- 19.10.2009, 10:56:58
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Kirchen "äußerst besorgt" über Verschärfung des Fremdenrechts
Ökumenischer Rat fordert die Politik auf, den Druck auf Menschen die Schutz suchen, nicht weiter zu erhöhen
Wien, 19.10.2009 (KAP) Der Ökumenische Rat der Kirchen in Österreich
(ÖRKÖ) zeigt sich "äußerst besorgt" über die geplanten
Verschärfungen im Fremdenrecht. In einem gemeinsamen Brief an die
Abgeordneten des Nationalrats kritisieren die Vertreter von 14
christlichen Kirchen die geplante Gesetzesänderungen. Sollte diese
in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, werde einer weiteren
"negativen" Entwicklung im Asyl- und Menschenrechtsbereich Vorschub
geleistet. Die Kirchen appellieren an die Abgeordneten, der
geplanten Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechtes im Parlament
nicht zuzustimmen.
Ob eine Person Schutz in Österreich erhalten soll, müsse "in einem
fairen und rechtstaatlichen Verfahren" geklärt werden, betont der
Ökumenische Rat. Ohne rechtlichen Beistand könnten sich Asylsuchende
nicht im "inzwischen völlig undurchschaubaren und komplizierten
Asylverfahren" zurechtfinden. Der Zugang Schutz suchender Menschen
zum Recht dürfe nicht weiter eingeschränkt, sondern müsse vielmehr
ausgebaut werden, so die Vertreter der christlichen Kirchen. Mit
"größter Sorge" verfolge man daher die jüngsten Entscheidungen des
Innenministeriums, Caritas, Volkshilfe und Diakonie neben der
Sozialbetreuung von Schubhäftlingen nun auch österreichweit das
Kernstück ihrer menschenrechtlichen Arbeit, die Flüchtlingsberatung,
zu entziehen.
Weiters betont der Ökumenische Rat, der Druck auf Asylsuchende dürfe
nicht durch verstärkte Verhängung der Schubhaft weiter erhöht
werden. Die Kirchen erinnern an den Ursprung des Asylrechts in
Europa in der Genfer Flüchtlingskonvention als Antwort auf die
Verfolgungen während des Zweiten Weltkriegs: "Nie wieder sollten
Menschen, die gerade dem Tod in ihrem Verfolgerland entronnen waren,
vor geschlossenen Grenzbalken stehen. Das Asylrecht darf daher nur
einen einzigen Zweck verfolgen: Jenen Schutz zu gewähren, denen ein
Verbleib in ihrem Heimatland nicht mehr zumutbar ist."
Asylrecht ist nicht Strafrecht
Die Kirche appellieren an die Regierung, "jene humanitären
Organisationen, die sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges mit
großem Engagement für die Rechte und die Würde von Schutz suchenden
Menschen eingesetzt haben, wieder mit jenen finanziellen Mitteln
auszustatten, die sie für die Fortsetzung ihres humanitären
Auftrages benötigen".
Gleichzeitig wird eingeräumt, dass "Missbrauchsbekämpfung oder die
Verfolgung strafbarer Handlungen notwendig sind". Dies müsse aber
auf dem Weg des Strafrechts erfolgen und dürfe "nicht in jenem
Gesetz abgehandelt werden, das für die Schutzgewährung zuständig
ist", so der Ökumenische Rat.
Dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Österreich gehören die
altkatholische, die anglikanische, die armenisch-apostolische, die
bulgarisch-orthodoxe Kirche, die evangelischen Kirchen A.B. und
H.B., die katholische, die methodistische, die griechisch-orthodoxe,
die koptisch-orthodoxe, die rumänisch-orthodoxe, die
russisch-orthodoxe, die serbisch-orthodoxe und die syrisch-orthodoxe
Kirche an.
(ende)
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