• 23.09.2009, 09:14:58
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  • OTS0037 OTW0037

Bilanz der Pflege- und PatientInnenanwaltschaft

Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2008 wird dem Landtag vorgelegt

Wien (OTS) - Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr
2008. Der Landtag befasst sich damit am 23. September 2009. Die
Inanspruchnahme der Einrichtung hat sich auf einem relativ hohen
Niveau eingependelt. Der Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt Konrad
Brustbauer sieht darin einen Vertrauensbeweis: "Das zeigt, dass die
Menschen wissen, wohin sie sich wenden können, wenn es mit der
Behandlung oder Pflege Probleme gibt und dass sie uns vertrauen."****

Etwa 11.000 Personen haben sich im Jahr 2008 an die WPPA
gewendet. In 222 Fällen wurden Gelder aus dem
Patientenentschädigungsfonds (191 PatientInnen) oder dem Wiener
Härtefonds (31 PatientInnen) wegen erlittener Schäden im Zuge einer
Behandlung außergerichtlich zugesprochen, die insgesamt fast 2
Millionen Euro ausmachten. Darüber hinaus wurden bei Rechtsträgern
von Krankenanstalten, bei der Schiedsstelle der Ärztekammer und bei
Haftpflichtversicherungen außergerichtlich an Abgeltungen etwas mehr
als 1 Millionen Euro für 159 PatientInnen erreicht. Erstmals
überschreitet die Gesamtentschädigungssumme damit 3 Millionen Euro,
die für die PatientInnen innerhalb eines Jahres erzielt werden
konnte.

Qualität des pflegerischen und medizinischen Angebotes in Wien
sehr hoch

Dass die Abgeltungssumme angestiegen ist, macht Brustbauer keine
Sorgen, denn dabei handelt es sich nicht um verschuldensabhängige
Zahlungen, sondern um seltene schwerwiegende Komplikationen oder um
Fälle, in denen ein Verschulden nicht erwiesen ist. "Gerade
Verschulden ist im medizinischen Bereich nur sehr schwierig
nachweisbar, sodass der Rechtsweg mühsam oder gar aussichtslos
erscheint. Umso wichtiger ist die Tätigkeit der WPPA, die
außergerichtliche Lösungen für die PatientInnen anstrebt.", so
Brustbauer. Nichts desto weniger erfolgt aber in Fall einer
Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds eine Meldung an
das Qualitätsmanagement des betroffenen Spitals. Brustbauer hält
fest, dass die Qualität der medizinischen und pflegerischen
Versorgung in Wien sehr hoch sei, man aber aus jedem Schaden, den ein
Mensch bei einer Behandlung erleide - egal ob verschuldet oder nicht
- Lehren ziehen müsse.

