• 30.11.2009, 11:33:12
  • /
  • OTS0120 OTW0120

Tierschützer in England nach 16 Monaten U-Haft wegen krimineller Organisation freigesprochen!

Jäger-Richter hatte für legale Protesthandlungen in erster Instanz 4 1/2 Jahre Haft verhängt - Vergleich mit Österreich stimmt nachdenklich

Wien (OTS) - Nur 2 Wochen vor dem "großen Zugriff" der SOKO gegen
den Tierschutz im Mai 2008 in Österreich hatte es auch
Hausdurchsuchungen in England gegeben. Unter dem Namen "Operation
Tornado" wurden die Wohnungen von 6 TierschutzaktivistInnen
durchsucht, weil man sie verdächtigte, eine kriminelle Organisation
zu unterstützen. In England gibt es dafür, so wie §278a StGB in
Österreich, den Serious Organized Crime and Police Act 2005, kurz
SOCPA genannt.

Im Verfahren erster Instanz in Coventry, das bereits im Juni 2008
stattfand und 18 Wochen gedauert hat, wurden, auch ähnlich wie in der
österreichischen Tierschutzcausa, hauptsächlich
Internetdiskussionsbeiträge und Email-Kommunikationen vorgelegt, um
eine radikal-subversive Einstellung der Beschuldigten zu behaupten.
Aus diesen Schriftstücken war ersichtlich, dass der Hauptbeschuldigte
Sean Kirtley immer wieder legale Demonstrationen gegen die
Pharmafirma Sequani organisiert hatte und eine Kampagnenwebseite
gegen diese Firma betrieb (http://sequani.wordpress.com/). In der
Kampagne gegen Sequani ist es zu keinerlei kriminellen Handlungen
gekommen. Dennoch sah der Richter, der auch Jäger ist, im Verhalten
von Sean Kirtley das Tatbild der Unterstützung einer kriminellen
Organisation verwirklicht und verurteilte ihn zu 4 1/2 von maximal
möglichen 5 Jahren Haft. Sean Kirtley wurde bis zur
Berufungsverhandlung in U-Haft genommen, die anderen 5 Angeklagten
gingen frei.

Jetzt, 16 Monate später, sah das Berufungsgericht keinen Grund,
hinter den legalen Kampagnenaktivitäten von Sean Kirtley eine
kriminelle Organisation zu vermuten. Er wurde sofort aus der U-Haft
entlassen und brachte umgehend eine Klage gegen den Staat ein, um für
die ungerechtfertigte Misshandlung und Haft Schadenersatz zu
bekommen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch kommentiert: "Offensichtlich
versucht nicht nur in Österreich eine mächtige Clique von JägerInnen
mit Verbindungen zur Tierfabriks- und Pharmaindustrie lästige
TierschützerInnen mit dem Vorwurf einer kriminellen Organisation
loszuwerden. Man sieht auch an diesem Fall, dass ein Jäger als
Richter für ein Tierschutzverfahren nicht tragbar ist. Auf der
anderen Seite wird durch dieses Ergebnis in England einmal mehr
deutlich, dass der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation
aufgrund von legalen Tierschutzkampagnen nicht nur mit einer
rechtsstaatlichen Demokratie unvereinbar ist, er ist auch schlicht
falsch. Es fragt sich nur, ob die österreichische Richterschaft
genügend Rückgrat besitzt, ebenfalls einen Freispruch auszusprechen,
auch wenn damit gut 17 RichterInnen des LG Wr. Neustadt, die bereits
Ermittlungsmaßnahmen in der Tierschutzcausa gutgeheißen haben, dem
Wiener OLG und dem OGH, die die U-Haft für verhältnismäßig erklärt
haben, widersprochen werden müsste."

Rückfragehinweis:
DDr. Martin Balluch, Tel.: 01/9291498
Email: martin.balluch@vgt.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VGT

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel