- 27.11.2009, 09:45:21
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Arsenal im Jahr 2003 richtig bewertet - Verkaufspreise bestätigen Gutachten
Format Artikel "BIG Troubles: Brisantes Gutachten zerpflückt den Kauf von Bundeswohnungen" ohne Grundlage - Rechtliche Schritte gegen "Gutachter" werden eingeleitet
Wien (OTS) - Im Jahr 2003 wurden seitens der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) vier international zertifizierte
unabhängige Sachverständige Detlev Groß, Heinz Muhr, Michael Reinberg
und Alfons Metzger - alle Mitglieder der Royal Institution of
Chartered Surveyors - mit der Bewertung eines Wohnportfolios
beauftragt. Im Zuge der Erstellung dieser Gutachten wurden die in
ganz Österreich liegenden Objekte mehrfach begangen, umfassende
Datenerhebungen durchgeführt und entsprechend Recherchearbeit
geleistet. Aufgrund Portfoliogröße und Komplexität der Liegenschaften
wurde das Paket in vier Teilbereiche gegliedert. Nach Erstellung der
Einzel-Gutachten erfolgten die Plausibilisierung und Zusammenführung
der Ergebnisse im gemeinsamen Ausschuss. Daraus resultierte der
Mindestkaufpreis von 112,2 Millionen Euro.
Das Arsenal war Teil des Wien Paketes. Im Jahr 2003 existierten
dort keine genehmigten Zufahrtswege. Im besten Fall gab es eine
Regelung über hoch komplizierte Servitutsverträge. Im Paket waren
viele denkmalgeschützte Objekte mit erhöhten
Instandhaltungsaufwendungen und sogar ertragslose Sonderimmobilien
wie eine Kirche. Viele Wohnungen wurden als Dienst- und
Naturalwohnungen an Ministerien zu einem sehr niedrigen Preis - rund
1,6 Euro pro Quadratmeter und Monat - unbefristet vermietet. Diese
Vermietungssituation war nicht marktkonform. Generell wurde ein
unterdurchschnittlicher Erhaltungszustand konstatiert.
Selbstverständlich berücksichtigten die Gutachten potenzielle
Dachbodenausbauten, sofern technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll
und rechtlich zulässig. Die ermittelten Bodenwerte resultieren aus
der damals aktuellen Flächenwidmung und den Bebauungsbestimmungen.
Ein Großteil der Liegenschaft war als Parkschutzgebiet gewidmet.
Das Gutachten des Zivilingenieurs für Bauwesen Heinrich Oberessl
wurde im Jahr 2009 erstellt. Zwischen den Gutachten sind sechs Jahre
vergangen. Die Rahmenbedingungen sind nicht vergleichbar. Der
Zentralbahnhof ist mittlerweile in Bau. Investoren haben andere
Konditionen. Die aktuelle Ertragssituation der Häuser ist unbekannt.
Die Höhe der zwischen 2003 und 2009 getätigten Investitionen ist
unbekannt.
Der von Heinrich Oberessl ermittelte Verkehrswert ist somit nicht
nachvollziehbar. Dem Zivilingenieur können die wertrelevanten Details
zum Bewertungszeitpunkt Juni 2003 nicht bekannt sein. Die dazu
erforderliche Befundaufnahme wurde von ihm nicht durchgeführt. Seine
Behauptung das Arsenal wäre falsch bewertet worden, entbehrt also
jeder Grundlage. Rechtliche Schritte werden eingeleitet.
Generell ist festzuhalten: Der ermittelte Mindestkaufpreis wurde
durch den tatsächlich erzielten Erlös bestätigt.
Rückfragehinweis:
Dipl. Ing. Dr. Michael Reinberg, Phd, MRICS
Tel: 01/876 42 55
r.p@realconsult.at
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