- 05.09.2009, 20:38:17
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Bürgerliste fürchtet um Demonstrationsrecht - "Rundschau am Sonntag"
Gesetzesnovelle des Infrastrukturministeriums sorgt für Verunsicherung
Linz (OTS) - Wie die Rundschau am Sonntag berichtet, sorgt ein
kleiner Zusatz in der Novelle zum Bundesstraßengesetz für Aufregung:
Die "nicht bestimmungsgemäße" Benützung der Autobahn sei dann zu
untersagen, wenn es zu "erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen"
kommt, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Darin sieht die Bürgerliste
"Schutzgemeinschaft Lebensraum A8", die für einen besseren Lärmschutz
an der Innkreisautobahn kämpft, ein Demonstrationsverbot. Der Verein
hat schon mehrere Male die Autobahn blockiert und vermutet hinter dem
Gesetzesentwurf die Reaktion des Ministeriums auf die Blockaden.
August Reschreiter, Kabinettschef der zuständigen
Infrastrukturministerin Doris Bures, zerstreut im Gespräch mit der
Rundschau am Sonntag aber die Bedenken der Bürgerinitiative. "Eine
Demonstration fällt unter das Versammlungsgesetz. Das hat mit dem
Gesetz zur Straßenbenützung nichts zu tun", erklärt er. "Das
Bundesstraßengesetz regelt, wie der Straßenbetreiber, die ASFINAG,
entscheiden soll, wenn die Autobahn zum Beispiel als Parkplatz bei
Großveranstaltungen benutzt oder für ein Radrennen gesperrt werden
soll. "Die Rechtslage für die Genehmigung von Demonstrationen ändert
sich nicht. Ob eine Demonstration genehmigt wird, entscheidet
weiterhin die Bezirksbehörde."
Rückfragehinweis:
Mag. Thomas Winkler
Chefredakteur der Rundschau am Sonntag
0664/80 7616 1214
[email protected]
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