- 20.10.2009, 17:29:41
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"Tiroler Tageszeitung" Kommentar: "Gerichtliche Sorgfaltspflicht" (Von Peter Nindler)
Ausgabe vom 21. Oktober 2009
Innsbruck (OTS) - Im Verfahren gegen Tiwag-Kritiker Markus Wilhelm
ließen Gerichte und Ermittler Sorgfaltspflicht vermissen.
Schwein oder Schweigen? Das "Schw..."-Wort beschäftigt seit zwei
Jahren die Öffentlichkeit. Wegen übler Nachrede zum Nachteil von
Ex-LH Herwig van Staa wurde Markus Wilhelm im Vorjahr verurteilt. Er
hatte den Tonbandmitschnitt der inkriminierten Van-Staa-Rede
veröffentlicht.
Das Urteil in erster Instanz ist das eine, der Prozess das andere.
Letzterer strotzt nur so vor Peinlichkeiten, die lediglich einen
Schluss zulassen: Gerichte und Ermittler des Büros für Interne
Angelegenheiten (BIA) ließen im Verfahren Sorgfaltspflicht vermissen.
Das passt aber in das derzeitige Bild der Justiz, wo Akten und
Anzeigen übersehen werden.
Der Richter im Wilhelm-Prozess fällte nämlich sein Urteil auf
Basis eines veränderten Tonbands und nicht auf Grundlage des
Originalmitschnitts aus dem Internet. Vor dem "Sch..."-Wort fehlte
plötzlich ein "das". Das Verfahren wegen Beweismittelfälschung wurde
jedoch im Juni 2009 überraschend eingestellt, fünf Monate später aber
wieder aufgenommen. Jetzt weiß die BIA, von wem sie das Tonband für
den Prozess erhalten hat. Dass zwei Tage vor der Berufungsverhandlung
gegen Wilhelm diese wegen neuer Fakten verschoben wird, ist zu
begrüßen. Doch damit hat es sich schon wieder.
Denn die Staatsanwaltschaft hat die BIA mit Ermittlungen in
eigener Sache betraut. Die BIA muss jetzt erneut untersuchen, wie es
zur Panne mit dem von ihr zu verantwortenden Tonbandmurks gekommen
ist. Die Optik ist fatal und die Rechtsstaatlichkeit wird auf eine
harte Probe gestellt. Letztlich darf sich die Gerichtsbarkeit nicht
wundern, wenn sie mit wachsendem Misstrauen bedacht wird.
Rückfragehinweis:
Tiroler Tageszeitung, Chefredaktion, Tel.: 05 04 03 DW 610
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