• 18.11.2009, 11:07:50
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Bollmann: Gefahrguttransporte schon jetzt auf ADR 2009 umstellen

ADR 2009 bringt Vereinfachung bei Begleitpapieren - ADN-Übereinkommen über Beförderung von Gefahrgut auf Binnenwasserstraßen auf gesamter Donau bereits absehbar

Wien (OTS/PWK889) - "Mit ADR 2009, den neuen Regeln über die
internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, kommt
es zu wichtigen Vereinfachungen bei den Begleitpapieren. Eine
zentrale Standardunfallanweisung für die Lenker ersetzt die
bisherigen stoffbezogenen Unfallmerkblätter für die verschiedenen
3366 Gefahrgüter (UN-Nummern). Bereits 30 Sprachfassungen sind auf
der Homepage der UNO für die Lenker verfügbar. Die
Bürokratievereinfachung sollte Anreiz sein, sämtliche
Gefahrguttransporte schon jetzt auf die neuen Vorschriften ADR 2009
umzustellen", so Harald Bollmann, Obmann der Bundessparte Transport
und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), beim heutigen
Österreichischen Gefahrguttag im Rahmen der Transportsicherheitstage
2009.

"Mit der Anwendung der neuen Vorschriften müssen zudem die Inhalte
der 'Ausrüstungskoffer' auf Konformität mit den neuen
Ausrüstungsvorschriften geprüft werden", betont Bollmann, dass das
Fehlen von zB Warnwesten, Schutzhandschuhen, Augenspülflaschen oder
Notfallfluchtmasken zu unnötigen Strafen führt. Während der
Übergangsphase bis zum Inkrafttreten der Novelle des
Gefahrgutbeförderungsgesetzes im Frühjahr 2010 können sowohl ADR 2007
als auch ADR 2009 angewendet werden.

Europaweit sind ab 1. Jänner 2010 sogenannte
Tunnelbeschränkungscodes zu beachten. Diese sind künftig im
Beförderungspapier neben den gefahrgutspezifischen Angaben
anzuführen, wenn Tunnels, für die Einschränkungen gelten, durchfahren
werden. Experten führen derzeit europaweit Tunnel-Risikobewertungen
durch. "Die Tunnels auf den heimischen Autobahnen und Schnellstraßen
gelten als sehr sicher und werden bis auf einige Ausnahmen keiner
Beschränkung (Kategorie A) unterliegen. Bis spätestens Ende 2009 sind
jedoch jene Tunnels zu kennzeichnen, für die Einschränkungen
(Tunnelkategorien B bis E) und Maßnahmen gelten, und in einem
zentralen, europaweiten Verzeichnis (bei der UNO) zu
veröffentlichen", so Bollmann.

"Ein im Beförderungspapier eingetragener Tunnelbeschränkungscode B
der gesamten Ladung bedeutet, dass Tunnels der Kategorien B, C, D und
E nicht durchfahren werden dürfen", sagt Bollmann. Die Schweiz habe
bereits 15 Tunnels der schärfsten Kategorie E zugeweisen, wodurch
Gefahrguttransporte in unserem Nachbarland beachtlich erschwert
werden. Deutschland hat ebenfalls schon Tunnelbeschränkungen bekannt
gegeben.

Erfreulich sei die fortschreitende Anhebung der
Sicherheitsstandards bei Gefahrguttransporten auf Wasserstraßen.
Zuletzt ratifizierte im Oktober 2009 die Slowakei als elfter Staat
nach Kroatien und Rumänien das ADN-Übereinkommen über die
internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf
Binnenwasserstraßen. Ab 20. November 2009 gelten damit für
grenzüberschreitende Schiffstransporte zB von Wien nach Bratislava
die strengeren völkerrechtlichen Gefahrgutstandards. "Mit den beiden
noch ausständigen Ratifikationen von Serbien und Ukraine, die in
absehbarer Zeit erwartet werden, unterliegen alle inländischen und
ausländischen Binnenschifffahrtsunternehmen auf der gesamten Donau
höchsten technischen Anforderungen", ist Bollmann erfreut über
einheitliche Wettbewerbsbedingungen einschließlich effizienter
Gefahrgutkontrollen auf Wasserstraßen.

"Gefahrguttransporte spielen im Lebensalltag sowohl bei der
allgemeinen Versorgung der Bevölkerung als auch in Nischenbereichen
eine wichtige Rolle. Dreiviertel aller Gefahrguttransporte auf der
Straße betreffen Treibstoffe, Gase oder Stückgut", betont Bollmann
und weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der
Schweinegrippevirus H1N1 als ansteckungsgefährlicher Stoff der Klasse
6.2 zu befördern ist. "Proben, die von Menschen oder Tieren stammen
und unter Verdacht stehen oder erwiesenermaßen den Virus H1N1
enthalten, gelten als 'Biologischer Stoff, Kategorie B'
und müssen mit der UN-Nummer 3373 versendet werden. Viruskulturen, dh
isolierte Viren von H1N1, sind dagegen als Kategorie A
'Ansteckungsgefährlicher Stoff, gefährlich für Menschen' mit der
UN-Nummer 2814 zu befördern", so der Verkehrsexperte abschließend.
(SR)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Transport und Verkehr
Dr. Erik Wolf
Tel.: Tel.: (++43) 0590 900-3251
mailto:bstv@wko.at
http://wko.at/verkehr

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