Wien (OTS) - Zu den Medienberichten über die Kritik an der
Zuteilung von Chefinspektor Mag. Dr. Rudolf Berger in die
Justizanstalt Linz wird festgehalten, dass diese Zuteilung
keinesfalls ein Indiz für die zukünftige Besetzung des
Leitungspostens der Justizanstalt Innsbruck darstellt.
Die Leitung der Justizanstalt Innsbruck wird ordnungsgemäß nach
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen Ende des Jahres
ausgeschrieben. Bewerben können sich insbesondere jene Personen, die
die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen.
Grundlage für eine Bewerbung ist die Zugehörigkeit zur Justizwache
beziehungsweise Exekutive oder der Abschluss eines juristischen
Hochschulstudiums. Die konkrete Ernennung erfolgt ausschließlich an
Hand objektiver Kriterien auf Basis der eingelangten Bewerbungen.
In Anbetracht der angespannten Personalsituation im Strafvollzug
laufen derzeit zahlreiche Gespräche auf Expertenebene im
Bundesministerin für Justiz, um - auch im Sinne der Aufrechterhaltung
der Sicherheit - rasch Verbesserungen für die Bewältigung der
täglichen Arbeit der Justizbediensteten zu erzielen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Justiz Museumstraße 7, 1070 Wien Mag. Katharina Swoboda Pressesprecherin Tel: (01) 52152-2173 Mail: katharina.swoboda@bmj.gv.at http://www.bmj.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU