• 12.10.2009, 15:17:19
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  • OTS0229 OTW0229

Zweiter Biopatent-Bericht vom Parlament angenommen

Wien (OTS) - Positive Auswirkungen und einwandfreie Umsetzung der
Biopatent-Richtlinie in Österreich; Ausweitung der Zuständigkeit des
Biopatent-Monitoring-Komitees wünschenswert; Forderung nach
Professionalisierung sowie Versachlichung der öffentlichen Debatte.

Der von Infrastruktur- und Innovationsministerin Doris Bures am
10. Juni 2009 vorgelegte zweite Bericht
(www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/III/III_00074/imfname_160738.pdf) des
Biopatent-Monitoring-Komitees wurde am 7. Oktober mehrheitlich vom
Parlament angenommen.

2005 im Zuge der Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie
geschaffen, ist das Biopatent-Monitoring-Komitee beauftragt, einen
der sensibelsten Bereiche des Patentwesens zu beobachten sowie zu
bewerten und alle drei Jahre dem Nationalrat über die Auswirkungen zu
berichten. Hauptaufgabe des Komitees ist die Überprüfung der
Auswirkungen der Richtlinie auf Menschenrechte, Tiere, Pflanzen und
ökologische Systeme sowie der Folgen für die Landwirtschaft und die
nationale Erteilungspraxis im Bereich erteilter Patente.
Im Berichtzeitraum haben alle erteilten Patente den strengen Vorgaben
entsprochen.

Allerdings beschränkt sich der Auftrag des Parlaments auf die
Überprüfung der national erteilten Patente. Dazu der Vorsitzende des
Komitees, der Präsident des Österreichischen Patentamtes, Friedrich
Rödler: "Ich freue mich, dass die nationale Erteilungs- und
Spruchpraxis positiv bewertet wurde, allerdings wird der überwiegende
Teil der für Österreich gültigen Biopatente vom Europäischen
Patentamt erteilt", und so Rödler weiter: "Vor diesem Hintergrund
wäre eine Ausweitung des Auftrags des Parlaments an das
Biopatent-Monitoring-Komitee wünschenswert".

Zur Beantwortung wirtschafts- und forschungspolitischer Fragen
wurde für den zweiten Bericht des Biopatent-Monitoring-Komitees das
Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) mit einer
Studie beauftragt, das folgende Schlüsse gezogen hat: Die Umsetzung
der Biopatent-Richtlinie hat sich für Österreich positiv ausgewirkt,
da bestehendes Recht konkretisiert werden konnte. Zugleich halten die
Studienautoren eine Versachlichung der öffentlichen Debatte für
notwendig, um negativen Rückkopplungen auf den Forschungsstandort und
folglich einer Verzerrung von Investitionsentscheidungen vorzubeugen.
Das WIFO empfiehlt eine weitere Professionalisierung der Vermarktung
der Forschungsergebnisse aus dem Universitätssektor.

Sowohl Biotechnologie-Unternehmen wie auch universitäre und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zeichnen - wie bereits im
ersten Bericht - nach wie vor ein positives Bild. Befürchtete
negative Auswirkungen der Umsetzung der Biopatent-Richtlinie sind
ausgeblieben.

Rückfragehinweis:

Weitere Informationen zum Biopatent-Monitoring-Komitee und zum Biopatent-Bericht: 
   Österreichisches Patentamt
   Dr. Andrea Scheichl, Öffentlichkeitsarbeit & Public Relations
   Tel.: +43 1 534 24 216
   e-mail: andrea.scheichl@patentamt.at
   Dr. Maria Krenn
   Leitung Geschäftstelle Biopatent-Monitoring-Komitee
   c/o Österreichisches Patentamt
   Tel.: + 43 1 534 24 435
   e-mail: maria.krenn@patentamt.at
   www.patentamt.at

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