• 01.12.2009, 14:52:53
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Molterer: Setzen mit Verankerung der Kinderrechte in Verfassung ein gesellschaftspolitisches Signal

ÖVP-Verfassungssprecher: FPÖ an Doppelzüngigkeit nicht zu überbieten

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit einem gemeinsamen Antrag legen ÖVP und SPÖ
heute, Dienstag, im Verfassungsausschuss den Grundstein für die
Verankerung von Kinderrechten in der österreichischen
Bundesverfassung. Die Gesetzesinitiative folgt den Vorarbeiten des
Österreich-Konvents, der darauf abzielte, Kinderrechte als
Menschenrechte ins österreichische Verfassungsgefüge zu übernehmen.
Das sagte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm Molterer heute,
Dienstag, zu Beginn der Ausschusssitzung. Massive Kritik übte er in
diesem Zusammenhang an der Opposition für ihre Blockadehaltung -
allen voran aber an der FPÖ. Diese sei "an Doppelzüngigkeit wohl
nicht zu überbieten. Was ist das für eine politische Haltung,
grundsätzlich für das Projekt zu sein, im Verfassungsausschuss auch
für den Entwurf stimmen zu wollen, dann aber im Plenum keine
Zustimmung zu geben?", so Molterer. *****

"Mit dieser Gesetzesinitiative setzen wir ein
gesellschaftspolitisches Signal. Wir zeigen auf, dass das umfassende
Wohl von Kindern und Jugendlichen zu den grundlegenden Zielen unseres
Staates gehört", erklärt Molterer.

Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist vor 20 Jahren in
Kraft getreten. In Österreich wurde sie 1992 ratifiziert. Auch die
Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die übrigens heute,
Dienstag, in Kraft tritt, enthält eigene Bestimmungen über die Rechte
der Kinder - auf diesen beiden Grundlagen baut der vorliegende
Initiativantrag auf.

"Mit der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung setzen wir
einen normativen Rahmen für Gesetzgebung und Vollziehung und
verbessern damit den individuellen Rechtsschutz von Kindern,
andererseits wird die Stellung von Kindern als eigenständige Träger
grundlegender Rechte in der Gesellschaft gestärkt", erklärt Molterer.
Konkret werden der Schutz und die Fürsorge zum Wohle eines jeden
Kindes festge?schrieben sowie das Recht auf Partizipation. Das
Kindeswohl gilt als zentraler Maßstab für jedes Handeln.

Mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung wäre Österreich
Vorreiter in Europa: In Belgien, Luxemburg und Estland sind zwar
internationale, ratifizierte Verträge (also auch die
Kinderrechtekonvention) gleichwertig mit der Verfassung - dies
bedeutet aber nicht automatisch einen besseren Grundrechtsschutz.
"Ein eigenes BVG Kinderrechte für Österreich wäre in Europa
einzigartig", erklärt Molterer abschließend.
(Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel.: 01/40110/4436
http://www.oevpklub.at

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