• 06.09.2009, 10:00:17
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SCHROTTWIESER: "KEINE BOTSCHAFTSBEWACHUNG DURCH SOLDATEN IM ASSISTENZEINSATZ"

OBERSTER BUNDESHEER-PERSONALVERTRETER WARNT VOR "SCHUSS INS KNIE"

Wien (OTS) - "Die Diskussion zur Bewachung von Botschaften durch
Mitarbeiter des Verteidigungsressorts ist derzeit sowohl verfrüht als
auch entbehrlich. Die Reformmaßnahmen im Bereich des Personalstandes
beginnen ja erst in den nächsten Monaten ihre volle Wirkung zu
entfalten, etwa durch die Neugliederung der Militärkommanden. Erst
dann wird klar sein, welches Personal des Verteidigungsressorts
wirklich überzählig sein wird und eventuell ins Innenressort
übertreten könnte. Was für die Personalvertretung jedoch unter keinen
Umständen in Frage kommt, wäre die Überwachung von Botschaften durch
Soldaten im Zuge eines Assistenzeinsatzes. Dies stellt eine
demokratiepolitisch bedenkliche Vermengung von innerer und äußerer
Sicherheit dar", erklärte heute der Vorsitzende des
Zentralaussschusses beim Bundesministerium für Landesverteidigung und
Sport, Oberstleutnant Peter Schrottwieser, zu den jüngsten Vorstößen,
Personal des Verteidigungsressorts zur Bewachung von Botschaften
einzusetzen.

Schrottwieser warnt vor neuerlichem "Schuss ins Knie".

Im Zuge der aktuellen Diskussion erinnerte Schrottwieser an den
einst misslungenen Versuch, Bedienste des Verteidigungsressorts zum
Übertritt zur Justiz zu bewegen. Dies brachte lediglich den Abfluss
engagierter, jüngerer und gut ausgebildeter Militärpersonen, jedoch
keinen Übertritt von Zivilbediensteten oder älteren Soldaten, die
sich als Folge der Reformmaßnahmen im Personalüberstand befanden.
"Natürlich haben wir qualifiziertes und gut ausgebildetes Personal.
Aber wir brauchen nun keinen neuerlichen, sprichwörtlichen "Schuss
ins Knie", der lediglich zum Abfluss von jüngerem und engagiertem
militärischen Kaderpersonal führt, das wir selbst dringend benötigen.
Die Personalvertretung begrüßt natürlich jede ressortübergreifende
Maßnahme, überzähliges Personal mit neuen, sinnvollen Aufgaben zu
versehen. Wir sind aber strikt gegen übereilte Maßnahmen, nur um
Statistiken zu verschönern. Diese Maßnahmen können in jedem Fall nur
einvernehmlich mit den Betroffenen und bei gleicher Wertigkeit und
Bezahlung erfolgen. Weiters ist dies nur bei dienstrechtlichem
Übertritt in das Innenressort und nicht als Personalleihe
vorstellbar", so Schrottwieser abschließend.

Rückfragehinweis:
Obstlt Peter Schrottwieser
Vorsitzender des Zentralausschusses im BMLVS
+43 (0) 664 622 1260

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