• 20.11.2009, 11:55:36
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Marek: Stolz auf Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung

Staatssekretärin eröffnet Enquete des BMWFJ zum Thema Kinderrechte

Wien (OTS/BMWFJ) - Bei der Eröffnung einer Enquete des
Familienministeriums über die Rechte von Kindern und Jugendlichen -
exakt am 20. Jahrestag der Verabschiedung der
UN-Kinderrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten
Nationen - zeigte sich Christine Marek, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, heute, Freitag,
erfreut über die koalitionsinterne Einigung auf ein österreichisches
"Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern" zu diesem
Geburtstag. Marek ist dabei zuversichtlich, dass der am Mittwoch im
Nationalrat eingebrachte Initiativantrag auch bald beschlossen werde.
"Wir haben auf dieses Ziel wirklich lange hingearbeitet und die
Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung auch bewusst in das
Regierungsprogramm geschrieben. Wir können auf das Ergebnis stolz
sein, auch wenn es ein Kompromiss ist, der vielleicht nicht alle
Erwartungen erfüllt aber doch von einem breiten Konsens getragen
wird", sagte die Staatssekretärin.

Marek erläuterte, dass im neuen Bundesverfassungsgesetz der Schutz
und die Fürsorge zum Wohle eines jeden Kindes festgeschrieben seien
und auch das Recht auf Partizipation einen zentralen Platz einnehme.
Jedenfalls werde damit der Kern der UN-Konvention getroffen und die
seit deren Ratifikation im Jahr 1992 geforderte Einbettung in die
Verfassung endlich vorgenommen. Eines allerdings ist der
Staatssekretärin klar: "Selbst mit den besten verfassungsrechtlichen
Grundsätzen können Kinderrechtsverletzungen leider nicht verhindert
werden: Es wird nicht reichen, einen schönen Text in die Verfassung
zu schreiben und sich darauf auszuruhen. Vielmehr sind auch gute
Gesetze für faire Lebensbedingungen unserer Kinder nötig. Aber: Um
diese zu bekommen, ist die Verankerung in der Verfassung eine
wichtige Stütze und ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal!"
Die Staatssekretärin ergänzte, dass ein in der Verfassung
verbrieftes Grundrecht das allgemeine Rechtsbewusstsein positiv
präge. Das neue Gesetz stärke die Stellung des Kindes als Individuum
und anerkenne den Anspruch auf Anerkennung seiner Persönlichkeit ohne
dabei aber die Elternrechte einzuschränken.

Die Lebensbedingungen seien für Kinder in Österreich im
internationalen Vergleich durchaus sehr gut, fuhr Marek fort. Es
seien aber kontinuierliche Anstrengungen nötig, um Kinder vor Gewalt
und Ausbeutung zu schützen und sie mit den wichtigen Gütern unserer
Gesellschaft - Gesundheit, Bildung, Kultur etc. - zu versorgen. Viel
sei schon geschehen, damit Kinder sich optimal entfalten und zu
gesunden Menschen heranwachsen und auch Verantwortung übernehmen
können. Marek nannte dabei als Beispiele die bereits bestehenden
"Kinderparlamente" und "Kinderlandtage" auf kommunaler und regionaler
Ebene, das Audit familienfreundlichegemeinde (zur Forcierung von
kinder- und familienfreundlichen Maßnahmen) und auch die Herabsetzung
des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Auch die Bundesjugendvertretung
als unabhängige, aus Bundesmitteln finanziell unterstützte und mit
Sozialpartnerstatus ausgestattete Interessenvertretung sei dabei als
wichtiger Partner zu nennen, betonte Marek.

Besonderes Augenmerk sei jedenfalls auf die Bedürfnisse der Kinder
bei einer Trennung der Eltern zu richten, forderte die
Staatssekretärin, kämen doch in so einer Situation die Ängste und
Wünsche der Kinder häufig zu kurz. Hier bringe das Modell
"Kinderbeistand in Pflegschaftsverfahren" wichtige Unterstützung, so
dass die Wünsche der Kinder in mehr als der Hälfte der Fälle
Niederschlag in der richterlichen Entscheidung gefunden habe.

"Kinder und Jugendliche sind nicht nur die Erwachsenen der
Zukunft, sondern bereits JETZT Personen mit Ansprüchen, Wünschen
Bedürfnissen und auch mit Rechten", betonte Marek abschließend.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Wirtschaft,Familie und Jugend
   Staatssekretariat: DI Lukas Pohl
   Tel.: +43/(0)1/71100-5838
   mailto:presseabteilung@bmwfj.gv.at
   www.bmwfj.gv.at
   
   Presseabteilung: Dr. Harald Hoyer, Tel.: +43/(0)1/71100-2058

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