Aus dem Inhalt

Berichtet wird unter anderem, dass die Richtlinien des Wiener
Härtefonds und des Wiener Patientenentschädigungsfonds angepasst
wurden. Insbesondere wurden die möglichen Höchstentschädigungen
angehoben (von Euro 36.000,-- bzw. 70.000,-- auf nunmehr Euro
50.000,-- bzw. 100.000,--). In 2575 Fällen von insgesamt ca. 11.000
vorgebrachten Anbringen war es notwendig ein aktenmäßiges
Ermittlungsverfahren und damit eine genauere Prüfung durchzuführen.
Gegenüber den vorangegangenen Berichtszeitraum sind dies um 51 Fälle
weniger. Dabei geht es aber nicht nur um Beschwerden, sondern oft
auch um Auskünfte, um Kommunikationsprobleme u. dgl. Die Beschwerden
selbst sind mit 970 im Jahr 2008 (gegenüber 912 im Jahr 2007)
neuerlich ebenso angestiegen, wie die berechtigten (148 gegenüber
108) und teilberechtigten (193 gegenüber 162) Beschwerden. Fast
gleich geblieben ist die Zahl der letztlich objektiv nicht
berechtigten Beschwerden (442 gegenüber 437) und jener Beschwerden,
in denen der Beschwerdegrund im Sinne der PatientenInnen behoben
werden konnte (48 gegenüber 50). Brustbauer dazu: " Natürlich weisen
auch objektiv unberechtigter Beschwerden auf Unzufriedenheit hin.
Selbstverständlich kann man auch aus solchen Beschwerden letztlich
Verbesserungen ableiten, denn auch formal korrekte Abläufe können
vielleicht noch patientInnenorientierter ablaufen. Für den Anstieg
der Beschwerden ist die Ursache nicht etwa ein Qualitätsverlust bei
der Behandlung, sondern dass die PatientInnen selbstbewusst vermehrt
auch ärztliche Entscheidungen oder pflegerische Maßnahmen
hinterfragen. Auf noch einen wichtigen Punkt weist Brustbauer hin:
"Der Tätigkeitsbericht enthält auch einen Abrechnungsüberblick über
den Patientenentschädigungsfonds. Gemeinsam mit dem Rechnungsamt der
Stadt Wien lege ich großen Wert darauf, dass die aus
PatientInnenbeiträgen stammenden Mittel korrekt abgerechnet werden."
Für die ersten 28 Tage Spitalspflege pro Kalenderjahr werden täglich
73 Cent an Beiträgen für den Fonds eingehoben, im Jahr 2008 insgesamt
rund Euro 2.635.000,--. Ausgegeben wurden für Entschädigungen rund
Euro 2.422.000,--. Mit Jahreswechsel 2008/09 standen dem Fonds rund
Euro 2.630.000,-- zur Verfügung. Vielfältig sind die Fälle, die aus
dem Bereich Pflege und Betreuung an Brustbauer als Pflegeanwalt
herangetragen werden: Das Spektum reicht von einem vorübergehend
nicht auffindbaren Demenzpatienten, von dessen Demenz die
Spitalsambulanz nicht informiert wurde bis hin zum Thema Sterben in
Würde und im Beisein der Familie. So sehr sich die meisten Spitäler
und Pflegeheime bemühen, kommt es vereinzelt zu bedauerlichen Fällen,
in denen der Abschied von einem geliebten Menschen nicht im
angemessenen Rahmen abläuft oder die Angehörigen trotz Absehbarkeit
des Ablebens eines Angehörigen nicht rechtzeitig verständigt werden.
Brustbauer: "Das Krankenhauspersonal ist meist sehr bemüht, aber in
jedem Fall, wo gerade das Abschiednehmen von einem sterbenden
Menschen nicht unter entsprechenden Bedingungen erfolgt, geht das
natürlich mit besonderem seelischen Schmerz der Familie einher."

Neues ansprechendes Layout

Der Bericht der Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2008
beeindruckt durch ein neues Layout und kompaktere Form. Brustbauer:
" In vielen Arbeitsstunden ist es dem Redaktionsteam der WPPA
gemeinsam mit dem Grafikbüro Pinkhouse gelungen einen optisch
ansprechenden sowie inhaltlich interessanten und informativen Bericht
zu erstellen."

Nach Kenntnisnahme durch den Wiener Landtag wird der Bericht
veröffentlicht und in den nächsten Tagen auch auf der Seite
www.patientenanwalt.wien.at - diese wurde übrigens erst vor einigen
Tagen benutzerfreundlich überarbeitet - nachzulesen sein.

Dass die Tätigkeit der Pflege- und PatientInnenanwaltschaft ein
wichtiger Beitrag zur weiteren Verbesserungen des im Wesentlichen
sehr gut funktionierenden städtischen Gesundheitssystems ist, dessen
ist sich Brustbauer gewiss. "Meine MitarbeiterInnen und ich werden
uns jedenfalls auch in Zukunft für die PatientInnen sowie für pflege-
und betreuungsbedürftigen Menschen und die Wahrung ihrer Rechte
einsetzen.", verspricht Brustbauer. "Das Wichtigste bleibt abseits
aller Rechtsfragen die Menschlichkeit und die
Kommunikationsbereitschaft.", schließt der Wiener Pflege- und
PatientInnenanwalt. (Schluss) neu

Rückfragehinweis:

PID-Rathauskorrespondenz:
   www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
   Gerhard Neustifter
   Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
   Wiener Pflege-, Patientinnen-
   und Patientenanwaltschaft
   Telefon: 01 5871204/82991
   Mobil: 0676 811882991
   E-Mail: [email protected]
   www.patientenanwalt.wien.at/

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