• 30.09.2009, 09:57:53
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ARBÖ: Die fünf gängigsten Fallen beim "Handy Parken"

SMS nur wegschicken reicht nicht - Antwort-SMS muss abgewartet werden

Wien (OTS) - "Handy Parken" ist in acht Städten Österreichs
möglich und stellt eine attraktive Alternative zur "Zettelwirtschaft"
dar. Doch dabei ist eine sorgfältige Vorgangsweise wichtig, mahnt der
ARBÖ, sonst kann das "Handy Parken" schnell zu einer teuren Falle
werden. Der ARBÖ hat die fünf gängigsten Fallen zusammengefasst:

* Falle 1: SMS-Antwort nicht abwarten
Eine SMS abzuschicken allein reicht nicht, so der ARBÖ. Solange die
SMS-Antwort nicht zurückkommt, parkt man illegal. Erst wenn die SMS
eingetroffen ist, läuft die Parkuhr. Pech hatte ein ARBÖ-Mitglied,
das sofort nach Abschicken der SMS sein Auto verließ. Die Antwort
traf erst später ein - ausgerechnet während dieser Zeit wurde das
abgestellte Fahrzeug kontrolliert. Der Autofahrer musste 21 Euro
Strafe zahlen. "Dagegen ist kein rechtliches Kraut gewachsen", so der
ARBÖ. Da aus technischen Gründen SMS immer wieder verzögern können,
bleibt man am besten beim Auto und wartet die SMS-Antwort ab. Der
ARBÖ empfiehlt aus rechtlichen Gründen die Antworts-SMS bis zu einem
Jahr gespeichert zu lassen. Sollte das nicht möglich sein kann beim
Handy-Betreiber ein Gesprächsprotokoll angefordert werden. Allerdings
ist letzteres mit Kosten verbunden.

* Falle 2: Die SMS fehlerhaft abschicken
Wer in der Hektik seine SMS fehlerhaft abschickt, in Wien
beispielsweise versehentlich eine "6" anstatt einer "60" für die
Minutenanzahl eingibt und losschickt riskiert ebenfalls eine
Fehlbuchung und damit eine Geldstrafe. Denn das System geht in diesem
Fall nicht von sechs Minuten, sondern von sechs Stunden aus, die in
Wien gar nicht erlaubt sind, warnt der ARBÖ weiters. Hinweis: Die
Maximale Parkdauer je nach Abstellfläche gilt natürlich auch fürs
"Handy Parken" (gemäß Zusatzbeschilderung an Verkehrszeichen).

* Falle 3: Bei Stadtwechsel den Stadtnamen vergessen
Hat man sich unter www.handyparken.at registriert und eine bevorzugte
Stadt ausgewählt kann man trotzdem auch in einer anderen Stadt mit
dem Handy bezahlen. Wohnt man beispielsweise in St. Pölten und fährt
zum Weihnachtseinkauf nach Wien muss man zusätzlich zur Minutenanzahl
auch noch "Wien" der SMS anfügen ("30 Wien") - wehe man vergisst auf
diesen wichtigen Zusatz, denn dann wird die Parkzeit in St. Pölten
abgezogen und in Wien muss man Strafe zahlen. Hinweis: Nicht in jeder
Stadt kann man per SMS bezahlen!

* Falle 4: Zur falschen Uhrzeit gebucht
Pech hat wer irrtümlich zu einer Uhrzeit bucht, in der eigentlich
keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Zum Beispiel in der Nacht,
zwischen 1 und 3 Uhr, wo überall freies Parken erlaubt ist. Das
System erkennt nicht, zu welcher Uhrzeit das Parken kostenpflichtig
ist - Fazit: Das Geld ist weg. Man kann in diesem Fall mit keinerlei
Kulanz rechnen.

* Falle 5: Parkzeit illegal verlängern
Technisch wäre es zwar möglich, nach Ablauf der maximalen Parkzeit
den elektronischen Parkschein einfach zu verlängern. Rechtlich ist es
verboten warnt der ARBÖ. Denn das Fahrzeug muss zwischen den
maximalen Parkzeiten um eine Fahrzeuglänge bewegt werden. Das heißt:
Der Parkplatz muss gewechselt werden! Egal ob 10 Minuten, oder 2
Stunden, der Parkschein darf unmittelbar nach Ablauf auch
elektronisch nicht einfach verlängert werden.

Das "Handy Parken" per SMS ist in Wien, Bregenz, Gleisdorf,
Gmunden, Mödling, Stockerau, St. Pölten und in Wels möglich. Wer es
nutzen möchte muss sich davor auf www.handyparken.at registrieren.
Auf dieser Seite kann man sich auch gleich Guthaben aufladen.

Rückfragehinweis:

ARBÖ
   Interessensvertretung und Öffentlichkeitsarbeit
   Thomas Woitsch, Dr. Ralf Hasler
   Tel.: (++43-1) 89121-205
   mailto:presse@arboe.at
   http://www.arboe.at

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