- 10.11.2009, 10:04:19
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Bures: Erstmals flächendeckende Versorgung mit Postdienstleistungen gesetzlich festgeschrieben
Ministerin legt neues Postmarktgesetz im Verkehrausschuss vor
Wien (OTS/BMVIT) - Infrastrukturministerin Doris Bures legt heute
dem Verkehrsausschuss das neue Postmarktgesetz vor. Mit diesem Gesetz
wird erstmals eine Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen
gewährleistet und damit zum ersten Mal die flächendeckende Versorgung
der Bevölkerung mit Postdienstleistungen gesetzlich festgeschrieben.
"Mir war es wichtig, dass die Verunsicherung infolge der
Schließungswellen seit dem Jahr 2000 beendet wird und
Versorgungssicherheit gegeben ist. Und das ist uns mit diesem
Postmarktgesetz gelungen", so Bures. ****
Für Bures gibt es vier zentrale Punkte, die dieses Gesetz
kennzeichnen und die einen wesentlichen Fortschritt bedeuten:
1.Erstmals Mindestanzahl an Postgeschäftsstellen garantiert
Mit der vorgesehenen Mindestanzahl von 1.650 Postgeschäftsstellen
wird das Angebot im Vergleich zu heute sogar erweitert. Das bedeutet
eine flächendeckende Versorgung auf sehr hohem Niveau. Das ist gut
für die Bevölkerung und gut für den Wirtschaftsstandort.
2.Kein "Rosinenpicken" möglich
Das Postmarktgesetz schafft klare und faire Rahmenbedingungen für den
Universaldienstleister Post AG und alle anderen Marktteilnehmer.
Zudem werden Kostennachteile des Universaldienstleisters, der auch in
weniger dicht besiedelten Gebieten das volle Angebot an
Postdienstleistungen garantieren muss, durch einen
Universaldienstfonds ausgeglichen - "Rosinen-Picken" wird damit
ausgeschlossen.
3. Kein Lohndumping
Zugleich ist das Postmarktgesetz eine klare Absage an Lohndumping.
Denn die ArbeitnehmerInnen von konzessionierten Postdienstleistern
müssen nach einem Kollektivvertrag beschäftigt werden. Bures: "Wir
haben klargemacht, dass Lohndumping kein Instrument in einem fairen
Wettbewerb sein kann."
4. Klare Regeln für Hausbrieffachanlagen - keine Belastung für
Haus-Eigentümer und Mieter
Außerdem gibt es endlich eine Lösung für die Umrüstung der
Hausbrieffachanlagen. Die Umrüstung ist 2006 nach dem VfGH-Urteil
ganz zum erliegen gekommen, weil da die Haus-Eigentümer und Mieter
belastet wurden. Jetzt wird klargestellt, dass die Umrüstung von der
Post AG bis Ende 2012 vorgenommen werden muss und die alternativen
Anbieter sich an den Kosten beteiligen. Das heißt zugleich, dass
MieterInnen und Haus-EigentümerInnen nicht belastet werden.
"Mein Ziel war es, den gesetzlichen Rahmen für die flächendeckende
Versorgung mit qualitativ hochwertigen und leistbaren
Postdienstleistungen sicherzustellen. Das neue Postmarktgesetz bringt
dafür weitreichende Regelungen, mit denen Postdienstleistungen auch
im ländlichen Raum garantiert sind und der Wirtschaftsstandort
gestärkt wird", hielt die Ministerin fest. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Pressesprecherin, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121
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