• 25.09.2009, 08:02:18
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  • OTS0006 OTW0006

EANS-Hauptversammlung: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG / Einladung zur Hauptversammlung

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Aktiengesellschaft

Einladung

zu der am Freitag, den 16. Oktober 2009 um 9.00 Uhr

in 1210 Wien, Floridotower Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock

                                 stattfindenden

                       außerordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g

1. Wahlen in den Aufsichtsrat, einerseits  aufgrund  des  bedauerlichen  und
       unerwarteten Ablebens  des  bisherigen  Aufsichtsratsvorsitzenden,  sowie
       Wahl eines weiteren Aufsichtsratsmitgliedes.

    2. Beschlussfassung über
a)    den Widerruf der  Ermächtigung  des  Vorstandes  gemäß  §  169  AktG,  das
       Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 20.9.2011 in einer
       oder mehreren Tranchen um bis zu EUR 9.000.000 durch Ausgabe von  bis  zu
       9.000.000 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Barzahlung  oder
       Sacheinlage auf  höchstens  bis  zu  EUR  45.000.000,-  zu  erhöhen,  den
       Gegenstand von Sacheinlagen und die Person, von der die Gesellschaft  den
       Gegenstand erwirbt, das Ausmaß der jeweiligen Ausübung, den Ausgabebetrag
       sowie  die  Ausgabebedingungen  im  Einvernehmen  mit  dem   Aufsichtsrat
       festzusetzen;

b)     die  Ermächtigung  des  Vorstandes,  innerhalb  von  fünf   Jahren   nach
       Eintragung  der  entsprechenden  Satzungsänderung   im   Firmenbuch   das
       Grundkapital um bis zu EUR 18.000.000 durch Ausgabe von bis zu 18.000.000
       Stück neuen, auf Inhaber lautenden Stammaktien (Stückaktien)  gegen  Bar-
       oder Sacheinlagen, auch in mehreren Tranchen, mit  oder  ohne  Ausschluss
       des  Bezugsrechts,   zu   erhöhen   und   den   Ausgabekurs   sowie   die
       Ausgabebedingungen im Einvernehmen  mit  dem  Aufsichtsrat  festzusetzen;
       Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich aus dem
       genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; § 5  Absatz  2  der  Satzung
       wird entsprechend angepasst.

    3.   Neufassung   der   Satzung,    insbesondere    Anpassungen    an    das
       Aktienrechtsänderungsgesetz 2009.

Unterlagen:

Die folgenden Unterlagen liegen  am  Sitz  der  Gesellschaft  zur  Einsicht  der
Aktionäre auf: die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten  1.,  2.  und
3.,  ein  Vergleich  des  § 5  Abs  2  der  Satzung   (bisherige   Fassung   und
vorgeschlagene Fassung),  eine  Gegenüberstellung  der  bisherigen  Fassung  der

Satzung und der vorgeschlagenen Neufassung, sowie der Bericht des Vorstands
über den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 4 AktG zu
Tagesordnungspunkt 2. Diese Einberufung sowie die oben genannten Unterlagen
sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com) zugänglich. Die
Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG betreffend jener Personen, die zu Mitgliedern
des Aufsichtsrates gewählt werden sollen, werden spätestens am fünften Werktag
vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft aufliegen und auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Weiters sind auf
dieser Internetseite die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich. Diese Informationen sind bis zum Ablauf

eines  Monats  nach  der  Hauptversammlung  durchgehend  auf  der  Internetseite
zugänglich.

Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5%  des  Grundkapitals
erreichen,  schriftlich  verlangen,  dass  Punkte  auf  die   Tagesordnung   der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht  werden.  Jedem  Tagesordnungspunkt

muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung
zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen
zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich)
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten
Werktag vor der Hauptversammlung zugehen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der entsprechende
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachgewiesen wird.

Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110 und
118 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt werden können,
sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.warimpex.com) zugänglich.

Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung:

Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre berechtigt,
die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist der 6.10.2009.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am  Nachweisstichtag  bei  depotverwahrten
Inhaberaktien gegenüber der  Gesellschaft  zur  Ausübung  ihrer  Rechte  erfolgt
durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die vom  depotführenden
Kreditinstitut   mit   Sitz   in   einem    Mitgliedstaat    des    Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat  der  OECD  ausgestellt  wurde

(Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am
dritten Werktag vor der Hauptversammlung an der Adresse der Gesellschaft (1210
Wien, Floridotower Floridsdorfer Hauptstraße 1, 30. Stock, zu Handen Herrn Dr
Daniel Folian, Telefaxnummer +43 (0)1 310 55 00 122) oder über SWIFT mt 599 an
CENBATWW zugehen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a AktG
vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis
der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, darf sie zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Depotbestätigungen werden in deutscher und auch in englischer Sprache entgegen
genommen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats
darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine
ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Zur
Vollmachtserteilung ist zwingend das von der Gesellschaft zur Verfügung
gestellte Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.warimpex.com) abrufbar ist und auch eine Beschränkung der Bevollmächtigung
zulässt, sofern die Bevollmächtigung nicht an ein depotführendes Kreditinstitut
erteilt wurde und die für Depotbestätigungen geltenden Vorschriften eingehalten
wurden. Ausgefüllte Vollmachtsformulare sind an die Gesellschaft entweder

elektronisch  (an  die  E-Mail-Adresse  daniel.folian@warimpex.com)   oder   per
Telefax (an die Telefaxnummer +43 (0)1 310 55 00 122) zu übermitteln. Dies  gilt
auch für den Widerruf einer Vollmacht.

Aktien und Stimmrechte:

Gemäß § 83 Abs 2 Z 1 BörseG und § 106 Z  9  AktG  geben  wir  bekannt,  das  das
Grundkapital der Gesellschaft  EUR 36.000.000  beträgt  und  in  36.000.000  auf
Inhaber lautende  Stückaktien  unterteilt  ist.  Jede  Stückaktie  gewährt  eine
Stimme.  Unter  Berücksichtigung  der  66.500  eigenen  Aktien,  für   die   das

Stimmrecht gemäß §§ 65 Abs 5 AktG nicht ausgeübt werden kann, bestehen somit
insgesamt 35.933.500 Stimmrechte.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich
an den Vorstand gestellt werden.

Wien, im September 2009

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
Phone: +43 1 310 55 00
Christoph Salzer
mailto:presse@warimpex.com
Daniel Folian, mailto:investor.relations@warimpex.com
www.warimpex.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG
          Floridsdorfer Hauptstraße 1
          A-1210 Wien
Telefon:  +43 1 310 55 00
FAX:      +43 1 310 55 00 - 122
Email:    office@warimpex.com
WWW:      www.warimpex.com
Branche:  Immobilien
ISIN:     AT0000827209
Indizes:  ATX Prime
Börsen:   Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:  Deutsch

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