- 25.09.2009, 11:30:11
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ÖZIV: Drei Petitionen auf dem Weg
Forderungen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung
Wien (OTS) - ÖZIV wirbt um Unterschriften, um eine
parlamentarische Behandlung des Pflegegeldes, der steuerlichen
Freibeträge und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes zu
erzwingen. Die Petitionen können auch online unter www.oeziv.org
unterzeichnet werden. Zwar hat die Republik Österreich die UN
Konvention für Menschen mit Behinderung ratifiziert, "doch den
Verpflichtungen, die damit einhergehen, kommt der Staat nicht in
ausreichendem Maß nach", erklärt ÖZIV Präsident Klaus Voget. Die
Konvention besagt, dass sich die Vertragsstaaten verpflichten, einen
angemessenen Lebensstandard sowie die stetige Verbesserung der
Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung zu fördern. "Trotz
zahlloser Gespräche mit den verantwortlichen Stellen ist es nicht
gelungen, Verbesserungen zu erzielen. Deshalb legen wir nun drei
Petitionen auf, um eine parlamentarische Behandlung der Materie
notfalls zu erzwingen", so Voget.
1.) Anpassung der steuerlichen Freibeträge
Steuerliche Freibeträge sind ein gutes Lenkungsinstrument. Dies
zumindest so lange, wie sie laut UN Konvention dazu beitragen, einen
angemessenen Lebensstandard von Menschen mit Behinderung zu fördern.
"Dadurch, dass die Freibeträge aber nicht an die Preisentwicklung,
sprich Inflation, angepasst werden, geht der Wert sukzessive
verloren. Gegen diese Form der Diskriminierung richtet sich unsere
erste Petition", erklärt Präsident Voget. Freibeträge spielen in
viele Lebensbereiche von Menschen mit Behinderung hinein - sei es zur
Sicherung des Lebensstandards, zur Sicherung der persönlichen
Mobilität, bei der Familienbeihilfe für Kinder mit Behinderung oder
auch bei der Krankendiätverpflegung. "Egal welchen der genannten
Bereiche wir uns ansehen, wenn die Freibeträge nicht an die
Preisentwicklung angepasst werden, kann es zu keiner Verbesserung der
Lebensbedingungen kommen. Und das ist nicht im Sinne der UN
Konvention", meint der ÖZIV Präsident. "Nehmen wir exemplarisch den
Artikel 20 der UN Konvention", ergänzt Karin Stöckler, Landesobfrau
des ÖZIV Vorarlberg. Dieser besagt, dass Menschen mit Behinderung die
persönliche Mobilität zu erschwinglichen Kosten zu ermöglichen ist.
"Wenn mein Freibetrag für das eigene KFZ oder die Taxirechnungen bei
steigenden Preisen nicht erhöht werden würde, dann hätte ich auf
längere Sicht nichts mehr davon, weil der Freibetrag einfach
"aufgefressen" wird. Dieselben Überlegungen gelten vollinhaltlich
auch für alle übrigen steuerlichen Freibeträge, die Menschen mit
Behinderung gewährt werden.
2.) Valorisierung des Pflegegeldes
1993 war der ÖZIV an vorderster Front als Kämpfer für die
Einführung des Pflegegeldes beteiligt. "Nun, 16 Jahre später, müssen
wir uns wieder an die Spitze einer Bewegung setzen, um für die längst
fällige Reform des Pflegegeldes zu kämpfen", beschreibt ÖZIV
Präsident Voget das Anliegen der zweiten Petition. Seit Einführung
des Pflegegeldes wurden die jeweiligen Richtsätze erst drei Mal
angepasst, sprich erhöht. Inflationsbedingt entspricht diese
Vorgehensweise einem Realverlust von rund 20 Prozent, je nach
Pflegegeldstufe. "Da das Pflegegeld aber den Zweck hat, einen
Zuschuss zu den pflegebedingten Mehraufwendungen zu leisten, ist die
fehlende Anpassung so nicht länger hinzunehmen", erklärt Voget. Im
Pflegegeldgesetz ist klar und deutlich ausgeführt, dass das
Pflegegeld helfen soll, die notwendige Betreuung und Hilfe zu
sichern, sowie die Möglichkeiten zu einem selbstbestimmten und
bedürfnisorientierten Leben des Einzelnen zu verbessern. Weiters
besagt es, dass der pflegebedürftige Mensch einen Anspruch auf eine
dem allgemeinen Standard angemessene, menschengerechte Lebensführung
hat. "Hier muss natürlich die Frage erlaubt sein, wie all diese hohen
Ansprüche erfüllt werden sollen, wenn das Pflegegeld tatsächlich
immer weniger wert wird", empört sich Karin Stöckler.
"Die einzige Lösung", so Klaus Voget, "ist, dass die jährliche
wertgesicherte Anpassung des Pflegegeldes gesetzlich
festgeschrieben wird. Und dafür kämpfen wir mit unserer Petition."
3.) Abänderung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes
Mit dem 2006 in Kraft getretenen
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz wurde ein wesentlicher
Meilenstein in der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung
gesetzt. Erstmals wurde es damit möglich, gesetzlich gegen
Diskriminierungen vorzugehen. "Das Gesetz regelt zwar den
Schadenersatz bei Diskriminierungen, sieht aber keine Regelungen zur
Beseitigung der Barrieren vor", zeigt ÖZIV Präsident Voget die
Schwäche des Gesetzes auf. Damit steht das Gesetz aber in Widerspruch
zum Artikel 9 der UN Konvention. Denn in diesem verpflichten sich die
Unterzeichnerstaaten, und somit auch Österreich, geeignete Maßnahmen
zur Beseitigung von Barrieren zu treffen. "Mir hilft ja eine
Schadenersatzzahlung nicht wirklich, wenn ich dann weiterhin z.B.
nicht in ein Geschäft einkaufen gehen kann", erklärt die Vorarlberger
ÖZIV Obfrau Karin Stöckler den kleinen, aber bedeutenden Unterschied.
"Eigentlich müsste der Gesetzgeber ja von sich aus tätig werden, um
das Gesetz an die UN Konvention anzupassen. Mit unserer Petition
wollen wir sicherstellen, dass er auch wirklich nicht vergisst", so
ein launiger ÖZIV Präsident Voget.
Erste Petition im ersten Quartal 2010 ins Parlament
Petitionen sind im Gegensatz zu Volksbegehren an keinen zeitlichen
Rahmen gebunden. Um eine Befassung im Parlament zu erwirken, sind
aber mindestens 500 Unterschriften notwendig. "Wir denken, dass das
Erreichen der notwenigen Unterstützungserklärungen für den ÖZIV kein
Problem darstellt. Intern haben wir uns das Ziel gesetzt, dass für
jede Petition mindestens 5.000 Unterschriften gesammelt werden
sollen, um unseren Anliegen noch mehr Gewicht zu geben", erklärt ÖZIV
Geschäftsführerin Hedi Schnitzer. "Die erste Petition soll jedenfalls
im ersten Quartal 2010 eingebracht werden." Welche dies sein wird,
wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Fotos zur Pressekonferenz finden Sie zum Download unter www.oeziv.org
Rückfragehinweis:
ÖZIV Bundessekretariat Ursula Charwat Tel 01-513 15 35-34 Fax 01-513 15 35-10 Mail [email protected] Web www.oeziv.org
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