Quelle-Shops nicht automatisch ebenfalls in Konkurs. Herstellergarantien Dritter bleiben aufrecht.
Wien (OTS/VKI) - Über das Vermögen der Firma Quelle AG mit Sitz in
Linz wurde gestern vom Landesgericht Linz das Konkursverfahren
(Geschäftszahl 12 S 100/09g) eröffnet. Rechtsanwalt Dr. Erich Hackl
(4020 Linz, Hofgasse 7, 0732/7809-6640, insolvenzverwalter@quelle.at)
wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Anmeldefrist für Forderungen
läuft bis 31.1.2009. Auf www.verbraucherrecht.at informiert der
Verein für Konsumenteninformation (VKI) die Kunden über ihre Rechte.
Die Konkurseröffnung bedeutet für Quelle Kunden:
1. Bestellungen und Verträge bleiben grundsätzlich aufrecht und es
bleibt abzuwarten, ob der Masseverwalter in Verträge eintritt bzw.
Lieferungen fristgerecht erfolgen. Die fristgerechte Lieferung hat im
Fernabsatz, also im Versandhandel - so nicht anders vereinbart - in
maximal 30 Tagen nach Bestellung zu erfolgen. Ist das nicht der Fall,
kann man unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten.
2. Bei der Bestellung von Waren im Fernabsatz kann man aber bis
zur Lieferung der Waren und danach weitere 7 Werktage - ohne
Begründung - vom Vertrag zurücktreten. Das gilt allerdings nicht für
persönliche Bestellungen in einem Shop.
3. Hat man Waren auf Raten gekauft, dann ändert sich durch die
Konkurseröffnung nichts. Man kann seine Schuld weiter durch
Ratenzahlungen abstatten. Bei Zahlungsverzug droht aber
Terminsverlust und allenfalls die Fälligstellung aller offenen Raten.
4. In der Regel haben die Kunden Waren auf Nachnahme oder auf
Rechnung bestellt. Wenn also keine Vorleistungen erbracht wurden,
dann kann im Konkurs wenig Schaden entstehen. Bekommt man geliefert,
muss man zahlen, bekommt man nicht geliefert, kann man zurücktreten.
Oder man entscheidet sich überhaupt für den sofortigen Rücktritt
(beim Fernabsatz - siehe oben).
5. Sollte man in Einzelfällen bereits Zahlungen erbracht haben und
die Lieferung der Ware ausbleiben, muss man die
Rückforderungsansprüche im Konkurs anmelden.
6. Wäre man bei einer Bestellung, die noch nicht ausgeliefert ist,
zur Vorleistung verpflichtet, dann kann man die Sicherstellung der
Gegenleistung verlangen, bevor man zahlen muss.
7. Aus mangelhaften Warenlieferungen können Gewährleistungs-,
Garantie- und Schadenersatzansprüche entstehen.
Wurde die Ware schon vor Konkurs geliefert und bezahlt, kann man
daraus entstehende Geldforderungen im Konkurs als Konkursforderungen
anmelden. Man hat nur Aussicht auf eine - womöglich geringe - Quote.
Wird die Ware erst nach Konkurseröffnung geliefert und man stellt
Mängel fest, dann sollte man sofort die Mängel beim Masseverwalter
rügen und den Kaufpreis - bis zur Erfüllung der
Gewährleistungspflichten - zurückbehalten. Treten die Mängel erst
später auf, dann kann man ebenfalls beim Masseverwalter
Gewährleistung verlangen. Wird aber weder ausgetauscht noch
repariert, dann bleibt nur, die Geldforderung (auf Preisminderung
oder Rückzahlung des Kaufpreises nach Wandlung) als bevorrechtete
Masseforderung im Konkurs anzumelden.
Endet der Konkurs aber mit der Liquidation des Unternehmens, dann
verliert man - für Mängel die in Zukunft hervorkommen - den dafür
haftenden Geschäftspartner.
Herstellergarantien Dritter bleiben aber aufrecht; diese Firmen
sind ja nicht in Konkurs. Nur die Garantien der Quelle für
Eigenmarken teilen das Schicksal der Gewährleistungsansprüche.
8. Aufgrund einer Zustimmung zur Datenweitergabe im
Kleingedruckten kann es sein, dass der Masseverwalter meint, die
Kundendaten durch Verkauf verwerten zu können. Will man dem
vorbeugen, sollte diese Zustimmung schriftlich widerrufen werden.
9. Alle Erklärungen an den Masseverwalter oder auch Anmeldungen im
Konkurs beim Konkursgericht schriftlich verfassen, eine Fotokopie
aufheben und eingeschrieben (mit Rückschein) absenden.
Der VKI weist darauf hin, dass die Quelle-Shops von
selbstständigen Unternehmern als Franchisenehmer betrieben wurden.
Diese Unternehmer sind nicht automatisch ebenfalls in Konkurs. Es mag
aber sein, dass infolge des Konkurses von Quelle Lieferprobleme
auftreten. Auch die Quelle Versicherung ist nicht vom Konkurs der
Quelle AG betroffen.
Der VKI bietet auf www.verbraucherrecht.at aktuelle Tipps und
Hilfestellungen für Quelle-Kunden.
Rückfragehinweis:
Verein für Konsumenteninformation
Dr. Peter Kolba, Leiter Bereich Recht
Tel.: 01 / 58877 - 320
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