- 01.12.2009, 14:52:53
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Molterer: Setzen mit Verankerung der Kinderrechte in Verfassung ein gesellschaftspolitisches Signal
ÖVP-Verfassungssprecher: FPÖ an Doppelzüngigkeit nicht zu überbieten
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Mit einem gemeinsamen Antrag legen ÖVP und SPÖ
 heute, Dienstag, im Verfassungsausschuss den Grundstein für die
 Verankerung von Kinderrechten in der österreichischen
 Bundesverfassung. Die Gesetzesinitiative folgt den Vorarbeiten des
 Österreich-Konvents, der darauf abzielte, Kinderrechte als
 Menschenrechte ins österreichische Verfassungsgefüge zu übernehmen.
 Das sagte ÖVP-Verfassungssprecher Abg. Mag. Wilhelm Molterer heute,
 Dienstag, zu Beginn der Ausschusssitzung. Massive Kritik übte er in
 diesem Zusammenhang an der Opposition für ihre Blockadehaltung -
 allen voran aber an der FPÖ. Diese sei "an Doppelzüngigkeit wohl
 nicht zu überbieten. Was ist das für eine politische Haltung,
 grundsätzlich für das Projekt zu sein, im Verfassungsausschuss auch
 für den Entwurf stimmen zu wollen, dann aber im Plenum keine
 Zustimmung zu geben?", so Molterer. *****
"Mit dieser Gesetzesinitiative setzen wir ein
 gesellschaftspolitisches Signal. Wir zeigen auf, dass das umfassende
 Wohl von Kindern und Jugendlichen zu den grundlegenden Zielen unseres
 Staates gehört", erklärt Molterer.
Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist vor 20 Jahren in
 Kraft getreten. In Österreich wurde sie 1992 ratifiziert. Auch die
 Grundrechte-Charta der Europäischen Union, die übrigens heute,
 Dienstag, in Kraft tritt, enthält eigene Bestimmungen über die Rechte
 der Kinder - auf diesen beiden Grundlagen baut der vorliegende
 Initiativantrag auf.
"Mit der Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung setzen wir
 einen normativen Rahmen für Gesetzgebung und Vollziehung und
 verbessern damit den individuellen Rechtsschutz von Kindern,
 andererseits wird die Stellung von Kindern als eigenständige Träger
 grundlegender Rechte in der Gesellschaft gestärkt", erklärt Molterer.
 Konkret werden der Schutz und die Fürsorge zum Wohle eines jeden
 Kindes festge?schrieben sowie das Recht auf Partizipation. Das
 Kindeswohl gilt als zentraler Maßstab für jedes Handeln.
Mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung wäre Österreich
 Vorreiter in Europa: In Belgien, Luxemburg und Estland sind zwar
 internationale, ratifizierte Verträge (also auch die
 Kinderrechtekonvention) gleichwertig mit der Verfassung - dies
 bedeutet aber nicht automatisch einen besseren Grundrechtsschutz.
 "Ein eigenes BVG Kinderrechte für Österreich wäre in Europa
 einzigartig", erklärt Molterer abschließend.
 (Schluss)
Rückfragehinweis:
 Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
 Tel.: 01/40110/4436
 http://www.oevpklub.at
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