• 23.10.2009, 12:24:02
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  • OTS0167 OTW0167

Pleil: Neues Weingesetz ermöglicht praxisgerechte Umsetzung

Nationale Umsetzung der EU-Weinmarktordnung sichert heimisches Qualitätsniveau

Wien (OTS) - "Das neue Weingesetz wurde gestern im Nationalrat
beschlossen. Mit dieser Umsetzung der 2008 beschlossenen
EU-Weinmarktordnung wurde nun sichergestellt, dass das
Qualitätsniveau des österreichischen Weines auch bei nationaler
Umsetzung des EU-Rechts in vollem Umfang erhalten bleibt", begrüßte
der Präsident des Österreichischen Weinbauverbandes, Josef Pleil,
diesen Beschluss.

Neue Differenzierung: Wein mit Herkunft und ohne Herkunft

Eine der wichtigsten Neuerungen des europäischen Weinrechts ist
das Abgehen von der grundsätzlichen Kategorisierung der Weine in
Qualitätswein und Tafelwein. Stattdessen werden die Weine zukünftig
kategorisiert in solche mit und ohne Herkunftsangabe. Demnach wird
jeder Herkunftswein entweder der Kategorie "Wein mit geschützter
Ursprungsbezeichnung" ("Wein g.U.") oder der Kategorie "Wein mit
geschützter geografischer Angabe" ("Wein g.g.A.") zugeordnet. Für
Österreich sind es die Qualitätsweine und die Landweine, die eine
Herkunft tragen. Daher werden Qualitätsweine zukünftig zu Weinen mit
geschützter Ursprungsbezeichnung und Landweine zu Weinen mit
geschützter geografischer Angabe und sind nun in das internationale
Herkunftsschutzsystem integriert.

"Mit dem neuen Weingesetz ist es uns gelungen, dass wir in
Österreich auch weiterhin unsere traditionellen Bezeichnungen wie
etwa Qualitätswein, Spätlese, Eiswein etc. beibehalten können.
Darüber hinaus werden auf diese Weise heimische Herkünfte auch
international geschützt", ergänzte Johannes Schmuckenschlager,
VP-Abgeordneter und Winzer aus Klosterneuburg, der im Plenum des
Parlaments das neue nationale Weingesetz präsentiert hat.

Begriff "Tafelwein" gestrichen und durch "Wein" ersetzt

Im neuen nationalen Weingesetz wurde nun aufgrund der Vorgaben der
EU-Weinmarktordnung zwar bei den Weinen ohne Herkunft der Begriff
"Tafelwein" gestrichen und durch den generischen Begriff "Wein"
ersetzt. Neu ist aber auch, dass diese Weine laut EU-Weinmarktordnung
unter bestimmten Voraussetzungen eine Sorten- und
Jahrgangsbezeichnung tragen dürfen. Aus Sicht des Österreichischen
Weinbauverbandes und seiner Winzer ist es ein großer Erfolg, dass
nun für diese neue Kategorie im jeweiligen nationalen Weingesetz
genaue Definitionen vorgeschrieben sind.

"Da diese Weinkategorie in ähnlicher Weise wie Landwein vermarktet
wird, nämlich mit Angabe von Rebsorte und Jahrgang, sind im neuen
Gesetz auch ähnliche Voraussetzungen für diese Weinkategorie
vorgeschrieben. In der Praxis bedeutet dies, dass dieser Wein in
Aussehen, Geruch und Geschmack fehlerfrei und eine
Rebsorten-Typizität aufweisen muss und auch wie bei Landwein ein
Hektarhöchstertrag einzuhalten ist", zeigte sich Pleil mit den
Anpassungen im nationalen Weingesetz zufrieden.

Moderne bag-in-boxes für neue Märke

Das neue Weingesetz wird künftig auch das Abfüllen von
Qualitätswein in neue innovative Behältnisse wie etwa der bag-in-box
ermöglichen. "Wir sehen das nicht negativ, denn gerade im
Exportgeschäft werden sich dadurch für viele heimische Winzer neue
Absatzchancen und -märkte eröffnen", sind sich Pleil und
Schmuckenschlager einig.
(Schluss)

Rückfragehinweis:

Landwirtschaftskammer Österreich
   Ludmilla Herzog MAS,
   Tel.: +43/1/53441-8522
   mailto: [email protected]
   www.lk-oe.at
   
   Für fachliche Rückfragen:
   Österreichischer Weinbauverband,
   Dipl.-Ing. Josef Glatt MBA, Tel 01/53441-8553,
   [email protected]

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