• 29.10.2009, 08:04:09
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  • OTS0022 OTW0022

VfGH bestätigt: Bures-Bescheid gegen Postamtsschließungen ist verfassungskonform

"Eine außerordentlich wichtige Entscheidung für die Bevölkerung"

Wien (OTS/BMVIT) - "Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
unterstreicht das berechtigte und große öffentliche Interesse an
einer funktionierenden Versorgung mit Postdienstleistungen", sagt
Infrastrukturministerin Doris Bures, nachdem der VfGH jetzt sein
Urteil zur Beschwerde der Post AG veröffentlicht hat. Der VfGH hat
darin die Rechtmäßigkeit des Bescheids der Infrastrukturministerin
gegen die Postamtsschließungen bestätigt; außerdem hat der VfGH auch
die Verfassungskonformität des § 4 Abs. 5 PostG, auf dem der Bescheid
beruht, festgestellt. ****

"Das ist eine außerordentlich wichtige Entscheidung für die
Bevölkerung, weil darin ausdrücklich auf das öffentliche Interesse
der flächendeckenden Versorgung hingewiesen wird", erklärt Bures.

So heißt es im Erkenntnis wörtlich: "Postdienstleistungen machen
einen wesentlichen Teil der Infrastruktur eines Landes aus. (...) Mit
der Gewährleistung des Funktionierens von Infrastruktureinrichtungen
nimmt der Bund seine Infrastrukturverantwortung wahr. Überträgt er im
Rahmen dieser Verantwortung die Erbringung solcher Dienstleistungen
an ein privates Unternehmen, so hat dieses auch ein höheres Maß an
Intensität der Wirtschaftsaufsicht hinzunehmen. Schließlich hängt vom
Funktionieren des Universaldienstes und der Versorgung mit
flächendeckenden Dienstleistungen das wirtschaftliche Wohl des Landes
ab."

Die Ministerin sieht darin auch eine nachdrückliche Bestätigung für
das neue Postmarktgesetz, das Ende Juli im Ministerrat beschlossen
wurde. "Mein Ziel ist es, den gesetzlichen Rahmen für die
flächendeckende Versorgung mit qualitativ hochwertigen und leistbaren
Postdienstleistungen sicherzustellen. Für die Bevölkerung ist dabei
das Angebot an Postfilialen bzw. Postpartnern ein sehr wichtiger
Aspekt. Das neue Postmarktgesetz bringt dafür weitreichende
Regelungen", erläutert Bures. So werden erstmals 1.650
Postgeschäftsstellen per Gesetz vorgeschrieben.

Um bis zum Inkrafttreten des Postmarktgesetzes eine ersatzlose
Schließung von Postfilialen, und damit eine Versorgungslücke zu
verhindern, hat die Infrastrukturministerin die Möglichkeiten, die
das geltende Postgesetz bietet, ausgeschöpft und die Schließung jener
Postfilialen, für die es keinen adäquaten Ersatz gibt, per Bescheid
untersagt. (Schluss)

Rückfragehinweis:
Pressesprecherin, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Susanna Enk
Tel.: +43 (0) 1 711 6265-8121

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