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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Die Eingetragene Partnerschaft und die Angst der Konservativen" (Von Thomas Götz)
Ausgabe vom 17.11.2009
Graz (OTS) - Heute will der Ministerrat das Gesetz über die
Eingetragenen Partnerschaften für Homosexuelle beschließen. Endlich
können dann auch gleichgeschlechtliche Paare, so sie das wünschen,
einen Pakt fürs Leben schließen. In anderen Ländern, etwa
Deutschland, geht das längst.
Die ÖVP sei über ihren Schatten gesprungen, kommentierte
Innenministerin Maria Fekter das Gesetz unfroh. Selten hat ein
Sprachbild so gut gepasst. Um zu kaschieren, dass die Partei eine
unhaltbar gewordene Position räumt, muss jetzt noch die Farce ums
Standesamt abgezogen werden. Die Zeremonie für homosexuelle Paare,
meint die Innenministerin, dürfe nur am Magistrat oder in der
Bezirkshauptmannschaft stattfinden, nicht aber dort, wo auch die
Heteros Ja sagen. Als ob es nicht völlig wurscht wäre, in welchem
hässlichen Amtsraum die schmucklose Zeremonie abschnurrt.
Dem Beschluss ging ein jahrelanger Kampf voraus. Die Argumente
gleichen sich von Land zu Land. Konservative Parteien führen den
Schutz der traditionellen Ehe ins Feld, um damit die
Homo-Partnerschaften zu verhindern oder doch klein zu halten.
Das ist seltsam unlogisch. Eigentlich müssten konservative Parteien -
und auch die Kirchen Kirchen - ein Interesse daran haben, stabile
Lebensformen, die allerorten im Schwinden sind, auf möglichst breite
Schichten auszuweiten. Stattdessen fürchten sie, die klassische Ehe
zwischen Mann und Frau könnte Schaden leiden, wenn auch andere sich
dieser Rechtsform bedienten.
Das Deutsche Verfassungsgericht hat diesen Widerspruch mit einem
wunderbar sophistischen Gedankengang ad Absurdum geführt: Zwar sei es
verfassungsrechtlich geboten, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen
zu privilegieren. Aus dem Gesetz zum Schutz der Ehe lasse sich aber
nicht herleiten, dass andre Lebensformen benachteiligt werden
dürften.
Aus Deutschland lässt sich auch lernen, wie das Gezerre einmal enden
wird: in der Gleichstellung der beiden Formen von Lebensgemeinschaft.
Ein Beamter, der in Eingetragener Partnerschaft lebt, hat vor Kurzem
eine Betriebsrente in der für "Verheiratete" vorgesehenen Höhe
eingeklagt und gewonnen.
Ein Transsexueller, der nach Eheschließung sein Geschlecht ändern
ließ, konnte vor Gericht die Beibehaltung aller Rechte aus seiner
alten Ehe auch in der neuen Partnerschaft durchsetzen.
Die Differenzierungen haben also wohl auch bei uns ein
Ablaufdatum.****
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