Auch alle "alten" Mopedlenker ohne Lenkerberechtigung brauchen Ausweis - ARBÖ hilft
Wien (OTS) - Ab morgen, 1. September 2009. darf es in Österreich
keinen einzigen Moped-Lenker mehr ohne Ausweis geben. Das schreibt
die Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) vor, die ab Dienstag in
Kraft tritt. "Handeln müssen vor allem jene Mopedlenker, die schon
jahrelang mit dem Moped fahren und weder einen Mopedausweis noch
einen Führerschein haben", informiert der geschäftsführende
Vizepräsident des ARBÖ und renommierte Verkehrsjurist Dr. Herbert
Grundtner.
"Aus dem Schneider sind alle, die einen Führerschein haben, denn
der Führerschein gilt auch für Mopeds", so Dr. Grundtner. Sich um
einen Mopedausweis kümmern müssen sich aber alle, die seit Jahren ein
Moped fahren ohne irgendeine Lenkerberechtigung. So ein "papierloses"
Mopedfahren war bisher ganz legal möglich, denn jede/r durfte ein
Moped lenken, sobald sie/er 24 Jahre alt wurden (nur die Jüngeren
mussten den Mopedausweis machen). Mit dieser papierlosen Zeit ist ab
1. September Schluss.
Rein vom Gesetz her ist Eile geboten. Denn wer ab morgenohne
Ausweis am Moped erwischt wird, macht sich eigentlich strafbar. Der
ARBÖ begrüßt, dass Verkehrsministerin Doris Bures im letzten Moment
mit einem heute publizierten "Toleranzerlass" dafür gesorgt hat,
dass die Behörde wenigstens bis zum Ende dieses Jahres nicht
unbedingt strafen.
Eine eigene Prüfung bleibt den "papierlosen" Mopedlenkern auf alle
Fälle erspart. "Das Gesetz verlangt nur, dass sie ab 1. September im
Besitz eines Mopedausweises sein müssen", erklärt Dr. Grundtner.
Was ist also zu tun? Man braucht sich den Ausweis nur ausstellen
lassen, indem man glaubhaft macht, dass man schon bisher
zulässigerweise ein Moped gelenkt hat. Der ARBÖ stellt als eigenes
Service solche Mopedausweise aus. Die Anträge dafür können in allen
94 Prüfzentren sowie im Generalsekretariat des ARBÖ in 1150 Wien,
Mariahilferstraße 180, eingereicht werden. Und so funktioniert es:
Man braucht nur zum ARBÖ kommen, die nötigen Papiere mitbringen, ein
Formular ausfüllen und die Ausweisgebühr zahlen, 10 Euro für
Mitglieder, 15 Euro für Nicht-Mitglieder. Nach ein paar Tagen wird
der neue Mopedausweis dann mit der Post zugeschickt.
An Papieren mitzubringen sind:
* Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Reisepass)
* Kopie des Identitätsnachweises
* Passfoto (nach den Vorschriften fürs Passfoto)
Theoretisch haben alle papierlosen Mopedfahrer bis 1. September
2011 Zeit, sich das neue Papier ausstellen zu lassen, denn bis dahin
läuft die gesetzliche Übergangsfrist. "Wer aber sein Moped bewegt und
bis Ende dieses Jahres - wenn die Toleranzfrist vorbei ist - keinen
Ausweis besitzt, riskiert eine Geldstrafe", warnt Dr. Grundtner.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Interessensvertretung und Öffentlichkeitsarbeit Mag. Lydia Ninz Tel.: (++43-1) 89121-280 Mobil: 0664/60 123 280 mailto:presse@arboe.at http://www.arboe.at
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