- 01.12.2009, 15:49:13
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Beschämend: Kinderrechte als politischer Spielball!
Salzburg (OTS) - Heute tagt der Verfassungsausschuss des
 Parlaments, um über die Erlassung eines Bundesverfassungsgesetzes
 über die Rechte von Kindern und Jugendlichen abzustimmen. Nach der
 anfänglichen Freude über den Schritt, die UN-Kinderrechtskonvention
 endlich in der Bundesverfassung zu verankern, ist bei den Kinder- und
 Jugendanwaltschaften Österreichs und anderen KinderrechtsexpertInnen
 diese in Enttäuschung und Kritik übergegangen:
Und zwar sowohl über den Inhalt des Entwurfs, das Zustandekommen
 ohne Beteiligung von Kinderrechtsorganisationen, aber auch über das
 nun angekündigte Abstimmungsverhalten. Wie bereits vom "Netzwerk
 Kinderrechte", der auch alle neun Kinder- und Jugendanwaltschaften
 angehören, in der Pressekonferenz vom 17.11.2008 geäußert, gilt die
 wohl größte Kritik dem Gesetzesvorbehalt, mit dem nach dem Motto:
 "Wer fürchtet sich vor Kinderrechten?" das geplante 
 Bundesverfassungsgesetz selbst gleich wieder relativiert würde.
 Kindeswohl, Chancengleichheit für Benachteiligte, Partizipation oder
 Gewaltschutz eignen sich nicht als Spielball!
Die KIJAs Österreichs sind zwar für eine Umsetzung dieses
 wichtigen Schrittes, doch noch wesentlich wichtiger ist es, die
 Kinderrechte auf eine solide Basis zu stellen und wie dies gelingen
 kann, darüber kann man ruhig noch genau (statt überhastet)
 nachdenken. Neben der Verankerung in der Bundesverfassung müssten
 weitere legislative Schritte einhergehen, welche die Einhaltung von
 Kinderrechten in Österreich gewährleisten. Mit einer sog.
 Kinderverträglichkeitsprüfung sollen Indikatoren entwickelt werden,
 um die Kinderrechte unmittelbar anzuwenden. Es soll bei allen
 Gesetzesvorhaben und faktischen Maßnahmen geprüft werden, welche
 mittel- und langfristigen Auswirkungen diese auf die Lebenswelten von
 Kindern und Jugendlichen haben: sei es bei den Fremdengesetzen, beim
 Bau von Autobahnen oder einer Verlängerung von Ladenöffnungszeiten.
 Um die Rechte der Kinder auch wirklich zu wahren, braucht es starke
 Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJAs), wie dies auch der
 UN-Kinderrechteausschuss empfiehlt. Die unzureichend gesicherte
 Unabhängigkeit der KIJAs und der fehlende Monitoringauftrag haben
 dazu geführt, dass - für Österreich beschämend - die
 Vollmitgliedschaft in der ENOC (European Network of Ombudspersons for
 children) aberkannt wurde. Durch ein eigenes Kinder- und
 Jugendanwaltschaftsgesetz könnte die derzeit mangelhafte rechtliche
 Situation rasch behoben werden. Es ist im Sinne von Nachhaltigkeit an
 der Zeit für mehr Verantwortung, Respekt und Toleranz zwischen den
 Generationen!
Die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Österreichs
Rückfragehinweis:
 Drin. Andrea Holz-Dahrenstaedt
 Salzburger Kinder- und Jugendanwältin, kija Salzburg, 
 Tel. 0662/ 430 550-3230, 0664/8284242
 andrea.holz@salzburg.gv.at
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