• 17.09.2009, 11:47:52
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Jarmer: Gehörlose, blinde, hör- und sehbehinderte Menschen müssen vollen Zugang zu ORF-Angeboten bekommen

Grüne: 100% ORF-Gebühr nur bei 100 % Leistung für Menschen mit Behinderungen

Wien (OTS) - "Gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen
zahlen in Österreich die volle GIS-Gebühr , bekommen dafür jedoch nur
ca. ca. 30 % Leistung in Form von Untertitelung", kritisiert die
Grüne Behindertensprecherin Helene Jarmer, anlässlich der heutigen
ORF-Enquete. Ebenso geht es blinden und sehbehinderten Menschen in
Österreich: Auch sie zahlen 100 % GIS-Gebühr, obwohl das Angebot an
Hörfilmen und Audiodeskription bescheiden ist. Im Gegensatz zu
Hörbehinderten, denen laut ORF-Gesetz 'das Verfolgen der Sendungen
erleichtert' werden soll, sind Blinde und Sehbehinderte nicht einmal
im ORF-Gesetz erwähnt.

Österreich verstößt damit gegen die UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen, insbesondere gegen den Artikel 21- Recht
der freien Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen. Dabei hat
sich Österreich durch die Ratifizierung der Konvention verpflichtet,
dafür Sorge zu tragen, dass "Menschen mit Behinderungen für die
Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne
zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für
unterschiedliche Arten der Behinderungen geeignet sind, zur Verfügung
gestellt werden."

"Der Zugang zu den Programmen des ORF für Menschen mit Behinderungen
ist jährlich um 15 % zu steigern" fordert Jarmer. "Bis zu einem
vollen Ausbau ist die Gebühr an die tatsächliche Leistung anzupassen,
die Differenz hat der Bund zu tragen", fordert Jarmer.

Rückfragehinweis:
Die Grünen, Tel.: +43-1 40110-6697, presse@gruene.at

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