• 19.10.2009, 09:34:14
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ÖAMTC-Crashtest: Kindersitz am Beifahrersitz - wenn der Airbag zur tödlichen Gefahr wird (+Foto, +TV-Material)

Schon bei einem 30 km/h-Bagatellunfall öffnet sich Airbag mit voller Wucht

Wien (OTS) - Viele Eltern haben den Wunsch, ihre Kinder auf dem
Beifahrersitz im Auto mitzuführen. Immer wieder wird an den
ÖAMTC-Stützpunkten die Frage gestellt, ob das denn auch sicher sei.
Grund für den ÖAMTC, zu testen, wie sicher Kinder auf dem
Beifahrersitz tatsächlich sind und welche Rolle der Airbag dabei
spielen kann. Fazit: Für Kleinstkinder in rückwärtsgerichteten
Kindersitzen (Babyschalen) ist ein aktivierter Airbag
lebensgefährlich. Bei nach vorne gerichteten Kindersitzen ist der
Abstand zum Airbag dafür entscheidend, ob dieser einen guten Schutz
oder eine Gefahr für das Kind darstellt.

Im ÖAMTC-Crashtest wurde dazu das gleiche Unfallszenario - ein
Frontalzusammenstoß bei 64 km/h - mehrmals durchgespielt. Als erstes
wurde getestet, welche Folgen der Crash auf Kleinstkinder in
rückwärtsgerichteten Babyschalen hat, mit aktiviertem bzw.
deaktiviertem Airbag. Die Babyschale mit Tragehenkel wurde dazu -
gegen die Fahrtrichtung - auf dem Beifahrersitz montiert. Ergebnis:
Bei deaktiviertem Airbag ist das Kind in der Babyschale so gut
geschützt, dass es bei einem Zusammenstoß nahezu unverletzt bleibt.
Vollkommen gegenteilig stellt sich die Situation dar, wenn der
Frontairbag aktiv ist. Beim Aufprall entfaltet sich der Airbag
explosionsartig und schleudert die Babyschale gegen die Rückenlehne
des Beifahrersitzes. "Das Baby wird höchstwahrscheinlich tödliche
Kopf- und Nackenverletzungen davontragen", schildert der
ÖAMTC-Techniker. Diese entstehen nicht aufgrund der starken
Fahrzeugverzögerung, sondern durch die Wucht des sich entfaltenden
Airbags. Dabei ist es egal, ob die Babyschale auf einem Basisgestell
montiert ist oder nicht. "Für ein Kind in einem rückwärtsgerichteten
Kindersitz kann durch den Airbag bereits ein Unfall bei niedriger
Geschwindigkeit tödlich sein. Die Auslöseschwelle von Airbags liegt
bei etwa 30 km/h", unterstreicht Kerbl die Gefährlichkeit.

Ebenfalls wurde ein in Fahrrichtung montierter Kindersitz dem Test
unterzogen. Hier sollte überprüft werden, wie sich ein richtiger bzw.
ein zu geringer Abstand zum Airbag unterschiedlich auf das Kind
auswirken. Ergebnis: Der Airbag erfüllt absolut seinen Zweck -
vorausgesetzt, das Kind ist in ausreichendem Abstand zum Airbag auf
dem Beifahrersitz gesichert. "In der kritischen Phase des
Unfallablaufs füllt sich der Airbag mit Gas. Das Kind taucht erst
kurze Zeit später in den bis dahin vollständig aufgeblasenen Airbag
ein", beschreibt der ÖAMTC-Techniker. Die Belastungen sind geringer
als beim gleichen Unfall ohne Airbag-Auslösung, das Verletzungsrisiko
ist gering. Ist aber der Abstand zum Armaturenbrett zu klein, reibt
der Airbag beim Entfalten über das Gesicht des Kindes. "In
Kombination mit den heißen Gasen führt das zu Schürfwunden und
Brandverletzungen, sogar zu Knochenbrüchen", erklärt der
ÖAMTC-Techniker. Noch schlimmer wird es, wenn die Beine des Kindes im
Entfaltungsbereich des Airbags (beispielsweise auf dem
Armaturenbrett) liegen. Dann kann der so genannte
"Klappmesser-Effekt" dazu führen, dass der Beckengurt in den Bauch
rutscht oder die Wirbelsäule verletzt wird. Auch hier genügt schon
ein Bagatellunfall bei 30 km/h.

Die Auslösung der Seitenairbags im ÖAMTC-Test untermauert schon
bekannte Untersuchungsergebnisse: Sie stellen in der Regel keine
Gefahr für die Kinder dar, sofern der Kindersitz den
Sicherheitsvorschriften entspricht.

Zu beachten bei Sitzeinbau und Deaktivierung eines Airbags

Generell gilt für die Montage von Kindersitzen am Beifahrersitz:
Zuallererst die Bedienungsanleitung von Kindersitz und Fahrzeug genau
lesen. Sind darin keine Extrahinweise oder Einschränkungen zu finden,
ist es unbedenklich, Kinder auf einem Sitzplatz mit Seiten- bzw.
Kopfairbag zu sichern. Voraussetzung bei rückwärtsgerichteten
Kindersitzen ist immer, dass der Airbag deaktiviert ist - so sieht es
auch das Gesetz vor. Wichtig: Wenn fahrzeugseitig keine
Abschaltmöglichkeit vorgesehen ist, dürfen Airbags nur in
autorisierten Fachwerkstätten oder mit Genehmigung des
Fahrzeugherstellers stillgelegt werden. Dann muss die Änderung auch
in den Fahrzeugpapieren Eintrag finden. Außerdem ist beim
Beifahrersitz ein gut sichtbares Piktogramm zur Warnung aufzukleben.
"Der Aufwand ist in so einem Fall sehr groß und macht nur Sinn, wenn
auf dem Beifahrersitz dauerhaft ein rückwärtsgerichteter Kindersitz
montiert werden soll", erklärt der ÖAMTC-Techniker.

Aviso an die Redaktionen:
Bildmaterial zu dieser Aussendung ist unter www.oeamtc.at/presse
abrufbar und kann auch telefonisch unter +43 (0)1 711 99-1218
angefordert werden.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Eva Käßmayer
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
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