauftrag haben dazu geführt, dass - für Österreich beschämend - die Vollmitgliedschaft in der ENOC (European Network of Ombudspersons for children) aberkannt wurde. Durch ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz könnte die derzeit mangelhafte rechtliche Situation rasch behoben werden. Es ist im Sinne von Nachhaltigkeit an der Zeit für mehr Verantwortung, Respekt und Toleranz zwischen den Generationen!

Die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Österreichs

Rückfragen & Kontakt:

Drin. Andrea Holz-Dahrenstaedt
Salzburger Kinder- und Jugendanwältin, kija Salzburg,
Tel. 0662/ 430 550-3230, 0664/8284242
andrea.holz@salzburg.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KIJ0001