• 22.09.2009, 13:37:53
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Falter veröffentlicht Weisungsakte im Fall ÖBB

Gerichtsmediziner beanstandete Frühpensionierungsgutachten/ Verfahren eingestellt

Wien (OTS) - Die Wiener Wochenzeitung Falter veröffentlicht in
ihrer neuen Ausgabe die nächste Akte aus der Weisungsabteilung des
Justizministeriums. Diesmal geht es um ein umfangreiches Verfahren
der Staatsanwaltschaft Wien gegen eine Gruppe von Spitzenmanagern von
ÖBB, Postbus und Telekom.

Der Fall platzt in die Debatte um die Krankenstände bei den ÖBB
und lässt die umstrittenen Bemühungen des ÖBB-Managements, Simulanten
auf die Schliche zu kommen, in neuem Licht erscheinen.
Eine Sonderkommission des BKA untersuchte rund 4000 Fälle von
Frühpensionierungen, die laut Verdacht der Ermittler aufgrund von
Gefälligkeitsgutachten gewährt worden sein sollen. Die Soko des BKA
überreichte der Staatsanwaltschaft Wien 1560 Aktenordner und sah
neunzig Prozent der untersuchten Fälle als verdächtig an.
Es waren seltsame Zufälle, die die Fahnder damals aufspürten. Manche
Mitarbeiter von Post, Telekom, Postbus AG und ÖBB wurden schon mit 45
Jahren krankheitsbedingt in Frühpension geschickt, obwohl sie nach
der Pensionierung plötzlich wieder pumperlgesund wirkten. Ärzte
hatten immer exakt jene Krankheit dokumentiert, die die unerwünschten
Dienstnehmer nur für ihren angestammten Arbeitsplatz untauglich
machten. Postbus-Chauffeure stöhnten unter Rückenleiden, Briefträger
klagten über Bandscheibenvorfälle, Bürokräfte konnten sich auf einmal
nicht mehr konzentrieren und jene, die am Computer arbeiteten, hatten
"Sehstörungen" zu beklagen.

Fast nie wurde "generelle Arbeitsunfähigkeit" attestiert. Der
Hintergrund liegt im Beamtendienstrecht. Es sieht vor, dass Beamte,
ein "gleichwertiger anderer Arbeitsplatz" angeboten werden muss, ehe
man sie in Frühpension schicken darf. Doch die Staatsbetriebe hatten
solche Arbeitsplätze nicht mehr zur Verfügung, sie wollten ja
Personal abbauen. Das Durschnittspensionsalter wurde auf 52 Jahre
gesenkt.

Die Staatsanwaltschaft setzte nun den Gerichtsmediziner Christian
Reiter ein. Stichprobenartig überprüfte er 45 Gutachten, die zu den
Frühpensionierungen führten. Reiter stellte fest, dass in mehr als
der Hälfte der untersuchten Fälle "von einer geringen
Wahrscheinlichkeit" und in einem Viertel der Fälle von einer
"mittleren Wahrscheinlichkeit einer richtigen Beurteilung" auszugehen
sei.

In anderen Worten: jede zweite Frühpensionierung war nicht mehr
nachvollziehbar. Auch andere Gutachter kamen laut Justizministerium
"überwiegend zum Ergebnis, dass zum jeweiligen Zeitpunkt der
Pensionierung eine medizinische Indikation (...) nicht gegeben
gewesen sei bzw. dass die Beurteilung nicht ausreichend begründet
gewesen sei."

Die Staatsanwaltschaft Wien stellte das Strafverfahren ein - das
Justizministerium genehmigte das Vorhaben laut Weisungsakte. "Die
anlässlich der Nachbegutachtung einzelner Pensionierungsfälle
aufgezeigten Zweifel an der Richtigkeit bestimmter medizinischer
Kalküle des Arztes bieten (...) keine hinreichende Grundlage, um
vorsätzliche Manipulationen unter Beweis stellen zu können." Der
Arzt, so die Staatsanwaltschaft, habe nicht mit dem Vorsatz
gehandelt, die Republik zu schädigen.

Rückfragehinweis:
Dr. Florian Klenk
Stv. Chefredakteur Falter
Marc Aurelstraße 9, A-1011 Wien
Tel: 53660-924

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