FCG-Gosch: Jetzt endlich faire Bedingungen für Leiharbeiter schaffen
Graz (OTS/FCG) - "Die rund 20.000 Leiharbeitnehmer in der
Steiermark sind stets die ersten in den Unternehmungen, die von
Kündigungen betroffen sind. Sozialpläne und Stiftungslösungen gibt es
für sie aber so gut wie nie", sagt Franz Gosch Vizepräsident der AK
Steiermark und Chef der Steirischen Christgewerkschafter. Die
Leiharbeiter sind von der Wirtschaftskrise besonders betroffen.
Sobald die Aufträge zurückgehen, werden sie von den Betrieben nicht
mehr weiter beschäftigt. Und finden in der Leasingfirma bei der sie
beschäftigt sind keinen Ersatzarbeitsplatz, so werden sie meist
innerhalb von knapp drei Wochen arbeitslos. Eine Fairnessoffensive
soll jetzt Verbesserungen für Leiharbeiter bringen und ihre Übernahme
in die Stammbelegschaft erleichtern.
Stammbelegschaft raus - Leiharbeiter rein?
Nach diversen Kündigungswellen in den Betrieben wurden viele
Leiharbeiter gekündigt und auch die Stammbelegschaften reduziert.
Jetzt, zeigt sich das Betriebe die wieder mehr Arbeitskräftebedarf
haben, nicht die Stammbelegschaft nach besetzten, stattdessen lieber
Leasingarbeitskräfte einstellen. "Wir befürchten jetzt, dass vor
allem die Industrie künftig noch stärker als bisher auf
Leiharbeitskräfte zurückgreift", so Gosch: "Für uns ist klar,
Leiharbeit in den Betrieben muss die Ausnahme sein und darf nicht die
Regel werden." Auch der stv. Landesvorsitzendes des ÖGB-Steiermark,
Franz Haberl, der Leiharbeit in den Betrieben nur als Notlösung
akzeptieren will, kämpft für klare Regeln bei der Zeitarbeit: "Die
Flexibilisierung in den Betrieben darf nicht auf dem Rücken der
Zeitarbeiter ausgetragen werden."
Die Vertreter von ÖAAB und FCG unterstützen die Initiative von AK
Vizepräsidenten Franz Gosch, der eine Fairnessoffensive für
Leiharbeiter einfordert. Die ÖAAB-FCG/AK Fraktion wird in der
Arbeiterkammer Vollversammlung am Donnerstag diesbezüglich einen
Dringlichkeitsantrag einbringen:
"Wir fordern die Bundesregierung auf, geeignete Maßnahmen zu setzen,
damit die Zeitarbeit künftig auf ein Mindestmaß im Betrieb begrenzt
wird" so der Christgewerkschafter Gosch.
- Grundsätzlich soll nur maximal 10 Prozent der Gesamtbelegschaft
eines Unternehmens als Zeitarbeitskräfte beschäftigt werden.
- Über die 10 Prozent-Quote hinaus soll Zeitarbeit nur für die
Spitzenabdeckung von kurzfristigen vermehrten Arbeitskräftebedarf
möglich sein.
- Zeitarbeiter, die mehr als ein Jahr im Beschäftigerbetrieb
verwendet wurden, sollen danach Anspruch auf Übernahme in die
Stammbelegschaft haben.
Erster Erfolg - Arbeitsstiftung für Leiharbeiter!
"Die Zweiklassengesellschaft in der Arbeitswelt, muss entschärft
werden", forderte Gosch bereits im Dezember des Vorjahres die
Errichtung einer Arbeitsstiftung zur Weiterbildung und Verbesserung
der Arbeitsmarktchancen für Leiharbeiter. "Der erste Schritt für mehr
Gerechtigkeit ist jetzt getan", lobt er die Arbeit der
Bundesregierung, welche nun die Voraussetzungen geschaffen hat, um
auch für Leiharbeiter Arbeitsstiftungen zu ermöglichen.
In die Stiftung müssen neben der Öffentlichen Hand auch die
Leasingfirmen Beiträge mitfinanzieren, damit ein arbeitsloser
Leiharbeiter an einer solchen Ausbildungsmaßnahme teilnehmen kann.
Die erste Ausbildungsmaßnahme für die Steiermark ist schon
vorbereitet. Gosch hofft, dass mit diesem Modell geförderte
Schulungen in Stiftungen auch für Leiharbeiter zukünftig zum Standard
werden.
Übernahme im Beschäftigerbetrieb durch Kautionsverbot fördern
Die Chance, vom Beschäftigerbetrieb nach einem temporären Einsatz
übernommen zu werden, ist äußerst gering. Anders als in den
restlichen europäischen Staaten werden bei uns nur 8 Prozent der
Leiharbeiter/innen später übernommen. Grund dafür sieht Gosch vor
allem in den Übernahmeklauseln, in der eine Übernahme im
Beschäftigerbetrieb mit einer Provision von bis zu zwei
Monatsentgelten für die Leasingfirma verbunden ist.
Viele Leiharbeiter wären schon längst Stammarbeiter, wenn in diversen
Verträgen nicht Übernahmeklauseln vorhanden wären. Viele Betriebe
haben wegen dieser hohen "Kopfgeldkosten" Leiharbeiter nicht fix
eingestellt. Die freie Arbeitplatzwahl für den Leiharbeiter bleibt so
stets eingeschränkt. Die steirischen Christgewerkschafter fordern ein
gesetzliches Verbot dieser menschenverachtenden Klauseln.
Rückfragehinweis:
FCG-Steiermark, Franz Gosch, 0676-817 114 227
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