"Neue Impulse für den Innovationsstandort Österreich" durch finanzielle Entlastung und Verfahrensbeschleunigung - Auftrag des Biopatent-Monitoring-Komitees wird erweitert
Wien (BMVIT) - Der Ministerrat hat am Dienstag die von
Infrastrukturministerin Doris Bures eingebrachte
Innovationsschutznovelle beschlossen. Damit gibt es eine Befreiung
von den Jahresgebühren bei Patenten für die ersten fünf Jahre und bei
Gebrauchsmustern für die ersten drei Jahre. Das wird vor allem "junge
Erfindungen" finanziell entlasten und so einen neuen Anreiz für
Innovationen, vor allem von KMUs, schaffen. "Wir geben damit
zusätzliche Impulse für den Innovationsstandort Österreich", betont
die Ministerin. ****
Von der Gebührenbefreiung profitieren die Anmelder mit einer
Ersparnis von 370 Euro bei Patenten und 160 Euro bei Gebrauchsmustern
(verglichen mit den derzeitigen Gebühren). Neben dieser finanziellen
Entlastung beinhaltet die Innovationsschutznovelle vereinfachte
Rechtsmittel gegen Markenregistrierungen (Widerspruchsverfahren) und
eine Ausweitung des Auftrags des Biopatent-Monitoring-Komitees.
Den verfahrensrechtlichen Gepflogenheiten der EU entsprechend und
internationalen Tendenzen der Rechtsentwicklung folgend wird die
Möglichkeit eingeführt, anstelle teurer und zeitaufwändiger
Nichtigkeitsverfahren nun in einem vereinfachten Verfahren
Widerspruch gegen die Registrierung einer Marke zu erheben. Damit
steht ein verbessertes und kostengünstigeres Instrument zur
Durchsetzung älterer Rechte zur Verfügung.
Biopatent-Monitoring-Komitee prüft auch Biopatente von Europäischem
Patentamt
Die Aufgaben des aufgrund einer Entschließung des Nationalrats
geschaffenen und seit 2005 bestehenden Biopatent-Monitoring-Komitees
werden ausgeweitet: Im Fall erteilter Patente beschränkte sich der
Auftrag bislang nur auf die nationale Erteilungspraxis. Da aber der
überwiegende Teil der für Österreich gültigen Biopatente vom
Europäischen Patentamt erteilt wird, wird der Auftrag nunmehr auf
alle mit Schutzwirkung für die Republik Österreich erteilten Patente,
also auch auf jene des Europäischen Patentamtes, ausgedehnt.
Wie bisher wird das Biopatent-Monitoring-Komitee die Auswirkungen
der Richtlinie auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und ökologische
Systeme sowie ihre Folgen für die Landwirtschaft beobachten und
bewerten.
Mit der Innovationsschutznovelle werden das Patentgesetz, das
Patentverträge-Einführungsgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das
Markenschutzgesetz, das Patentanwaltsgesetz und das
Patentamtsgebührengesetz geändert. (Schluss)
Rückfragehinweis:
Susanna Enk, Pressesprecherin
Telefon: +43 (0) 1 711 6265-8121
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
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