- 19.10.2009, 12:20:27
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Badelt zu Dienstrechtsnovelle: Bund bleibt bei Bachelor-Anerkennung säumig
Wien (OTS) - Schwere Bedenken löst bei der Österreichischen
Universitätenkonferenz (uniko) die vorliegende Dienstrechtsnovelle
des Bundes aus, speziell die Bestimmung über die Verwendung von
Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit Bachelorgrad. Der neu
eingefügte §140 Abs. 4a des Beamtendienstrechtsgesetzes (BDG) stellt
einen ersten, aber ungenügenden Schritt bei der Beschäftigung von
Bewerberinnen und Bewerbern mit einem sechssemestrigen akademischen
Abschluss dar, verweigert allerdings grundsätzlich Bachelors
weiterhin die A-Wertigkeit. "Damit werden alle Appelle des Bundes an
die Wirtschaft, doch mehr Bachelor-Absolvierende einzustellen, völlig
unglaubwürdig", erklärt dazu uniko-Präsident Christoph Badelt.
Die Republik Österreich hat sich zu den Zielen des
"Bologna"-Prozesses und zur Umstellung auf die dreistufige
Studienarchitektur Bachelor/Master/Doktorat bekannt und muss daher
diese internationale Verpflichtung, also auch die
Beschäftigungsfähigkeit des ersten akademischen Abschlusses
(Bachelor), einhalten. "Schließlich geht von der Anerkennung des
Bachelors als a-wertig im öffentlichen Dienst eine Signalwirkung
aus", mahnt Badelt. Die uniko fordert daher nachdrücklich eine
entsprechende Anpassung der dienstrechtlichen Bestimmungen.
Rückfragehinweis:
Manfred Kadi Referent für Öffentlichkeitsarbeit Österreichische Universitätenkonferenz Liechtensteinstraße 22 1090 Wien Tel.: +43 (0)1 310 56 56 - 24 Fax: +43 (0)1 310 56 56 - 22 mailto:[email protected] Homepage: www.uniko.ac.at
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