• 18.08.2009, 12:41:15
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ÖAMTC: Import von Liebhaber-Autos wird einfacher und günstiger

Geld zurück für "CO2-Steuer"

Wien (OTS) - Liebhaber älterer Autos hatten es bis vor kurzem
schwer, bestimmte Fahrzeuge nach Österreich zu importieren. Hatte das
Objekt der Begierde die 30 Jahre noch nicht überschritten, galt es
nicht als Oldtimer und benötigte eine Einzelgenehmigung, um in der
Alpenrepublik zum Verkehr zugelassen zu werden. Diese zu erhalten,
war quasi unmöglich, da die so genannten "Youngtimer" die strengen
heimischen Abgasnormen nicht erfüllten. "Nach einem Urteil des
Europäischen Gerichtshofes ist nun klargestellt, dass sämtliche
Fahrzeuge, die im EU-Raum bereits einmal zum Verkehr zugelassenen
waren, nach einem Import auch in Österreich ohne weitere
Einschränkungen zugelassen werden müssen", erklärt
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin Elisabeth Brandau.

Ein weiterer Vorteil für Autoliebhaber ist der Entscheid, dass
Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 in der EU zugelassen waren, nicht
von der "CO2-Steuer" betroffen sind. Seit 1. Juli 2008 gibt es
nämlich zusätzlich zur Normverbrauchsabgabe (NOVA) ein
Bonus-Malus-System. Laut diesem muss man für Fahrzeuge mit einem
CO2-Ausstoß ab 180 g/km (ab 1. Jänner 2010 160 g/km) einen Malus von
25 Euro pro Gramm bezahlen, für Fahrzeuge bis max. 120 g/km erhält
man einen Bonus von 300 Euro. "Nicht betroffen von der
Bonus-Malus-Regelung sind nun definitiv Gebrauchtfahrzeuge, die vor
dem 1. Juli 2008 im übrigen Gemeinschaftsgebiet der EU bereits
zugelassen waren. Damit kann man viele Liebhaber-Fahrzeuge wesentlich
günstiger kaufen", sagt die ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin. Wurde
für solche Fahrzeuge bereits ein Malus bezahlt, kann man sein Geld
beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zurückfordern. Genaue Infos und
ein Musterformular zum Download gibt es unter www.oeamtc.at . Ein
Wehrmutstropfen dabei ist, dass ein allfälliger Bonus nicht zum
Tragen kommt.

Zulassungsbedingungen erleichtert

Bei Eigenimporten von gebrauchten Fahrzeuge war es bisher in
Österreich von Abgasnormen abhängig, ob ein Fahrzeug in Österreich
einzelgenehmigungsfähig war oder nicht. Das unabhängig vom
Herkunftsland. Mindestvoraussetzung für eine Genehmigung war bei
Benzinern das Vorhandensein eines Katalysators bzw. eine
entsprechende Nachrüstung. Bei Dieselfahrzeugen konnte sich keine
bundesweit einheitliche Regelung durchsetzen. Es wurde teilweise nach
dem Datum der erstmaligen Zulassung, teilweise nach dem
Abgasverhalten des Fahrzeuges unterschieden. "Das Absurde daran war,
dass Fahrzeuge wie ein Opel Manta B, ein Ford Capri oder auch ein
Golf II GTI nur auf unseren Straßen fahren durften, wenn sie in
Österreich zugelassen waren. Die gleichen Autos durften nicht aus
Deutschland importiert werden", sagt die ÖAMTC-Expertin. Mit dem
Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde dieser Praxis nun Einhalt
geboten.

Interessant in dem Zusammenhang ist die Tatsache, dass diese
Entscheidung alle Fahrzeuge, unabhängig vom Alter, betrifft. In der
Praxis bedeutet das, der Importeur wird zukünftig wählen können, ob
er ein 30-jähriges Fahrzeug als historisches Fahrzeug - mit der
Nutzungseinschränkung auf 120 Tage pro Jahr und den erweiterten
"Pickerl"-Fristen - oder als "normales" Gebrauchtfahrzeug ohne
Einschränkung genehmigen lässt. "Wie bürgerfreundlich die
Genehmigungsbehörden der Bundesländer nun tatsächlich bei der
Umsetzung vorgehen, bleibt abzuwarten. Wir werden die Situation
weiterhin beobachten und gegebenenfalls intervenieren", erklärt die
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexpertin abschließend.

Rückfragehinweis:
ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Dagmar Halwachs
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
mailto:[email protected]
http://www.oeamtc.at

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