• 23.11.2009, 18:07:11
  • /
  • OTS0234 OTW0234

Meinl Bank zu MEL-Werbung: "Nie mit Begriff 'Mündelsicher' geworben"

Wien (OTS) -
- Gutachten von Univ. Prof Göth von November 2006 bestätigt Eignung
für Mündelgeldveranlagung im Rahmen eines Portfoliomix
- Unabhängiger Verwaltungssenat bestätigt: Hinweis auf Gutachten
auf Unternehmensfactsheet der MEL von Februar bis August 2007 war
berechtigt und nicht als Werbung verwendet
- Andere Immobilienunternehmen warben bereits 2004
mit "Mündelsicherheit"

Im Zusammenhang mit möglichen Anlegerklagen gegen die Republik
Österreich und die Österreichische Kontrollbank wurde heute erneut
kolportiert, die Meinl Bank hätte MEL Zertifikate ab November 2006
als mündelsicher beworben. Dies ist falsch und die Bank nimmt dies
zum Anlass, die diesbezüglichen Fakten darzulegen:      

   Die Meinl Bank bzw. die Meinl Bank Tochter Meinl Success
informierten im Februar bis August 2007 - also nach der letzten
Kapitalerhöhung der heutigen Atrium (ehemals MEL) - in einem
Factsheet darüber, dass eine Veranlagung in Atrium prinzipiell
"geeignet für Mündelgeldveranlagung" wäre. Das Factsheet vermittelte
einen Unternehmensüberblick und stellte keine Verkaufsunterlage oder
Werbung dar. Gleichzeitig wurde explizit angeführt, dass die
Veranlagung ein "Risiko bis hin zur Möglichkeit eines Totalverlustes"
birgt. 

   Der Hinweis auf die Eignung zur Mündelgeldveranlagung erfolgte in
keiner anderen Unterlage und die Meinl Bank bezeichnete Atrium zu
keinem Zeitpunkt als "mündelsicher". 

   Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien (UVA) gab in diesem
Zusammenhang der Meinl Bank Recht und bestätigte, dass die Meinl Bank
die "Eignung zur Mündelgeldveranlagung" nicht als Werbung verwendet
hat. 

   Die prinzipielle Eignung zur Mündelgeldveranlagung basierte auf
einem Gutachten des Sachverständigen Univ. Prof. Philip Göth vom
November 2006. Das Gutachten gibt eine Einschätzung darüber ab, ob
Atrium-Zertifikate im Rahmen eines sinnvollen Portfolio-Mix zur
Veranlagung von Mündelgeld geeignet erscheinen. Die abschließende
Genehmigung zur Veranlagung der Mündelgelder erfolgt jedoch durch das
Gericht.  

   Auch anderen an der Wiener Börse notierten Immobilienunternehmen
wurde die prinzipielle Eignung zur Mündelgeldveranlagung durch solche
Gutachten bescheinigt, und dies seitens der Unternehmen auch
kommuniziert  - und zwar ausnahmslos wesentlich früher als bei
Atrium:

- Die Immofinanz AG beauftragte den Sachverständigen Leopold
Wundsam im Jahr 2004 mit der Erstellung eines solches Gutachtens,
das bis Herbst 2007 durch einen Unterpunkt auf der Webpage mit
der Bezeichnung "Mündelsicherheit" beworben wurde. In diesem
Zeitraum führte die Immofinanz AG zwei Kapitalerhöhungen im
Gesamtausmaß von 195 Mio. jungen Aktien durch.

- Der Sparkassen-Immobilien AG bestätigte der Sachverständige Univ.
Prof. Philip Göth die prinzipielle Eignung zur
Mündelgeldveranlagung durch ein Gutachten aus dem Jahr 2005. Auch
hier fand sich auf der Webseite der Gesellschaft bis Ende 2007
ein eigener Menüpunkt "Mündelsicherheit" und es erfolgten in
diesem Zeitraum zwei Kapitalerhöhungen.

- Die Bank Austria / Creditanstalt wiederum bezeichnete in
Veranlagungsvorschlägen für Kunden die Aktien der CA Immobilien
Anlagen AG als "mündelsicher". Wie oft die Aktie so beworben
wurde und ob ein Gutachten existiert, dass die prinzipielle
Eignung zur Mündelgeldveranlagung bescheinigt, entzieht sich der
Kenntnis der Meinl Bank.

Meinl Bank AG
Pressestelle

Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com

Herbert Langsner
Tel.: +43 1 531 88 - 250
e-mail.: langsner@meinlbank.com

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MEB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel