- 11.09.2009, 11:07:35
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Mölzer: Auch durch einseitige Erklärung wird Slowenien nicht zum Rechtsnachfolger
Österreich soll wegen der Diskriminierung der Restminderheit der deutschen Altösterreicher durch Slowenien internationale Gremien anrufen
Wien (OTS) - Die österreichische Bundesregierung müsse dem
Ansinnen des slowenischen Staatspräsidenten Danilo Türk entgegen
treten, wonach Slowenien durch einseitige Erklärung die
Rechtsnachfolge Jugoslawiens im Staatsvertrag antreten soll, forderte
der freiheitliche Delegationsleiter im Europäischen Parlament,
Andreas Mölzer. "Es ist verständlich, dass sich Slowenien aus
kulturellen und nationalen Gründen für die Kärntner Slowenen
einsetzt, aber daraus ist keine Rechtsnachfolge abzuleiten", betonte
Mölzer.
Weiters forderte der freiheitliche EU-Abgeordnete die Bundesregierung
auf, Slowenien wegen der Diskriminierung der Restminderheit der
deutschen Altösterreicher in die Pflicht zu nehmen: "Hier ist die
Gangart zu verschärfen. Während die Kärntner Slowenen, wie nicht
zuletzt die drei sogenannten EU-Weisen im Jahr 2000 festgestellt
haben, zu den am besten geschützten Minderheiten in Europa zählen,
verweigert Laibach den deutschen Altösterreichern selbst die
elementarsten Volkgruppenrechte. Offenbar hat sich Slowenien noch
immer nicht vom Tito-Kommunismus gelöst, wo die Deutschen bekanntlich
Staatsfeinde waren", so Mölzer.
Weil Slowenien keine Bereitschaft zeige, die Diskriminierung der
Restminderheit der deutschen Altösterreicher zu beenden und die
menschen- und völkerrechtswidrigen AVNOJ-Beschlüsse aufzuheben,
müssten nun internationale Gremien wie Europarat oder UNO damit
befasst werden, schloss Mölzer.
Rückfragehinweis:
FPÖ
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