- 13.10.2009, 07:00:16
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Falter veröffentlicht die Akte Krems
Anwälte erheben erstmals schwere Vorwürfe gegen die Polizei
Wien (OTS) - Die Wiener Stadtzeitung Falter veröffentlicht in
ihrer morgen Mittwoch erscheinenden Ausgabe exklusiv die Akte der
Staatsanwaltschaft im Fall Krems. Aus den Dokumenten und den Aussagen
der Beamten bei der Tatortrekonstruktion ergibt sich ein völlig neues
Bild der Amtshandlung. So wurde nur der erste Schuss gegen Roland T.
im dunklen Bereich des Supermarktes aus sieben Metern Distanz von der
Beamtin Ingrid G. abgefeuert. Der tödliche Schuss gegen den
14jährigen Florian P. erfolgte jedoch im hellen Teil des Supermarkts
- und zwar zu einem Zeitpunkt, als die sich bedroht fühlenden
Polizisten längst hätten fliehen und Verstärkung anfordern können.
Doch der Polizist Andreas K. ist Florian P. im hell erleuchteten
Supermarktbereich noch einmal nachgegangen. Er fragte seine Kollegin:
"Wo ist der andere?" Dann hat er den 14jährigen aus rund zwei Meter
Distanz von hinten erschossen.
Der Beamte K. dazu laut Gerichtsprotokoll: "Bevor ich den Schuss
abgegeben hab, habe ich dann rechts irgendetwas gehört. Da war ein
Schatten oder sonst irgendwas. Ich habe kurz nach rechts umgedreht
und währenddessen ich mich umgedreht habe war der P. schon umgedreht
und war in Vorwärtsbewegung und dann war die Schussabgabe." K. konnte
nicht mehr angeben, ob P. einen bedrohlichen Gegenstand - etwa eine
Gartenkralle - in Händen hielt. Er habe kniend aus fünf Metern
Distanz auf die Füße gezielt.
K.s Schilderung der Distanz, so sind sich die Gutachter sicher,
ist falsch. "Es kann festgestellt werden, dass die Aussagen des
Beschuldigten zum zweiten Schuss im Widerspruch zu den objektiv
festgestellten Spuren stehen", so der Waffengutachter Ingo Wieser.
Auch der Gerichtsmediziner Christian Reiter übt Kritik. So sei in der
Nacht des Einsatzes kein Notarztwagen bei den Verwundeten erschienen,
sondern nur ein Krankenwagen mit drei Sanitätern. "Bezüglich des
Kreislaufs", so Reiter, "wurden keine Maßnahmen ergriffen; eine
Blutdruck- und Pulsüberwachung fanden nicht statt".
Roland T. gibt zu Protokoll, er und sein Freund hätten nur fliehen
wollen. Als er verletzt am Boden lag, habe ein Beamter gesagt:
"Hoffentlich tut es Dir weh "
"Der Beamte", sagt die Anwältin Nadja Lorenz im Falter, "hatte
kein Recht, die Schusswaffe zu gebrauchen. Es lag weder eine
Notwehrsituation vor, noch gab es Hinweise, dass der Getötete eine
allgemein gefährliche Person war. Florian P. stand mit dem Rücken zum
Beamten und wollte flüchten. Der Polizist hätte den Rückzug antreten
müssen. Stattdessen hatte er P. erschossen." Anwältin Eva Plaz, die
sich zum Ermittlungsverfahren selbst nicht äußert, findet es "höchst
befremdend", dass der Polizist nicht suspendiert ist. "Mein Eindruck
ist, dass die Polizistin versucht, ihrem Kollegen zu helfen und
dadurch selbst massiv beschädigt wird. Daran kann man zerbrechen."
Die Staatsanwaltschaft will den Beamten noch einmal verhören. Es gilt
die Unschuldsvermutung.
Rückfragehinweis:
Dr. Florian Klenk Stv. Chefredakteur Falter Marc Aurelstraße 9 A-1011 Wien Tel: 0043-1-53660-924 [email protected]
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