• 04.09.2009, 14:53:02
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AvW: Antwort zur heutigen Aussendung betreffend Hauptversammlung der AvW Gruppe AG

Wien (OTS) - In Beantwortung der heutigen Presseaussendung der
Kanzlei Pascher & Schostal zur am 8.9.2009 stattfindenden
Hauptversammlung der AvW Gruppe AG hält die AvW Gruppe AG fest, dass
die Anzeige und Einladung der Investoren zur Hauptversammlung der
Gesellschaft völlig gesetzeskonform und auf völlig üblichem Wege
zeitgerecht durch Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
vorgenommen wurde. Es überrascht, dass diese Kanzlei die Einschaltung
im Amtsblatt zur Wiener Zeitung nicht gelesen hat und daher keine
Anmeldung für sich oder die zahlreichen von ihnen vertretenen Anleger
vorgenommen hat. Dies ist ein weiteres Beispiel der unorthodoxen
Vorgehensweise dieser Kanzlei, welche sich mehr durch mediale
Äußerungen als durch rechtliche, sachliche Vorgehensweise ins Licht
zu setzen scheint.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass
Vertreter der Kanzlei Pascher & Schostal bei der vor wenigen Wochen
stattgefundenen Hauptversammlung der AvW Invest AG in Krumpendort
sehr wohl anwesend waren. Das Anmeldeprozedere für Hauptversammlungen
auf Basis von ergangenen Einladungen ist daher grundsätzlich bekannt.
Hier ein Verschulden bei AvW Gruppe AG zu suchen ist ein unerhörter
Versuch, in dieser misslichen Situation das Gesicht zu wahren. AvW
Gruppe AG weiß nicht, ob eine Anwesenheit eines Vertreters von
Pascher & Schostal bei der kommenden Hauptversammlung von AvW Gruppe
AG einen Unterschied gemacht hätte, hat doch der Vertreter von
Kanzlei Pascher & Schostal bei der vergangenen Hauptversammlung der
AvW Invest AG vor wenigen Wochen in Krumpendorf keine einzige
Wortmeldung vorgenommen.

Rückfragehinweis:
Menedetter PR, Tel. 01/533 23 80

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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