- 29.07.2009, 10:08:03
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Allianz: Zaudern bei Umweltgesetzgebung gefährdet Betriebe
Wien (OTS) - Mit mehr als zwei Jahren Verspätung hat Österreich
die Umwelthaftungs-Richtlinie der EU umgesetzt und heikle Punkte
selbst jetzt noch offen gelassen. Unternehmern und Landwirten drohen
jedenfalls Millionenklagen, die auch ohne eigenes Verschulden deren
Existenz bedrohen können, kritisiert die Allianz die anhaltende
Rechtsunsicherheit.
Zwei Jahre verspätet und faktisch unbemerkt von der breiten
Öffentlichkeit ist mit 20. Juni 2009 das neue
Bundesumwelthaftungsgesetz in Kraft getreten. Unbemerkt ist jedoch
alles andere als unbedeutend: Denn für viele Unternehmen sowie
Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft könnte diese Umsetzung der
Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments das Aus bedeuten.
"Selbst wenn die gesetzliche Regelung in heiklen Bereichen noch
aussteht, sind Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe zu
befürchten - auch wenn die Unternehmer keine Schuld trifft!", erklärt
Michael Sturmlechner, der im Kundengruppenmanagement der Allianz für
das Firmenkundengeschäft zuständig ist.
Viele Fragen noch immer offen
Den möglicherweise größten Brocken habe der Gesetzgeber dabei
sogar noch offen gelassen und auf die Länder abgewälzt:
Biodiversität. Der Unternehmer haftet demnach über die Schädigung von
Boden und Gewässer hinaus auch für Schäden an geschützten Arten und
natürlichen Lebensräumen. "Die Frage wird lauten: Was ist die
Artenvielfalt wert? Hier ist die mögliche Schadenhöhe noch sehr
unklar und die monetäre Auswirkung nur eingeschränkt absehbar",
erklärt Sturmlechner. Spannend wird auch die zu erwartende
Gesetzesvielfalt, da die einzelnen Länder sehr unterschiedliche
Entwürfe ausgearbeitet haben und dutzende Gesetze geändert werden
müssen.
Beweislastumkehr
Jedenfalls können im Schadenfall für viele Betriebe
existenzbedrohende Deckungslücken entstehen. Und die
Wahrscheinlichkeit eines Schadenfalls ist sehr hoch. Denn der
Gesetzgeber hat 16,6 Prozent der Landfläche Österreichs unter dem
Begriff "Natura 2000" als schützenswert definiert, fast 200
Vogelarten, rund 100 Zugvogelarten, fast 600 streng geschützte
Pflanzen- und mehr als 400 streng geschützte Tierarten. Neu bei
diesen Kostenersatzansprüchen ist auch, dass es sich um keine
Schadenersatzverpflichtungen privatrechtlichen Inhalts handelt,
sondern um Ansprüche öffentlich-rechtlichen Inhalts. "Die Behörde ist
verpflichtet, jeder Anzeige nachzugehen. Und der Beschuldigte muss
dann beweisen, dass er es nicht war", schildert Sturmlechner, wie im
Gesetz die Vorgangsweise für landwirtschaftliche Betriebe und
Unternehmen mit umweltgefährdenden Anlagen geregelt ist. Solche
Beschwerden können vom Schaden betroffene natürliche und juristische
Personen, der Umweltanwalt sowie anerkannte Umweltorganisationen
einbringen.
Akuter Handlungsbedarf
Eigentlich hätte die EU-Richtlinie schon bis 30. April 2007
umgesetzt sein sollen, nun ist sie im Ruck-Zuck-Verfahren beschlossen
worden und sofort in Kraft getreten. "Quasi von einem Tag auf den
anderen sind viele Unternehmer und Landwirte mit einer völlig neuen
Haftungssituation konfrontiert", kritisiert Sturmlechner die
Vorgehensweise des Gesetzgebers. Die vielen Fragezeichen bei der
Umsetzung und das Inkrafttreten des Gesetzes ohne Übergangsfrist
haben für die Betriebe eine ordentliche Vorbereitung unnötig
erschwert bzw. sogar unmöglich gemacht. "Bei allen noch offenen
Fragen ist doch eines klar: Die Unternehmer haben akuten
Handlungsbedarf. Und das muss man ihnen auch sagen", so Sturmlechner.
Die Allianz informiere ihre Kunden von sich aus über die neue
Situation, und auch die öffentliche Hand sowie
Interessensvertretungen fordert er zu einer derartigen
Aufklärungskampagne auf.
Versicherungslösung für alle
Die Allianz hat bereits eine fertige Versicherungslösung
ausgearbeitet, die ab sofort zur Verfügung steht und dann
gegebenenfalls feinjustiert wird, sobald auch auf Landesebene die
entsprechenden Gesetzesbeschlüsse vorliegen. Schon jetzt haben etwa
15 Prozent der Unternehmen für Umweltschäden vorgesorgt, doch mit der
neuen Gesetzeslage erweitern sich sowohl der Kreis der eventuell
betroffenen Unternehmen wie auch die möglichen Schadensummen ganz
gewaltig, erklärt Sturmlechner. Insgesamt gibt es in Österreich fast
300.000 Unternehmen und etwa 187.000 landwirtschaftliche Betriebe.
Als Mitglied der WWF Climate Group Austria bekennt sich die
Allianz zu ihrer Verantwortung für eine sichere und klimafreundliche
Zukunft. Im eigenen Unternehmen soll weltweit der CO2-Ausstoß im
Zeitraum 2000 bis 2010 um 20 Prozent reduziert werden.
Nützliche Links:
Umweltdachverband zu Biodiversität
http://www.umweltdachverband.at/themen/naturschutz/biodiversitaet/
Koordinationsstelle österreichischer Umweltorganisationen
http://www.oekobuero.at/start.asp?ID=15676
World Wildlife Fund
http://www.wwf.at/de/
Global 2000
http://www.global2000.at/site/de/
Greenpeace
http://www.greenpeace.at
Rückfragehinweis:
Günter Kornfeld Unternehmenskommunikation Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Allianz Elementar Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft Hietzinger Kai 101-105 1130 Wien Tel: 01/878 07 - 80738, Fax: - 40261 Mobil: 0699/18790738 mailto:[email protected] Internet: www.allianz.at
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