• 28.07.2009, 13:56:41
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  • OTS0174 OTW0174

Experten fordern vereinfachten Zugang zu Senatsprozessen

Fachmännische Laienrichter warnen vor unnötiger und starker Verteuerung der Gerichtsverfahren

Wien (OTS) - Die Vereinigung der fachmännischen Laienrichter
Österreichs verlangt von der Justizministerin, die Wertgrenze für
Senatshandelsprozesse umgehend auf jenen der Patentprozesse zum
Nutzen der Gerichte und der Klagsparteien herabzusetzen.

Die Erhöhung dieser Grenze von zuletzt 50.000 auf 100.000 Euro
wurde unter dem Titel "Einsparungsmaßnahme im Justizressort"
beantragt und umgesetzt. Während dieses Sparpotenzial in den
Gerichten durch die fachmännischen Laienrichter Österreichs nicht
nachvollzogen werden kann, halst die neue Wertgrenze den jeweils
beteiligten Streitparteien unnötige Mehrkosten auf: Jeder
Einzelrichter muss, schon um oft komplizierte fachspezifische
Sachverhalte entscheiden zu können, einen sachverständigen Gutachter
- teuer und auf Kosten der Streitparteien - mit der Darstellung der
Situation beauftragen. In der Regel wird dieses Gutachten, dessen
Erstellung das Verfahren um Monate verzögert, als Urteil übernommen.

Die fachmännischen Laienrichter fordern daher, bestärkt durch
zahlreiche Rückmeldungen aus den Fachkreisen, sofort eine neue Praxis
einzuführen: Senatsprozesse ab einer Streitwertgrenze von 0,- Euro
mit zwei fachmännischen Laienrichtern und einem Berufsrichter, wobei
die Laienrichter aus derselben Branche des Streitfalles sein müssen.
Nur so können die Verfahren der ersten Instanz schneller, besser und
billiger abgewickelt werden. Da diese Verfahren in der Regel mit
einem Vergleich abgeschlossen werden. Damit erspart sich die Republik
langwierige Sessionen in der ersten Instanz und die Berufsrichter,
respektive Senate könnten sich rasch neuen Fällen widmen. Auch würde
die zweite Instanz weiterhin von solchen Streitfällen entlastet.

Rückfragehinweis:

Vereinigung der fachmännischen Laienrichter Österreichs
   Ansprechpartner: Präsident KommR Hans Langenbach
   Tel.: +43 / 1 / 587 36 33 - 22
   Fax: +43 / 1 / 587 01 92
   eMail: [email protected]
   http://www.laienrichter.at

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