- 11.11.2009, 11:08:42
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Uni-KV bringt Biomedizinischen AnalytikerInnen schlechtere Einstufung
An der Medizinischen Universität in Innsbruck werden Biomedizinische AnalytikerInnen um Euro 300,- schlechter eingestuft als in Wien.
Wien (OTS) - Aufgrund einiger inkonsistenter Formulierungen im
Uni-KV, der seit 1.Oktober in Kraft ist, werden zur Zeit
Biomedizinische AnalytikerInnen in Innsbruck schlechter eingestuft
als in Wien. "Es geht um fast Euro 300,- brutto, da erwarte ich mir
von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, die den Kollektivvertrag
der Universitäten für die ArbeitnehmerInnen-Seite verhandelt hat,
umgehende Nachverhandlungen, sodass eine eindeute Einstufung der
Biomedizinischen AnalytikerInnen mindestens in IIIb sichergestellt
ist", meint Sylvia Handler, Vorsitzende von biomed austria, der
Berufsinterssenvertretung der Biomedizinischen AnalytikerInnen.
Die dreijährige postsekundäre oder tertiäre Ausbildung der
Biomedizinischen AnalytikerInnen (Akademie oder Fachhochschule) ist
laut § 51 Uni-KV ein eindeutiges Kriterium für die Einreihung in die
Verwendungsgruppe IIIb. Hingegen werden sie im Anhang 1 zum
Kollektivvertrag in der schlechteren Verwendungsgruppe IIIa
angeführt, aber auch in den höheren Verwendungsgruppen IIIb und IVa
könnten Biomedizinische AnalytikerInnen gemeint sein, wenn
"Technische AssistenInnen an Großgeräten" oder "AnalytikerInnen"
genannt werden.
"Die Universität als Dienstgeber, aber auch die Gewerkschaft
Öffentlicher Dienst scheinen noch immer nicht genau Bescheid zu
wissen, welche Berufsgruppen sie beschäftigen bzw. vertreten,
schließlich liegt die Änderung der Berufsbezeichnung von
"medizinisch-technische/r AnalytikerIn/AssistentIn" (MTA) auf
Biomedizinische/r AnalytikerInnen schon einige Jahre zurück", so
Sylvia Handler.
Biomed austria, die Berufsinteressenorganisation der Biomedizinischen
AnalytikerInnen, fordert daher:
1. Die Einstufung der Biomedizinischen AnalytikerInnen mindestens in IIIb und die Rücknahme der Einstufung in IIIa. 2. Die widersprüchlichen Formulierungen im Uni-KV in § 51 und Anhang 1 sind so abzuändern, dass Biomedizinische AnalytikerInnen eindeutig mindestens in IIIb eingestuft werden müssen. 3. Vollanrechnung der Vordienstzeiten bei der Einstufung.
Rückfragehinweis:
Mag. Elfriede Hufnagl
Geschäftsführerin biomed austria -
Österreichischer Berufsverband der Biomedizinischen AnalytikerInnen
Tel: 0699/105 298 74
maitlo:elfriede.hufnagl@reflex.at, www.biomed-austria.at
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