• 23.09.2009, 14:16:14
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VEÖ: Ökostrom-Abrechnung erfolgt gesetzeskonform

Vorwurf des "Körberlgelds" beruht auf Spekulationen des Regulators

Wien (OTS) - Österreichs E-Wirtschaft sieht der Überprüfung der
Einhebungsmethode für die Ökostromförderung in Österreich gelassen
entgegen. "Dass die Thematik jetzt von der Wettbewerbsbehörde geprüft
werden soll, macht auch für die Öffentlichkeit deutlich, dass der
Regulator keine Beweise für seine Behauptungen hat", erklärte die
Generalsekretärin des VEÖ, Barbara Schmidt. Das angebliche
"Körberlgeld" beruhe lediglich auf Annahmen der E-Control.

Einhebungsmodus für Ökostrom-Kosten mit Regulierungsbehörde
abgestimmt

Der Einhebungsmodus für die Ökostromförderung basiert auf zwei
Säulen: Jeder Stromkunde wird direkt mit der Zählpunktpauschale -
gestaffelt nach Netzebene zwischen 15 und 15.000 Euro - belastet.
Zusätzlich werden den Stromkonsumenten anteilig jene Mehrkosten in
Rechnung gestellt, die ihrem Lieferanten durch die verpflichtende
Abnahme von Ökostrom entstehen. Diese Mehrkosten werden auf Basis
eines zwischen E-Control und VEÖ vereinbarten Berechnungsmodus
ermittelt. Nicht bekannt sind der E-Control aber, welche
Beschaffungskosten die Unternehmen für ihren Strom haben, denn
Einkauf und Preisgestaltung sind im liberalisierten Markt die
wichtigsten wirtschaftlichen Parameter für die Unternehmen, die sich
im Wettbewerb behaupten müssen. Schmidt: "Die Annahme der E-Control
im Ökostrombericht, die sich lediglich auf die EEX-Futures der vier
Quartale des vorhergehenden Jahres bezieht, geht von fiktiven
Beschaffungskosten aus, mit denen die Beschaffung der Unternehmen,
die auch OTC-Geschäfte und längerfristige Kontrakte umfasst, auf
keinen Fall abgebildet werden kann." Die Einhebung und Weitergabe der
Ökostromförderung an die Abwicklungsstelle für Ökostrom bedeute für
die Elektrizitätsunternehmen zudem einen erheblichen administrativen
und finanziellen Mehraufwand.

Prüfung durch Wettbewerbsbehörde bereits angekündigt

Die Überprüfung der Berechnung des Mehraufwands für Ökostrom durch
die Bundeswettbewerbsbehörde wurde bereits angekündigt. Die
E-Wirtschaft geht davon aus, dass von der prüfenden Behörde eine
vorurteilsfreie Vorgangsweise gewählt wird, die sicherstellt, dass
keine wettbewerbskritischen Daten weitergegeben werden.

Das Berechnungsmodell für Ermittlung der Mehrkosten auf Grund der
Ökostromzuweisung steht im Pressebereich der Homepage des VEÖ
(www.veoe.at) zum Download bereit.

Rückfragehinweis:
Pressesprecher des Verbands der Elektrizitätsunternehmen Österreichs (VEÖ)
Tel.: +43 1 50198 260
Mobil: +43 (0) 676 845 019 260
E-Mail: [email protected]

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