- 03.11.2009, 16:00:17
- /
- OTS0280 OTW0280
EANS-Hauptversammlung: Stöhr & Co. AG i. L. / Einberufung der Hauptversammlung
--------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
STÖHR & Co. AG i. L.
ISIN DE 007277006 // WKN 727 700
Einladung zur Hauptversammlung
der Stöhr & Co. Aktiengesellschaft i. L., Mönchengladbach
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Freitag, den 11. Dezember 2009, um 14:00 Uhr
MEZ im Hotel Holiday Inn, Speicker Straße 49 in 41061
Mönchengladbach stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L. ein.
TAGESORDNUNG
1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts und Billigung
des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Rumpfgeschäftsjahr
2009 der Gesellschaft (vom 1. Januar 2009 bis zur Auflösung der Gesellschaft am
30. Juni 2009)
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss und den Lagebericht
für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 der Gesellschaft festzustellen.
2. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2008 und das Rumpf-geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
3. Entlastung des Mitglieds des Vorstands
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das
Rumpfgeschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.
4. Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz mit dem erläuternden
Bericht zur Liquidationseröffnungsbilanz für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr
der Gesellschaft zum 1. Juli 2009 Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Liquidationseröffnungsbilanz mit dem erläuternden Bericht zur
Liquidations-eröffnungsbilanz für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr der
Gesellschaft zum 1. Juli 2009 festzustellen.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger 16.400.000,00
EUR und ist eingeteilt in 6.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 2,5625 EUR und mit einer Stimme
je Stückaktie. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Haupt¬versammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt
dement-sprechend 6.400.000.
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum
Ablauf des 4. Dezember 2009, 24:00 Uhr MEZ, in Textform in deutscher oder
englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur
Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
nachgewiesen haben. Der Nachweis muss durch einen von dem depotführenden Kredit-
oder Finanzdienstleistungsinstitut in Textform erstellten, in deutscher oder
englischer Sprache abgefassten Nachweis des Anteilsbesitzes erfolgen. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 19. November 2009, 0:00 Uhr MEZ, zu
beziehen und muss der STÖHR & Co. AG, wie auch die Anmeldung, unter folgender
Anschrift:
STÖHR & Co. AG
c/o Commerzbank AG
ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
D - 60261 Frankfurt am Main
Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten@commerzbank.com
spätestens am Freitag, den 4. Dezember 2009, 24:00 Uhr MEZ, zugehen.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der ordentlichen Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung,
ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der fristgerechten Anmeldung durch
den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen. Wenn
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein diesen in § 135 Abs. 5
oder Abs. 8 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG Gleichgestellter bevollmächtigt wird,
gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Bevollmächtigung sonstiger
Vertreter ist die Vollmacht schriftlich zu erteilen und der Gesellschaft
vorzulegen. Aktionäre können dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der
Eintrittskarte verwenden, die sie von ihrer Depotbank erhalten.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, die
von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne
diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Diese Vollmachten und
Stimmrechtsweisungen können nur vor der Hauptversammlung bis spätestens
Mittwoch, den 9. Dezember 2009, 24:00 Uhr MEZ, und nur durch Telefax oder E-Mail
an folgende Adresse der Gesellschaft:
STÖHR & Co. AG i. L. - AKTIONÄRSSERVICE -
Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach
Telefonnummer: +49 (0)6428 705126, Telefaxnummer: +49 (0)6428 705304
E-Mail: office@kap.de
unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung
abgerufen werden können, erteilt werden.
Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung der Rechte
der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126
Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären von der Einberufung der
ordentlichen Hauptversammlung an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung/Erläuterungen zu den
Rechten der Aktionäre nach § 121 Abs. 3 Ziffer 3 AktG
zur Verfügung.
Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen beachtet
werden:
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Nach §§ 126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge sind der
Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, den 26. November 2009, 24:00 Uhr MEZ,
zuzusenden.
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Das Verlangen der Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und
bekannt zu machen, ist der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 10.
November 2009, 24:00 Uhr MEZ, zuzusenden.
VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
an auf dem Internetportal der Gesellschaft unter
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung
veröffentlicht:
• Jahresabschluss der STÖHR & Co. AG für das Geschäftsjahr 2008; • Konzernabschluss der STÖHR & Co. AG für das Geschäftsjahr 2008; • Lagebericht und Konzernlagebericht der STÖHR & Co. AG für das Geschäftsjahr 2008; • erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2008; • ergänzter Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008; • Jahresabschluss der STÖHR & Co. AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2009; • Konzernabschluss der STÖHR & Co. AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2009; • Lagebericht und Konzernlagebericht der STÖHR & Co. AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2009; • Bericht des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2009; • erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr 2009; • Liquidationseröffnungsbilanz für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr zum 1. Juli 2009 der STÖHR & Co. AG i. L.; • erläuternder Bericht zur Liquidationseröffnungsbilanz für das Rumpfabwicklungsgeschäftsjahr zum 1. Juli 2009 der STÖHR & Co. AG i. L.; • Erläuterungen über die Ausübung der Rechte der Aktionäre gemäß § 121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG; • Hinweisblatt "Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft"; • Vollmacht und Weisungen für Stimmrechtsvertreter.
ORGANISATORISCHE HINWEISE
Aktionäre, die in der ordentlichen Hauptversammlung Fragen stellen wollen,
werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu
senden, um die Beantwortung der Fragen in der ordentlichen Hauptversammlung zu
erleichtern. Zur Über¬sendung steht die vorstehend genannte Adresse der
Gesellschaft zur Verfügung.
BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die
Beschlussvorschläge von Vorstand bzw. Abwickler und Aufsichtsrat sind im
elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht worden.
Mönchengladbach, den 2. November 2009
STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L.
Der Abwickler
Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent: Stöhr & Co. AG i. L. Wetschewell 2 D-41199 Mönchengladbach Telefon: +49 (0)2166 121 122 FAX: +49 (0)2166 121 322 Email: info@stoehr-ag.de WWW: http://www.stoehr-ag.de Branche: Textil/Bekleidung ISIN: DE0007277006 Indizes: CDAX Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt: Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt Sprache: Deutsch
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OTB