• 13.11.2009, 10:20:53
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AK: Weniger zahlen für Grundbuchsanträge

Muster für Anträge auf einen Klick unter www.arbeiterkammer.at, um schwierigeren und teureren Zugang zum Grundbuch zu erleichtern

Wien (OTS) - Statt mehr Service heißt es derzeit mehr zahlen für
Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer, wenn sie etwa ihren Namen im
Grundbuch ändern lassen. Der einfache und kostengünstige Zugang zum
Grundbuch wurde abgeschafft, kritisiert die AK. Denn: Seit Juli sind
Grundbuchsanträge beim Bezirksgericht nicht mehr formlos mündlich zu
beantragen, sondern schriftlich unter Einhaltung genauer
Formvorgaben. Damit sind Eigentümer faktisch gezwungen, die Hilfe
eines Notars oder Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. "Das ist ein
Anschlag auf die Brieftaschen der Bürger", kritisiert AK
Konsumentenschützer Karl Kollmann. Die AK bietet nun Hilfe an und hat
Muster für gängige Grundbuchsanträge erstellt - auf einen Klick unter
www.arbeiterkammer.at.

Wohnungseigentümer oder Hausbesitzer, die ihre Hypothek
zurückgezahlt hatten, konnten bis Anfang Juli mit der
Löschungserklärung der Bank zum Grundbuchgericht (Bezirksgericht)
gehen und dort die Löschung mündlich beantragen. Auch
Namensänderungen, etwa durch Heirat, waren problemlos möglich. Zu
zahlen war bloß die Grundbuchsgebühr. Ein Mitarbeiter des
Grundbuchgerichts sorgte für die entsprechende Form des Antrags.
"Doch seit 1. Juli ist es damit vorbei", sagt Kollmann.

Der einfache und kostengünstige Zugang der Bürger zum Grundbuch
wurde abgeschafft durch eine stille und heimliche Änderung im
Budgetbegleitgesetz. Nun müssen Grundbuchsanträge schriftlich
eingebracht werden. "Es kann zwar jeder eine schriftliche Eingabe im
Grundbuch machen. Aber es ist eine gewisse Form einzuhalten, an der
der Laie meist scheitert. Das heißt, der Konsument muss zu einem
Rechtsanwalt oder Notar gehen und etliche hundert Euro zahlen",
kritisiert Kollmann. "Das Justizministerium hat hier den
Rechtsanwälten ein zusätzliches Geschäft verschafft und das auf
Kosten der Verbraucher".

Die AK bietet den KonsumentInnen nun einen Service an. Damit sie
selbst den Grundbuchsantrag schriftlich einbringen können, ist ein
entsprechendes Muster nötig. Die AK hat auf ihrer Homepage für
gängige Grundbuchsangelegenheiten Muster zusammengestellt.
"Konsumenten brauchen dadurch keinen Notar oder Rechtsanwalt mehr und
sparen sich Geld. Sie zahlen nur wie früher die Grundbuchsgebühr",
sagt Kollmann.

SERVICE: Mehr Informationen und die Muster für geläufige
Grundbuchsanträge unter www.arbeiterkammer.at

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Doris Strecker
Tel.: (+43-1) 501 65-2677, mobil: (+43) 664 845 41 52
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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