• 20.08.2009, 11:20:28
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Gesundes Essen: Stöger unterschreibt Transfettsäuren-Verordnung

Europäische Vorreiterrolle im Schutz vor ungesunden Lebensmitteln - Maßnahme seit Jahren überfällig

Wien (OTS) - "Künstliche Transfettsäuren sind gefährliche Fette.
Sie haben in Lebensmitteln keine notwendige Funktion, fördern aber
vor allem Herzkreislauf-Erkrankungen", begründete Gesundheitsminister
Alois Stöger, warum er heute Donnerstag seine Unterschrift unter jene
Verordnung setzte, durch die ein strenger Grenzwert für Transfette
in Lebensmitteln eingeführt wird. Die "Österreichische
trans-Fettsäuren Verordnung" sieht vor, dass ein in Verkehrbringen
von Fetten und Ölen und daraus hergestellten Lebensmitteln in
Österreich mit mehr als zwei Prozent künstlichen Transfettsäuren
(TFS) im Gesamtfett verboten sein wird. Bei zusammengesetzten
Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von weniger als 20 Prozent soll
ein Transfettsäuregehalt von bis zu vier Prozent erlaubt sein. Die
Verordnung wird mit 1. September oder spätestens mit 1. Oktober 2009
kundgemacht sein.

Aus Sicht Stögers ist die Begrenzung der Transfettsäuren in
Lebensmitteln "eine seit Jahren überfällige Maßnahme zum
Gesundheitsschutz". Zwar habe die Lebensmittelwirtschaft in den
vergangenen Jahren viel zur Reduktion der Transfette getan, dies sei
aber leider nicht durchgängig der Fall gewesen. Die Notwendigkeit der
Maßnahme begründete Stöger zudem mit einem Beispiel: durch falsche
Lebensmittelauswahl könne man durchaus auf eine Transfett-Zufuhr von
zwölf Gramm pro Tag kommen - empfohlen sei allerdings ein Maximalwert
von drei Gramm für Erwachsene und 1,5 Gramm für Kinder.

Durch die nun verordnete Begrenzung sei sichergestellt, dass keine
gesundheitsgefährdenden Mengen an Transfettsäuren mehr konsumiert
werden. Damit stehen allen Konsumentinnen und Konsumenten unabhängig
von ihrem sozioökonomischen Status TFS-ärmere Produkte zur Verfügung.
Zu den "Risikowaren" zählen u.a. Backwaren, Fertigprodukte wie
Fertigteige, Fast Food, Snacks, Knabbereien und süße Brotaufstriche
sowie Mikrowellenpopcorn . Das Beispiel Dänemark - bisher alleiniger
Vorreiter in der EU - zeigt, dass die Zufuhr von TFS durch eine
gesetzliche Begrenzung stark zurückgeht.

Umsetzung trotz drohendem Vertragsverletzungsverfahren

Stögers Plan war es ursprünglich, die Verordnung bereits Ende Mai
erlassen zu können. Dies wurde von der EU-Kommission verhindert, die
zur österreichischen Verordnung zwei Mal Daten nachforderte. Stöger:
"Für mich steht die Prävention im Vordergrund, und zwar die
Verhaltens- wie die Verhältnisprävention. Bei ersterer müssen sich
die Menschen ändern, bei Zweiterer deren Umwelt. Beides ist wichtig."
Österreich hatte seine Argumente mehrmals bei der EU-Kommission
vorgebracht - diese verweigerte bis dato der Verordnung ihr grünes
Licht. Da mit 19.8.2009 die "Stillhaltefrist" abgelaufen sei, nutzte
Stöger den ersten Moment zur Unterschrift. Nun drohe zwar ein
Vertragsverletzungsverfahren der Kommission, die EK klagte aber auch
Dänemark bisher nicht, dort gibt es seit 2004 eine entsprechende
Regelung. Seit 2008 hat zudem auch die Schweiz ein Transfettgesetz.
Österreich wird somit in Europa das dritte Land mit einer eigenen
Begrenzung sein.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Gesundheit
   Thomas Geiblinger
   Pressesprecher
   Radetzkystraße 2, 1030 Wien 
   Tel: +43/1/71100-4505 
   Fax: +43/1/71100-14304
   E-Mail: thomas.geiblinger@bmg.gv.at 
   http://www.bmg.gv.at

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