- 20.11.2009, 11:55:36
- /
- OTS0171 OTW0171
Marek: Stolz auf Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung
Staatssekretärin eröffnet Enquete des BMWFJ zum Thema Kinderrechte
Wien (OTS/BMWFJ) - Bei der Eröffnung einer Enquete des
 Familienministeriums über die Rechte von Kindern und Jugendlichen -
 exakt am 20. Jahrestag der Verabschiedung der
 UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten
 Nationen - zeigte sich Christine Marek, Staatssekretärin im
 Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, heute, Freitag,
 erfreut über die koalitionsinterne Einigung auf ein österreichisches
 "Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern" zu diesem
 Geburtstag. Marek ist dabei zuversichtlich, dass der am Mittwoch im
 Nationalrat eingebrachte Initiativantrag auch bald beschlossen werde.
 "Wir haben auf dieses Ziel wirklich lange hingearbeitet und die
 Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung auch bewusst in das
 Regierungsprogramm geschrieben. Wir können auf das Ergebnis stolz
 sein, auch wenn es ein Kompromiss ist, der vielleicht nicht alle
 Erwartungen erfüllt aber doch von einem breiten Konsens getragen
 wird", sagte die Staatssekretärin.
Marek erläuterte, dass im neuen Bundesverfassungsgesetz der Schutz
 und die Fürsorge zum Wohle eines jeden Kindes festgeschrieben seien
 und auch das Recht auf Partizipation einen zentralen Platz einnehme.
 Jedenfalls werde damit der Kern der UN-Konvention getroffen und die
 seit deren Ratifikation im Jahr 1992 geforderte Einbettung in die
 Verfassung endlich vorgenommen. Eines allerdings ist der
 Staatssekretärin klar: "Selbst mit den besten verfassungsrechtlichen
 Grundsätzen können Kinderrechtsverletzungen leider nicht verhindert
 werden: Es wird nicht reichen, einen schönen Text in die Verfassung
 zu schreiben und sich darauf auszuruhen. Vielmehr sind auch gute
 Gesetze für faire Lebensbedingungen unserer Kinder nötig. Aber: Um
 diese zu bekommen, ist die Verankerung in der Verfassung eine
 wichtige Stütze und ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal!"
 Die Staatssekretärin ergänzte, dass ein in der Verfassung
 verbrieftes Grundrecht das allgemeine Rechtsbewusstsein positiv
 präge. Das neue Gesetz stärke die Stellung des Kindes als Individuum
 und anerkenne den Anspruch auf Anerkennung seiner Persönlichkeit ohne
 dabei aber die Elternrechte einzuschränken.
Die Lebensbedingungen seien für Kinder in Österreich im
 internationalen Vergleich durchaus sehr gut, fuhr Marek fort. Es
 seien aber kontinuierliche Anstrengungen nötig, um Kinder vor Gewalt
 und Ausbeutung zu schützen und sie mit den wichtigen Gütern unserer
 Gesellschaft - Gesundheit, Bildung, Kultur etc. - zu versorgen. Viel
 sei schon geschehen, damit Kinder sich optimal entfalten und zu
 gesunden Menschen heranwachsen und auch Verantwortung übernehmen
 können. Marek nannte dabei als Beispiele die bereits bestehenden
 "Kinderparlamente" und "Kinderlandtage" auf kommunaler und regionaler
 Ebene, das Audit familienfreundlichegemeinde (zur Forcierung von
 kinder- und familienfreundlichen Maßnahmen) und auch die Herabsetzung
 des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Auch die Bundesjugendvertretung
 als unabhängige, aus Bundesmitteln finanziell unterstützte und mit
 Sozialpartnerstatus ausgestattete Interessenvertretung sei dabei als
 wichtiger Partner zu nennen, betonte Marek.
Besonderes Augenmerk sei jedenfalls auf die Bedürfnisse der Kinder
 bei einer Trennung der Eltern zu richten, forderte die
 Staatssekretärin, kämen doch in so einer Situation die Ängste und
 Wünsche der Kinder häufig zu kurz. Hier bringe das Modell
 "Kinderbeistand in Pflegschaftsverfahren" wichtige Unterstützung, so
 dass die Wünsche der Kinder in mehr als der Hälfte der Fälle
 Niederschlag in der richterlichen Entscheidung gefunden habe.
"Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Erwachsenen der
 Zukunft, sondern bereits JETZT Personen mit Ansprüchen, Wünschen
 Bedürfnissen und auch mit Rechten", betonte Marek abschließend.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft,Familie und Jugend Staatssekretariat: DI Lukas Pohl Tel.: +43/(0)1/71100-5838 mailto:presseabteilung@bmwfj.gv.at www.bmwfj.gv.at Presseabteilung: Dr. Harald Hoyer, Tel.: +43/(0)1/71100-2058
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWA






