• 13.11.2009, 08:03:59
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  • OTS0012 OTW0012

EANS-Adhoc: Austrian Airlines AG / Hinweisbekanntmachung (gemäß § 3 Abs 4 GesAusG) und Einladung zu der am Mittwoch, den 16. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Austria Center Vienna, Saal E, 1220 Wien, Bruno Kreisky Platz 1, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Austrian Airlines AG

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13.11.2009

Hinweisbekanntmachung (gemäß § 3 Abs 4 GesAusG) und Einladung zu der am
Mittwoch, den 16. Dezember 2009, 10:00 Uhr, im Austria Center Vienna,
Saal E, 1220 Wien, Bruno Kreisky Platz 1, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung
                                       der
                               Austrian Airlines AG

                           mit folgender Tagesordnung:

Beschlussfassung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 1 Abs 1
Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG), das heißt über die Übertragung deren
Aktien der Austrian Airlines AG auf den Hauptgesellschafter Österreichische
Luftverkehrs-Holding-GmbH gegen Gewährung einer gemäß GesAusG angemessenen
Barabfindung.

Der Vorstand schlägt auf Verlangen der Hauptaktionärin Österreichische
Luftverkehrs-Holding-GmbH vor, folgenden Beschluss zu fassen:

"Die Aktien aller von der Hauptaktionärin ÖLH Österreichische Luftverkehrs-
Holding-GmbH, mit dem Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des
Handelsgerichts Wien zu FN 296310 a, verschiedenen Aktionäre der Austrian
Airlines AG werden gemäß § 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen
Barabfindung auf die Hauptaktionärin ÖLH Österreichische Luftverkehrs-Holding-
GmbH übertragen. Die Hauptaktionärin zahlt den Minderheitsaktionären kosten-,
provisions- und spesenfrei eine Barabfindung in der Höhe von EUR 0,50 pro
Stückaktie der Austrian Airlines AG. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem
Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt
gemacht gilt und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung
folgenden Tag mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden
Basiszinssatz zu verzinsen."

Unterlagen:

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende Unterlagen am Sitz der Gesellschaft
und an der Geschäftsanschrift Office Park 2, 1300 Wien, Flughafen Wien-
Schwechat, aufliegen und zudem über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/partner/ kostenlos abgerufen
werden können:

- die Einberufung der Hauptversammlung gemäß § 106 AktG;
    - der Entwurf des Beschlussantrages über den Gesellschafterausschluss;
    - der gemeinsame Bericht des Vorstandes der Austrian  Airlines  AG  und  der
      Hauptgesellschafterin gemäß § 3 Abs 1 GesAusG vom 29.  Oktober  2009  samt
      Anlagen;
    - der Prüfbericht des Aufsichtsrates der Austrian Airlines AG gemäß § 3  Abs
      3 GesAusG vom 11. November 2009;
    - die Unternehmensbewertung vom 23. Oktober 2009 der Austrian  Airlines  AG,
      die vom Vorstand der Austrian Airlines  AG  und  der  ÖLH  Österreichische
      Luftverkehrs-Holding-GmbH vorgenommen wurde, auf der die  Beurteilung  der
      Angemessenheit der Barabfindung beruht;
    - der Prüfbericht der Deloitte Audit Wirtschaftsprüfung GmbH als gerichtlich
      bestelltem  sachverständigen  Prüfer  gemäß  §  3  Abs  2   GesAusG,   vom
      30.10.2009;
    - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der Austrian  Airlines  AG  für  die
      letzten drei Geschäftsjahre, das sind die Geschäftsjahre  2006,  2007  und
      2008;
    -  die  Konzernabschlüsse   und   Konzernlageberichte   der   letzten   drei
      Geschäftsjahre, das sind die Geschäftsjahre 2006, 2007 und 2008; sowie
    - Formulare für die  Erteilung  und  den  Widerruf  der  Vollmacht  für  die
      Hauptversammlung.

