• 06.11.2009, 11:39:42
  • /
  • OTS0116 OTW0116

NÖ Ärztekammer begrüßt Ankündigung der Apotheker, Zustelldienste einzurichten. Gesetzliche Verpflichtung ist jedoch notwendig.

Ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch logistisch waghalsig und derzeit ohne gesetzliche Grundlage

Wien (OTS) - "Als Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet der
NÖ Ärztekammerpräsident Dr. Christoph Reisner die Ankündigung der
Niederösterreichischen Apothekerkammer, vertreten durch Präsident
Mag. Werner Luks, Gratiszustelldienste einzurichten: "Etwa drei
Viertel unserer Hausärztinnen und Hausärzte in Niederösterreich haben
keine ärztliche Hausapotheke. Das bedeutet, dass deren Patientinnen
und Patienten nach dem Aufsuchen der Ordination jedenfalls noch einen
zusätzlichen Weg in die öffentliche Apotheke auf sich nehmen müssen.
Hier würde der angekündigte Gratis-Zustelldienst sicherlich eine
große Hilfe darstellen."

Ärztekammerpräsident Dr. Reisner zweifelt allerdings an der
Umsetzbarkeit dieser Ankündigung: "Welche Patientinnen und Patienten
sind denn nun wirklich betroffen? Aus meiner Sicht hat ein Großteil
der Patientinnen und Patienten ein Problem, nach dem Arztbesuch zum
vorordneten Medikament zu kommen. Doch wer soll über eine
Gratiszustellung entscheiden? Ich sehe hier schon wieder
Zusatzbürokratie auf uns zukommen, die sicherlich an den Ärztinnen
und Ärzten hängenbleiben soll."

800.000 Hausbesuche alleine in Niederösterreich

"Ganz sicherlich betroffen sind jedoch die Patientinnen und
Patienten, die nachts oder am Wochenende unsere Kolleginnen und
Kollegen ohne ärztliche Hausapotheke aufsuchen sowie die Patientinnen
und Patienten, die ein derartiges Krankheitsbild aufweisen, dass sie
per Hausbesuch behandelt werden müssen", so der Medikamentenreferent
der NÖ Ärztekammer Dr. Wolfgang Geppert. "Bei diesen etwa 800.000
Hausbesuchen pro Jahr wäre ein Gratis-Zustelldienst sicherlich von
unschätzbarem Vorteil für die Patientinnen und Patienten. Die
insgesamt etwa 500.000 Patientinnen und Patienten unserer
Hausapothekerinnen und Hausapotheker sind hingegen bereits heute
optimal mit rezeptpflichtigen Medikamenten versorgt und brauchen
daher keinen zusätzlichen Zustelldienst", weiß Dr. Geppert.

Er wundert sich jedoch auch über diesen Vorstoß der
Apothekerkammer: "Mit den geplanten Zustelldiensten der Apotheken
soll das Rad anscheinend neu erfunden werden. Was liegt denn näher,
als die Medikamente gleich von der Ärztin oder vom Arzt zu bekommen?
Es ist vom Service her unschlagbar, wenn bei einer Visite die
notwendigen Arzneimittel der Patientin oder dem Patienten sofort zur
Verfügung gestellt werden können. Und zwar ohne Zusatzkosten!" Dr.
Geppert glaubt ohnehin noch nicht an die Bereitschaft der Apotheker,
für diese logistische Großleistung auch finanziell aufzukommen: "Wer
soll als Zahler dieses Services erkoren werden? Die Krankenkasse? Die
Gemeinde? Oder gar die Patientinnen und Patienten selbst, wie beim
Taxi-Zustelldienst in Wien? Das kann nicht der Sinn dieser
Serviceleistung sein. Was geschieht nachts und am Wochenende, wenn
nur jede dritte öffentliche Apotheke Dienst hat?"

Regelmäßige Zustelldienste rechtlich nicht möglich

Der Hausapothekenreferent der NÖ Ärztekammer, Dr. Gerhard Imb,
zweifelt zudem an der Umweltverträglichkeit durch Millionen unnötige
Fahrten pro Jahr, teilweise in sehr entlegene Gebiete: "Diese
Zustelldienste der Apotheker belasten nur unnötig die Umwelt. Es ist
geradezu ein ökologischer Wahnsinn, in Zeiten notwendiger
Kohlendioxideinsparungen solche Dienste auch nur anzudenken. Viel
einfacher wäre es, die Abgabe der notwendigen Medikamente generell
auch direkt von der Ärztin oder vom Arzt auf dem Wege eines dualen
Systems zu ermöglichen."

Doch das Hauptproblem sieht Dr. Imb in der rechtlichen Grundlage
der Zustelldienste durch Apotheken und verweist auf ein jüngstes
VfGH-Urteil: "Aus dem Apothekengesetzes ist ableitbar, dass der
Apothekerberuf in einer Apotheke auszuüben ist und der Pflicht zur
persönlichen Anwesenheit des Apothekers einhergeht. Zweck dieses
Gesetzes ist, dass bei der Abgabe von Arzneimitteln grundsätzlich die
Möglichkeit der persönlichen Beratung durch einen Apotheker bestehen
soll." Hinsichtlich verschreibungspflichtiger Arzneimittel verlangt
§1 Abs5 Rezeptpflichtgesetz zudem ausdrücklich die Abgabe "in"
Apotheken. "Regelmäßige Zustelldienste sind daher aus derzeitiger
Sicht rechtlich nicht möglich", so Dr. Imb weiter.

Gesetzesänderung auch von der Ärztekammer angestrebt

Er wundert sich darüber hinaus, dass die Apothekerschaft
freiwillig ihre einzige Kompetenz abgibt: "Jeder "Taxifahrer" ist aus
Sicht der Apothekerkammer offenbar genauso kompetent Medikamente
abzugeben wie ein Apotheker oder ein Arzt. Aus ärztlicher Sicht
zweifle ich daher an der juristischen Durchführbarkeit dieser
zweifellos begrüßenswerten Maßnahme im Sinne unserer zahllosen
Patientinnen und Patienten von Ärztinnen und Ärzten ohne ärztliche
Hausapotheke. Wer trägt bei solchen Zustelldiensten die medizinische
Verantwortung? So wie bisher alleine die Ärztin oder der Arzt?
Apothekerin oder Apotheker? Oder gar die Person, die das Medikament
ausliefert? Das muss geklärt und im Gesetz verankert werden."

"Wir begrüßen jedenfalls grundsätzlich diesen Vorstoß der
Apothekerkammer in Richtung Optimierung der Medikamentenversorgung
und fordern nicht nur eine Freiwilligkeit, sondern eine gesetzliche
Verpflichtung von Zustelldiensten für Apotheken", so Dr. Reisner
abschließend. "Dazu bedarf es allerdings einer Änderung des
Apothekengesetzes, um diese neue Betriebspflicht für die Apotheker zu
verankern. Nur so ist gewährleistet, dass Patientinnen und Patienten
ihr Recht auf die Zustellung von Medikamenten auch tatsächlich in
Anspruch nehmen können. In diesem Zuge können dann auch die anderen
reparaturbedürftigen Gesetzesteile verändert werden, wie etwa die
Sechs-Kilometer-Regelung bei Nachfolge von Hausapothekenpraxen oder
die Einführung eines dualen Systems der Medikamentenabgabe in
Ordinationen und Apotheken. Die Patientinnen und Patienten sollen
sich frei entscheiden können, wo sie ihre Medikamente beziehen."

Rückfragehinweis:
Pressestelle, Michael Dihlmann
Tel. 0664/1449294
mailto:[email protected], www.arztnoe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AEN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel