• 10.09.2009, 10:16:04
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AK: Mehr Klarheit für Leasingnehmer nötig 2

Gesetzliche Regeln sinnvoll

Wien (OTS) - Die AK hat sich die Vertragsbedingungen von acht
Auto-Leasingunternehmen näher angesehen und zahlreiche Klausen als
rechtswidrig bemängelt. Nachdem die AK die Leasingfirmen abgemahnt
hatte und sie keine Unterlassungserklärung abgegeben hatten, klagte
die AK. Drei Verfahren wurden rechtskräftig beendet, fünf sind noch
anhängig, drei davon beim Obersten Gerichtshof. "Die bislang
vorliegenden Urteile haben bereits viel an Klarheit gebracht", sagt
AK Expertin Margit Handschmann. "Dennoch ist eine gesetzliche
Regelung beim Leasing nötig und sinnvoll, um Rechtssicherheit zu
schaffen." Die AK fordert daher mehr Rechtssicherheit für
Leasingnehmer.

Konkret verlangt die AK, dass Leasingnehmer im Fall der
vorzeitigen Tilgung nur jene Zinsen zahlen müssen, die bis zum
Zeitpunkt der Tilgung angefallen sind. Das ist beim Verbraucherkredit
auch so geregelt. Derzeit ist zwar eine vorzeitige Tilgung beim
Leasing möglich. Der Leasingnehmer muss aber grundsätzlich die Zinsen
zahlen, die bis zum Ende der Laufzeit angefallen wären. Diese müssen
zwar angemessen ermäßigt werden. Die bisherigen von der AK erzielten
Urteile (noch nicht rechtskräftig) zeigen aber, dass die Klauseln
keine angemessene Ermäßigung vorsehen. Denn die Verträge sehen
vielfach vor, dass mit dem Basiszinssatz abgezinst wird, der deutlich
unter dem Finanzierungszinssatz liegt. Weiters sollte auch beim
Leasing über den effektiven Jahreszinssatz informiert werden müssen -
das ist der Zinssatz der alle Kosten einer Finanzierung
berücksichtigt. Beim Kredit besteht diese Pflicht auch.

Rückfragehinweis:

Doris Strecker
   AK Wien Kommunikation
   tel.: (+43-1) 501 65-2677
   tel.: (+43)664 845 41 52
   mailto:[email protected] 
   wien.arbeiterkammer.at

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