Jeder Aktionär hat das Recht auf Einsicht.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind
gemäß § 111 AktG nur jene Aktionäre berechtigt, die zum Nachweisstichtag am 06.
Dezember 2009 im Besitz von Aktien unserer Gesellschaft sind. Bei
depotverwahrten Aktien ist eine Depotbestätigung in deutscher oder englischer
Sprache gemäß § 10a AktG vorzuweisen, die unserer Gesellschaft spätestens am
11. Dezember 2009 zugehen muss und zum Zeitpunkt des Zugangs nicht älter als
sieben Tage sein darf. Bei nicht-depotverwahrten Aktien ist eine schriftliche
Bestätigung eines Notars bis spätestens 11. Dezember 2009 der Gesellschaft
vorzulegen.

Die Übermittlung der Depotbestätigungen über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute wird gem. § 262
Abs 20 AktG ausgeschlossen. Die Bestätigungen dürfen daher ausschließlich
entweder per email an generalsekretariat@austrian.com oder per Fax an +43 51766
511201 oder per Post an Austrian Airlines AG, Generalsekretariat, Office Park
2, 1300 Wien-Flughafen geschickt werden.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 27.11.2009 zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betroffenen Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft
spätestens am 04.12.2009 zugeht.

Die entsprechenden Verlangen und die Beschlussvorschläge können der
Gesellschaft auch per Telefax an +43 51766 511201 oder per email an
generalsekretariat@austrian.com übermittelt werden.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft
darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die
Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 10a, 108, 109,
110, 111, 113, 114 und 118 AktG sind auf der Internetseite unserer

Gesellschaft  http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/General+Meeting  zu
finden.

Aufgrund     der     Änderungen      des      Aktiengesetzes      durch      das
Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 finden die  Bestimmungen  der  Satzung  unserer
Gesellschaft über die Einberufung der Hauptversammlung, Hinterlegung der  Aktien

für die Hauptversammlung und die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung
keine Anwendung.

Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG geben wir bekannt, dass das
Grundkapital der Gesellschaft in 88.134.724 auf Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Der Gesellschaft stehen aus
eigenen Aktien keine Stimmrechte zu. Derzeit können daher 85.095.022
Stimmrechte ausgeübt werden.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person durch

Vollmachtserteilung in Textform zum Vertreter zu bestellen.  Für  die  Erteilung
der Vollmacht kann das Formular verwendet  werden,  das  auf  der  Internetseite
unserer                            Gesellschaft                            unter
http://www.austrianairlines.co.at/deu/Investor/General+Meeting/        kostenlos
abrufbar  ist.  Die  Vollmacht  bzw.  deren  Widerruf  kann  entweder   in   der
Hauptversammlung bis vor Beginn der Abstimmung übergeben oder  vorab  per  email

an generalsekretariat@austrian.com oder per Fax an +43 51766 511201 (in beiden
Fällen Einlangen bis 15 Minuten vor Beginn der Abstimmung) oder bis 15.
Dezember 2009, 18 Uhr MEZ per Post an Austrian Airlines AG, Generalsekretariat,
Office Park 2, 1300 Wien-Flughafen gesendet werden.

Wir bitten Aktionäre und Aktionärsvertreter in ihrer Zeitplanung zu
berücksichtigen, dass im Eingangsbereich Sicherheitskontrollen (Metalldetektor,
Taschenkontrolle) stattfinden werden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten
beginnt um 9:30 Uhr. Wir weisen darauf hin, dass es wegen Kosteneinsparungen
bei dieser außerordentlichen Hauptversammlung kein Catering geben wird.

Wien, am 13. November 2009 Der Vorstand auf Ersuchen der Hauptaktionärin

Rückfragehinweis:
Austrian Airlines AG
Corporate Communications
Martin Hehemann
Tel.: 05 1766-11231

Investor Relations
Thomas Krammer
Tel.: 05 1766-13311
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Austrian Airlines AG
          Office Park 2 Postfach 100
          A-1300 Wien-Flughafen
Telefon:  +43 (0)5 1766-11231
FAX:      +43 (0)1 688 55 05
Email:    Patricia.strampfer@austrian.com
WWW:      http://www.austrian.com
Branche:  Luftverkehr
ISIN:     AT0000620158
Indizes:  WBI, Prime.market
Börsen:   Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:  Deutsch

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB

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