• 02.10.2009, 08:29:06
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  • OTS0014 OTW0014

Fremdwährungsskandal: Erstes Urteil gibt AK Tirol Recht

Franken-Kredite: Banken dürfen erhöhte Kosten nicht auf Konsumenten überwälzen

Innsbruck (OTS) - "Banken dürfen erhöhte Kosten für die
Beschaffung von Schweizer Franken nicht durch unbestimmte Klauseln in
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an Privatkunden
weiterverrechnen", zeigt sich Präsident Erwin Zangerl über das im
Auftrag der AK Tirol erstrittene richtungsweisende Urteil in seiner
Ansicht bestätigt.
AK-Zangerl: "Die Gewinnspanne der Banken hat sich im Zuge der
Wirtschaftskrise reduziert, diese Zeche sollen die Kunden bezahlen.
Die AK Tirol hat von Beginn an die Rechtsansicht vertreten, dass
diese Kostenüberwälzung auf den kleinen Kredit-nehmer ungeheuerlich
und vor allem rechtlich nicht erlaubt ist. Das von uns initiierte
Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt im Falle der Sparda Bank gibt
uns recht!"
Da die Sparda-Bank Österreichweit 12 Filialen betreibt, ist davon
auszugehen, dass diese vertragswidrigen Klauseln in vielen Hunderten
Fällen zur Anwendung gekommen sein dürften. Das Gericht hat vier von
der AK Tirol beanstandete Klauseln als unzulässig erklärt. Deren
weitere Verwendung wurde der Sparda-Bank untersagt.
Erstmals gerichtliche Entscheidung
Mit diesem Österreichweit wichtigen Urteil hat die AK Tirol in
Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI)
erstmals eine gerichtliche Entscheidung zur Überbindung von
Refinanzierungskosten in allgemeinen Geschäftsbedingungen bei
Fremdwährungskrediten erstritten. Diese Entscheidung bestätigt, dass
die Bank nicht berechtigt ist, Risiken aus dem Spekulationsgeschäft
Fremdwährungskredit einseitig auf Ihren Kunden zu überbinden.
Insbesondere dürfen erhöhte Refinanzierungskosten nicht einfach
überwälzt werden, auch darf die Bank nicht, wenn ihr das Risiko des
Geschäftes zu groß erscheint, ohne Zustimmung des Kunden die Währung
wechseln. Außerdem ist ein unbeschränktes Kündigungsrecht der Bank
gröblich benachteiligend und damit unwirksam.
Zangerl: "Mit dieser Entscheidung wurden wichtige Feststellungen für
alle Kreditnehmer im Fremdwährungsbereich getroffen, auch wenn das
Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die AK Tirol wird weiter zur
Klärung in diesem Bereich beitragen. Weitere unbelehrbare Tiroler
Banken werden demnächst Abmahnungen in unserem Auftrag über den VKI
erhalten, da auch ihre AGBs unzulässige Klauseln enthalten."
Die AK rät Kreditnehmern erneut, Zinserhöhungen ihrer Bank nicht
einfach hinzunehmen, sie zu hinterfragen und zu überprüfen, ob die
Erhöhung der Zinsen auch vom Vertrag gedeckt ist. Nachträgliche
Vereinbarungen sollte man sich gut überlegen. Üblicherweise sind
Zinssatzerhöhungen die Folge derartiger Unterschriften. Infos für
AK-Mitglieder unter der Hotline 0800/22 55 22 -1717.
Abmahnung durch VKI Im Auftrag der AK Tirol
Die Konsumentenschützer der AK Tirol haben im Zuge von Beschwerden
die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparda-Bank, die im
Zusammenhang mit der Vergabe von Schweizer Franken Krediten verwendet
werden, überprüft und sind dabei auf Klauseln gestoßen, bei denen die
Bank typische wirtschaftliche Risiken der Bank im Zusammenhang mit
der Vergabe von Krediten auf die Kunden überbinden möchte. Im Auftrag
der AK Tirol hat der VKI diese Klauseln gegenüber der Sparda-Bank
abgemahnt. Die Sparda-Bank ist nicht auf die Abmahnung eingegangen,
der VKI hat im Auftrag der AK Tirol Klage gegen vier von der
Sparda-Bank verwendeten Klauseln eingebracht. Jetzt liegt das Urteil
des Landesgerichts Klagenfurt vor, es ist zwar noch nicht
rechtskräftig, bestätigt aber zur Gänze die AK-Argumentation. Alle
vier abgemahnten Klauseln sind unzulässig, deren weitere Verwendung
wurde der Sparda-Bank untersagt.
Vorgeschichte und rechtliche Details zu den unzulässigen Klauseln
unter www.ak-tirol.com

Rückfragehinweis:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Pressestelle
Dr. Elmar Schiffkorn
Tel.: 0512/5340 - 1280
mailto:[email protected]

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