Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte protestiert gegen "Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009"
Manfred Nowak: "Missbrauchsannahme führt zu menschenrechtlich äußerst bedenklichen Entwicklungen" - Verschlechterung für AsylwerberInnen durch bevorstehende Abstimmung im Nationalrat
Wien (OTS) - AsylweberInnen erleiden bereits eine Verschlechterung ihrer Situation seit der kürzlich erfolgten Reduzierung der Finanzierungshilfe von Rechtsberatung durch unabhängige NGOs wie Caritas oder Diakonie. Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen im Asyl-und Fremdenpolizeigesetz führen zu einer weiteren Verschlimmerung der rechtlichen Situation während und nach Abschluss ihres Verfahrens.
"Das Hauptziel eines Asylgesetzes sollte die Identifikation von schutzbedürftigen Personen sein, um ihnen den durch die Genfer Flüchtlingskonvention garantierten Schutz gewähren zu können. Die derzeit diskutierte Novelle basiert jedoch auf der Generalannahme des Missbrauchs", kritisiert Manfred Nowak, Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte. "Diese Missbrauchsannahme führt zu menschenrechtlich äußerst bedenklichen Entwicklungen", so Nowak weiter, "die den Zugang zum Recht für AsylwerberInnen drastisch einschränken."
Beschwerdefrist von einer Woche genügt nicht
Die Verkürzung der Rechtsmittelfrist von zwei auf eine Woche für Beschwerden an den Asylgerichtshof gegen bestimmte negative (vorwiegend zurückweisende) Entscheidungen der ersten Instanz (zB bei Dublin-Verfahren oder nach Folgeanträgen) schränkt den Rechtsschutz für AsylwerberInnen in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ein. Die Beschwerdefrist von einer Woche lässt nicht ausreichend Zeit für eine adäquate Rechtsberatung, die aber dringend notwendig ist, zumal AsylwerberInnen in der Regel kaum über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen und mit dem komplizierten österreichischen Asylrecht nicht vertraut sind. Hinzu kommt, dass viele AsylwerberInnen in einem Dublin-Verfahren von Schubhaft betroffen sind bzw. sein werden, wo es keinen Zugang zu Rechtsberatung und -vertretung gibt.
Diese vorgesehene Verkürzung der Rechtsmittelfrist könnte für die betroffene schutzsuchende Person letztlich drastische Konsequenzen haben: Wird ein Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit niedrigeren Verfahrensstandards oder einer anderen Anerkennungspraxis durchgeführt, kann dies für AsylwerberInnen unter Umständen in einer Abschiebung in einen Staat münden, wo Verfolgung oder Folter oder unmenschliche Behandlung droht.
"Trotz Harmonisierungsbestrebungen auf EU-Ebene sehen Asylverfahren und die Anerkennungspraxis hinsichtlich ähnlich gelagerter Fälle in den einzelnen Mitgliedstaaten teilweise sehr unterschiedlich aus", bekräftigt Nowak die von der EU Kommission und dem UNHCR geübte Kritik. "Diese neuen Verfahrensregeln entsprechen nicht dem von internationalen Menschenrechtsinstrumenten und österreichischem Verfassungsrecht geforderten Standards eines effektiven Rechtsschutzes", bemängelt Nowak. Kürzere Verfahren sind grundsätzlich zu befürworten, aber nicht wenn sich diese Verkürzung negativ auf die Qualität des Verfahrens und den Schutz des einzelnen Asylwerbers/der einzelnen Asylwerberin auswirkt.
Noch mehr Schubhäftlinge
Es ist zu befürchten, dass die vorgesehene Einführung fünf weiterer Schubhaftgründe, bei deren Vorliegen die Schubhaft gegen AsylwerberInnen grundsätzlich verpflichtend zu verhängen ist, zu einem Anstieg der in Schubhaft befindlichen Personen führen wird. Dies ist verfassungsrechtlich und menschenrechtlich bedenklich, da die Einschränkung des Rechts auf persönliche Freiheit einen gravierenden Grundrechtseingriff darstellt, der nur als letztes Mittel nach vorangehender ausführlicher Einzelfallprüfung erfolgen sollte - dies ganz besonders bei AsylwerberInnen, die in Österreich um internationalen Schutz ansuchen und generell nicht gegen österreichisches Recht verstoßen haben.
Zudem handelt es sich häufig um Personen, die Opfer von Gewalt im Heimatstaat wurden oder auf Grund der Erlebnisse während der Flucht traumatisiert sind, so dass die Anhaltung in Schubhaft oftmals zu einer schweren psychischen Belastung wird. Abgesehen davon hat die Inschubhaftnahme Auswirkungen auf das Asylverfahren: Wie bereits von UNHCR und Menschenrechtsbeirat wiederholt kritisiert, haben AsylwerberInnen in Schubhaft weder Zugang zu ausreichender Information über den Verfahrensstand in ihrem Asylverfahren noch Zugang zu rechtlicher Beratung und Vertretung - dies ist jedoch notwendig, um ein faires Asylverfahren zu garantieren.
So sind nach dem neuen Gesetz beispielsweise AsylwerberInnen in einem Dublinverfahren, das klären soll, welcher EU Mitgliedstaat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, grundsätzlich in Schubhaft zu nehmen, ebenso wie AsylwerberInnen, die (nunmehr verschärfte) Meldeverpflichtungen oder Gebietsbeschränkungen, die keine Rücksicht auf individuelle Bedürfnisse nehmen, verletzen. Dies kann etwa dazu führen, dass eine Asylwerberin, die die Betreuungsstelle in Traiskirchen verlässt, um ihr krankes Kind im Krankenhaus in Wien zu besuchen, in Schubhaft genommen wird, weil sie gegen die Gebietsbeschränkungsvorschrift verstoßen hat.
Hinzu kommt, dass die Bedingungen in Polizeianhaltezentren, in denen Schubhäftlinge derzeit angehalten werden, von internationalen Organen aber auch vom Menschenrechtsbeirat als schlechter als in Strafhaft beurteilt werden. Schubhaft ist aber gerade keine Strafhaft, sondern dient ausschließlich der Sicherung eines Verfahrens. Zudem sind, wie der Menschenrechtsbeirat seit Jahren kritisiert, die Bedingung in den Polizeianhaltezentren in Wien für eine längerfristige Anhaltung nicht geeignet, da es an einer offenen Station und ausreichend Beschäftigungsangeboten fehlt. "Ein Land wie Österreich, das demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien ebenso wie der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet ist, sollte sich die Reduktion der Anzahl von Menschen in Schubhaft zum Ziel setzen", so Nowak abschließend.
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte fordert daher den Nationalrat und die österreichische Bundesregierung auf, die fraglichen Passagen in der Novelle zu überdenken und sie den von internationalen Menschenrechtsinstrumenten vorgeschriebenen Standards anzupassen. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Staates den Zugang zu einer unabhängigen und fachlich qualifizierten Rechtsberatung für AsylwerberInnen zu ermöglichen, die unabhängig vom Bereich der Rückkehrberatung durchgeführt werden muss.
Rückfragen & Kontakt:
Mag.a Margit Ammer
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
Tel. 01/4277-27462
margit.ammer@univie.ac.at