- 29.09.2009, 12:54:55
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"Ein Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft"
Katholischer Familienverband Österreichs begrüßt Initiativen zur Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung - Auch Familienverträglichkeitsprüfung für Gesetze wäre wünschenswert
Wien, 29.09.2009 (KAP) Der Katholische Familienverband Österreichs 
 (KFÖ) begrüßt die Initiativen, die Kinderrechte in den 
 Verfassungsrang zu heben. "Kinderrechte in der Verfassung zu 
 verankern, bedeutet ein gesellschaftspolitisches Signal für eine 
 kinderfreundliche Gesellschaft", betonte der Präsident des 
 Katholischen Familienverbandes, Prof. Clemens Steidl, am Dienstag: 
 "Da sich Kinder nicht selbst schützen und verteidigen können, bedarf 
 es rechtlicher Maßnahmen zugunsten von Kindern und deren Familien". 
 Die UN-Kinderrechte-Konvention wurde vor genau 20 Jahren 
 beschlossen, Österreich ratifizierte die Konvention 1992.
"Die meisten Kinder wachsen in einem behüteten familiären Umfeld 
 auf, in dem sich engagierte Mütter und Väter sorgsam ihrer Kinder 
 annehmen", sagte der Präsident der größten Familienorganisation 
 Österreichs. Jedoch sei unübersehbar, dass eine zunehmende Anzahl 
 von Kindern erleben müsse, wie ihre Eltern unter wachsenden Druck 
 geraten. Die Verfassungsdiskussion über die Kinderrechte könne die 
 Wahrnehmung dieser Situation stärken.
Ein weiterer Schritt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft wäre 
 es, jedes Gesetz einer Familienverträglichkeitsprüfung zu 
 unterziehen, betonte Prof. Steindl. Alle Gesetze und administrativen 
 Maßnahmen sollten auf ihre Familien- bzw. Kindertauglichkeit 
 überprüft werden, wie dies bereits unter dem Aspekt der 
 Geschlechtergerechtigkeit oder der Umweltverträglichkeit geschehe. 
 "Durch die Familienverträglichkeitsprüfung würde das Kindeswohl 
 verbindlich und konkret berücksichtigt werden und eine stärkere 
 Gewichtung erfahren", so Steindl.
Als "wichtiges gesellschaftspolitisches Signal" und weiteren 
 "Meilenstein in der europaweiten Vorreiterrolle Österreichs im 
 Bereich Kinder- und Jugendschutz" hatte der Zweite 
 Nationalratspräsident Fritz Neugebauer am Dienstag eine Verankerung 
 der Kinderrechte in der österreichischen Bundesverfassung gefordert. 
 In dieser Frage bestehe seit langem breiter Konsens zwischen den 
 Parlamentsparteien, jetzt sei es "endlich an der Zeit, gesetzliche 
 Initiativen folgen zu lassen".
Familienstaatssekretärin Christine Marek hat einen neuen Entwurf 
 vorgelegt. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek plädierte dafür, 
 die beiden vorliegenden Entwürfe von SPÖ und ÖVP abzugleichen und 
 dann eilig zu einer Entscheidung zu kommen.
Durch die Verankerung in der Verfassung sollen Kinderrechte 
 einklagbar werden. So könnte sich die Vertretung eines Kindes 
 beispielsweise ans Höchstgericht wenden, wenn Vereinbarungen im 
 Rahmen der gemeinsamen Obsorge von einem Elternteil nicht 
 eingehalten werden. Christine Marek meinte dazu, 
 Jugendorganisationen wie Katholische Jungschar oder Kinderfreunde 
 könnten diese Aufgabe übernehmen. Nach Angaben des 
 Frauenministeriums müsste diese Aufgabe aber der Jugendwohlfahrt 
 überlassen sein.
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