• 12.08.2009, 16:43:35
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Korrektur zu OTS SPÖ-Seiser: "Ist BZÖ-LH Dörfler partiell unzurechnungsfähig?"

Klagenfurt (OTS) - Urteil der Staatsanwaltschaft in Ortstafelcausa
ist eindeutig: Dörfler habe "die strafrechtliche Tragweite seiner
Handlungen nicht einschätzen" können. Weitere orange Fußtritte gegen
Rechtsstaat befürchtet.

"Ist BZÖ-LH Dörfler partiell unzurechnungsfähig", fragt der
Klubobmann der SPÖ-Kärnten, LAbg. Herwig Seiser, angesichts des
bekannt gewordenen Vorhabensberichtes der Staatsanwaltschaft
Klagenfurt in der verrückten Ortstafel-Causa.

Laut diesem Bericht habe Dörfler das Recht zwar "penetrant"
missachtet, er sei aber nur ein "kleiner Bankbeamter", der "seinem
Mentor Jörg Haider treu ergeben war. "Im Klartext bedeutet dieses
Urteil, dass Dörfler, weil ihm gar nicht bewusst war, was er
überhaupt macht, keine Konsequenzen zu erwarten hat, obwohl er
Gesetze missachtet hat", so Seiser.

Während also jeder andere, der etwas anstellt, belangt werde, gehe
Dörfler straffrei aus, weil er offensichtlich aufgrund partieller
Unzurechnungsfähigkeit schuldunfähig sei. "Damit wird dem vom
BZÖ-Landesparteivorsitzenden Uwe Scheuch als "einfaches Gemüt"
betitelten Pannen-Landeshauptmann Dörfler quasi ein Freibrief für
weitere orange Fußtritte gegen den Rechtsstaat ausgestellt", so
Seiser abschließend.

Rückfragehinweis:
Pressestelle SPÖ Kärnten
10.-Oktober-Straße 28, 9020 Klagenfurt
Fax: +43(0)463-54 570
Tel.: +43(0)463-57788

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