- 29.09.2009, 15:08:14
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Kinderrechte und Kinder- und Jugendanwaltschaften stärken!
Verfassungsrechtliche Verankerung braucht auch Monitoring
Wien (OTS) - Die Kinder- und Jugendanwaltschaften
 Österreichs/KiJA's freuen sich sehr, dass nun endlich Bewegung in
 ihre langjährige Forderung "Kinderrechte in die Verfassung" gekommen
 ist. Am 20. November jährt sich der 20. Jahrestag der Verabschiedung
 der Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen. Dies war
 auch die Geburtsstunde der Kinder- und Jugendanwaltschaften, welche
 in den neun österreichischen Bundesländern als weisungsfreie
 Einrichtungen auf Basis dieser Konvention tätig sind. Eine
 Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung
 würde ein wichtiges gesellschaftliches Signal hinsichtlich des
 Stellenwertes von Kindern und Jugendlichen bedeuten.
Die KiJA's Österreichs drängen daher zur Umsetzung dieses wichtigen
 Schrittes und fordern begleitend dazu legislative Massnahmen, welche
 die Einhaltung von Kinderrechten in Österreich gewährleisten. 
 So haben etwa die derzeit gesetzlich unzureichend gesicherte
 Unabhängigkeit der KiJA´s und der fehlende Monitoringauftrag dazu
 geführt, dass - für Österreich beschämend - die Vollmitgliedschaft in
 der ENOC (European Network of Ombudsperson for children) aberkannt
 worden ist. Durch ein eigenes Kinder- und Jugendanwaltschaftsgesetz
 in Verbindung mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der
 Kinderrechte könnte diese mangelhafte Situation rasch behoben werden.
 Ein diesbezüglicher gesetzlicher Vorschlag wurde von den Kinder- und
 Jugendanwaltschaften im Zuge der Beratungen für ein neues
 Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz vorgelegt.
"Die Errichtung unabhängiger, leicht zugänglicher und
 vertrauenswürdiger Kinderrechte-Institutionen ist keine Frage des
 guten Willens, sondern eine Verpflichtung, die die Staaten durch die
 Ratifizierung der UN-Konvention eingegangen sind", betonen die
 österreichischen Kinder- und JugendanwältInnen. Sie verweisen einmal
 mehr auf die Empfehlungen des Ausschusses der Vereinten Nationen zur
 Umsetzung der Kinderrechtskonvention, welcher die Kinder- und
 Jugendanwaltschaften als die geeignete Institution für dieses
 Monitoringmandat sieht.
Die Kinder- und Jugendanwältinnen und -anwälte Österreichs
Rückfragehinweis:
 Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien
 Herr Dr. Anton Schmid
 Tel: (++43-1) 70 77 000
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