- 20.11.2009, 18:05:26
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Heinisch-Hosek: "Kinderrechte müssen als Menschenrechte anerkannt werden"
Knapp davor, Kinderrechten Verfassungsrang zu geben - Kinderdemonstration mit hunderten TeilnehmerInnen
Wien (OTS/SK) - "Es darf Kindern nicht verwehrt bleiben, dass sie
 ein gewaltfreies Leben führen, Zugang zu Bildung haben, und sich
 artikulieren und mitteilen dürfen", so Frauenministerin Gabriele
 Heinisch-Hosek heute, Freitag, am Rande der Kinderdemonstration der
 Österreichischen Kinderfreunde in der Wiener Innenstadt. "Als alte
 Kinderfreundin" zeigte sich Heinisch-Hosek erfreut, dass man durch
 die jüngste Einigung zwischen SPÖ und ÖVP nun knapp davorstehe,
 Kinderrechten Verfassungsrang zu geben - es gehe nur noch um
 Verhandlungen mit der Opposition. Künftig werden Kinder in Österreich
 damit die Möglichkeit haben, ihre Rechte vor Gericht zu bringen: "Das
 ist ein wichtiger erster Schritt - denn Kinderrechte müssen als
 Menschenrechte anerkannt werden", so die Bundesministerin. ****
"Ein Tag zum Feiern" ist es für die Frauenministerin: Kinderrechte
 wie etwa das Recht auf Gewaltfreiheit, auf Schutz vor sexuellem
 Missbrauch, sowie auf Partizipation in allen Belangen werden in
 Österreich in die Verfassung aufgenommen - sobald die Verhandlungen
 mit der Opposition abgeschlossen sind. Hunderte Kinder folgten daher
 dem Aufruf, ihre Rechte einzufordern. "Viele Kinder gehen auf die
 Straße, um klarzumachen: Wir brauchen eine Lobby. Diese Lobby können
 wir Politikerinnen und Politiker jetzt sein", ist Heinisch-Hosek
 überzeugt.
Kinderausbeutung weltweit muss aufhören
Die Bundesministerin zeigte sich stolz darauf, dass in Österreich
 zahlreiche Rechte, die Teil der UN-Kinderrechtskonvention sind, etwa
 das Recht der Kinder auf Bildung, in Österreich seit langem in der
 Praxis umgesetzt sind. "Mein großer Wunsch wäre es, dass sich die
 Situation von Kindern auch in jenen Ländern der Welt verbessert, wo
 Kinder nach wie vor ausgebeutet werden, oder als KindersoldatInnen
 rekrutiert werden", so die Frauenministerin abschließend. (Schluss)
 as
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