- 26.11.2009, 09:08:03
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- OTS0041 OTW0041
Nachbessern dringend erforderlich
UNHCR sieht erhebliche Mängel im Gesetzesvorschlag zur Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die Verfassung
Wien (OTS/UNHCR) - Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR
appelliert an das österreichische Parlament, den vorliegenden
Gesetzesvorschlag zur Aufnahme der UN-Kinderrechtskonvention in die
Verfassung zu überarbeiten. Der jetzige Entwurf klammere ausgerechnet
all jene Rechte des Abkommens aus, die für Flüchtlingskinder von
zentraler Bedeutung seien. Er müsse deshalb "gründlich überarbeitet"
werden, so Dr. Michael Lindenbauer, UNHCR-Vertreter für Österreich
und Deutschland.
Besonders besorgt zeigte er sich darüber, dass mit dem
Diskriminierungsverbot eines der vier Grundprinzipien des Abkommens
in dem vorliegenden Entwurf unberücksichtigt bleibe. Die Rechte der
UN-Kinderrechtskonvention, so ausdrücklich das zuständige UN-Komitee,
müssten jedoch allen Kindern zuerkannt werden, "auch Asyl suchenden
Kindern, sowie Flüchtlings- und Migrantenkindern - unabhängig von
deren Nationalität, Zuwanderungsstatus oder ihrer potentiellen
Staatenlosigkeit".
Enttäuscht zeigte sich Lindenbauer entsprechend darüber, dass im
vorliegenden Entwurf die zentrale Bestimmung zum Schutz von Asyl
suchenden Kindern und anerkannten minderjährigen Flüchtlingskindern
(Artikel 22) fehle. Dies gelte bedauerlicherweise auch für weitere
Artikel des Abkommens, die für den Schutz jener Kinder und
Jugendlichen, die unter das Mandat von UNHCR fallen, besonders
relevant seien.
Auf besondere Besorgnis beim UNHCR stoße zudem der Artikel 7 des
Entwurfes, der einen Gesetzesvorbehalt vorsieht. Danach können, so
heißt es in den Erläuterungen, beispielsweise "straf- oder
fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines Kindes
beschränken". Hierzu Lindenbauer: "Das Diskriminierungsverbot fällt
nach jetzigem Stand der Dinge ganz weg. Und die drei anderen Säulen
der Kinderrechtskonvention - Vorrang für das Kindeswohl, Recht auf
Leben und persönliche Entwicklung sowie Achtung vor der Meinung und
des Willens des Kindes - sollen zum Nachteil von Flüchtlingskindern
nur bedingt gelten. Hier ist ein Nachbessern erforderlich."
Im Namen von UNHCR appelliere er deshalb dringend an die
Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die bislang im Entwurf
fehlenden Rechte der Kinderrechtskonvention in den Gesetzesvorschlag
aufzunehmen und den vorgesehenen Vorbehalt entsprechend zu streichen.
Rückfragehinweis:
Gabrielle Sabourin, Tel.: (+43/1) 260 60-4048, mailto:[email protected]
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